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Wenn medizinische Eingriffe negative Folgen haben, ist kompetente Unterstützung entscheidend. Als spezialisierte Patientenanwälte steht Ihnen die Kanzlei Mahr und Hannen zuverlässig zur Seite.
Spezialisierte Rechtsanwälte
PERSÖNLICHE BERATUNG UND VERTRETUNG
Langjährige Erfahrung
Wir verfolgen einen klaren Fokus: den engagierten Einsatz für die Belange von Patienten. Als spezialisierte Patientenanwälte im Medizinrecht vertreten wir ausschließlich die Interessen von Geschädigten – ein Mandatsverhältnis zu medizinischem Personal, Kliniken oder Versicherungsgesellschaften erfolgt grundsätzlich nicht.
Dank dieser konsequenten Ausrichtung sichern wir nicht nur unsere Unabhängigkeit, sondern setzen Ihre Ansprüche auch mit höchster fachlicher Kompetenz und dem gebotenen Nachdruck durch.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Ob Sie in Hamburg, Leipzig, Hannover, Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Nürnberg oder einer anderen Stadt ansässig sind: Wir sind Ihre Patientenanwälte, die sich auf Entschädigung und Schmerzensgeld im medizinischen Kontext spezialisiert haben. Wir vertreten Patienten bundesweit.
„Ich wurde von Anfang an ernst genommen und hervorragend beraten. Frau Hannen, Herr Mahr sowie das gesamte Team geben sich wirklich große Mühe. Auch wenn ich einmal nicht weiterwusste, sind sie stets fachlich kompetent, engagiert und haben mit großem Einsatz einen großartigen Erfolg erzielt. Vielen herzlichen Dank für die tolle Unterstützung – eine wirklich super Leistung, erstklassige Qualität und hervorragende Beratung! Sindel“
„Weltklasse, ich bin sehr zufrieden jede Frage jedes Problem wurde erfolgreich gelöst. Frau Hannen und Herr Mahr sind sehr professionell und über erfahren. Vielen Dank an beide wir sind sehr glücklich nach dem Gericht nachhause gegangen es hat sich zu 100 % gelohnt. Gabi Hill“
„Von Anfang an hatte ich das Gefühl, ernst genommen zu werden und nicht allein dazustehen. Man hat sich Zeit für mich genommen, mir alles verständlich erklärt und mich Schritt für Schritt durch den ganzen Prozess begleitet. Dank der großartigen Arbeit wurde mein Fall gewonnen. (…) Ich habe mich jederzeit sicher, verstanden und wirklich gut aufgehoben gefühlt. (…) Absolute Empfehlung! Beate F.“
„Ich habe kürzlich den Rechtsanwalt gewechselt und bin sehr zufrieden mit meiner Entscheidung. Das gesamte Team ist äußerst nett und freundlich, und ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt. (…) Ich bin rundum zufrieden mit der Betreuung und dem Service und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Raobert Live“
„Meine Anwältin Frau Hannen,ist DIE Anwältin die man sich wünscht wenn man vor großen Problemen steht wenn einem ein Behandlungsfehler den Boden unter den Füßen wegzieht. (…) Ivonne Giesen“
„Tolle Kanzlei! Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Frau Hannen hat mich durch das gesamte Verfahren begleitet. Sie ist nicht nur eine extrem gute Anwältin, die sich mit Herz und Blut für Patienten einsetzt. Sie ist eine extrem freundliche und geduldige Person. Ich empfehle die Kanzlei auf jeden Fall weiter! Ula S.“
„Ich bedanke mich herzlich bei dem gesamten Team der Kanzlei Mahr & Hannen! Beide Anwälte sind sehr engagiert und kompetent, das Sekretariat besonders hilfsbereit und sympathisch. Über das gesamte Verfahren fühlte ich mich gut aufgehoben. Auch das erzielte Endergebnis hat meine Erwartungen übertroffen! Danke!!! Janina Kowalski“
Das Patientenrecht bildet die rechtliche Basis für eine offene, gewissenhafte und respektvolle Interaktion zwischen medizinischem Fachpersonal und Patienten. Es gewährleistet Schutz nicht nur im Verlauf der Behandlung, sondern bereits im Vorfeld sowie im Anschluss daran.
Wer auf medizinische Dienstleistungen angewiesen ist, hat Anspruch auf eine Versorgung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft, auf nachvollziehbare Aufklärung und auf die Möglichkeit, informierte Entscheidungen eigenständig zu treffen.
Seit 2013 sind wesentliche Rechtsansprüche für Patienten im Patientenrechtegesetz verankert, das in den § 630a bis 630h des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist.
Die gesetzlichen Bestimmungen aus den jeweiligen Paragrafen sorgen für Transparenz und stellen eine verlässliche Grundlage dar, um berechtigte Forderungen im Falle eines Schadens geltend zu machen.
Ihre Rechte im Überblick:
Jede medizinische Maßnahme muss nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgen. Kommt es zu vermeidbaren Komplikationen, unzutreffenden Diagnosen oder unzureichender Therapie, sind Schadensersatzansprüche begründet.
Vor jedem Eingriff müssen Sie über Risiken, Alternativen und Erfolgsaussichten informiert werden – in einer für Sie verständlichen Sprache. Fehlt diese Aufklärung, gilt Ihre Einwilligung als unwirksam. Die Folge kann ein haftungsrelevanter Aufklärungsfehler sein.
Sie dürfen Ihre medizinischen Unterlagen jederzeit einsehen oder Kopien anfordern – ohne Angabe von Gründen. Diese Befugnis ist wichtig, um Abläufe nachzuvollziehen und mögliche Fehler zu erkennen.
Ihre Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung genutzt oder weitergegeben werden. Bei Verstößen gegen den Datenschutz entstehen ebenfalls Ansprüche auf Entschädigung.
Wenn Sie vermuten, dass Sie im Zuge einer medizinischen Behandlung Opfer eines Ärztefehlers geworden sind, haben Sie das Recht auf Unterstützung – beispielsweise durch den Medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse oder durch die Begleitung einer spezialisierten Kanzlei. Genau hier setzen wir an: Wir vertreten Sie als Patientenanwälte im Medizinrecht.
Obwohl Ihre Rechte gesetzlich eindeutig geregelt sind, erweist sich ihre Durchsetzung in der Praxis häufig als anspruchsvoll. Unzureichende Beweislage, komplizierte medizinische Terminologie und asymmetrische Informationsverteilung erschweren die Wahrnehmung der eigenen Rechte erheblich. Als Patientenanwälte entlasten wir Sie von diesen Herausforderungen und engagieren uns für Ihre Interessen.
Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit zu geben und Ihrer Position mit Nachdruck Gehör zu verschaffen – von der kostenfreien Ersteinschätzung bis zum rechtskräftigen Abschluss.
Als Patientenanwälte fürs Medizinrecht:
analysieren wir Ihre Unterlagen auf etwaige Versäumnisse,
klären wir, ob Ansprüche auf Entschädigung oder Schmerzensgeld bestehen,
übernehmen wir die Kommunikation mit Kliniken, Ärzten und Versicherern und
vertreten Ihre Interessen außergerichtlich oder – falls nötig – vor Gericht.
Zahlreiche Patienten zögern, rechtlichen Beistand einzuholen – sei es aus Unsicherheit oder mangels Kenntnis gesetzlicher Fristen. Dennoch ist zu beachten: Die Verjährung kann zum Verlust berechtigter Ansprüche führen, selbst wenn ein Behandlungsfehler eindeutig festgestellt wurde.
Die regelmäßige Verjährungsfrist im Patientenrecht beläuft sich gemäß § 195 BGB auf 3 Jahre. Für den Beginn der Frist ist nicht das Behandlungsdatum ausschlaggebend, sondern der Moment, in dem Kenntnis von einer möglichen Pflichtverletzung und der verantwortlichen Person vorliegt oder dies ohne grobe Fahrlässigkeit zu erwarten gewesen wäre. Laut § 199 Abs. 1 BGB startet die Verjährungsfrist immer zum Ende des Jahres.
Unabhängig von einer etwaigen Kenntniserlangung verjähren medizinische Ansprüche spätestens 10 Jahre nach dem fehlerhaften Eingriff. Nur bei einer vorsätzlichen Täuschung beträgt die Verjährungsfrist laut § 199 Abs. 4 BGB 30 Jahre. Speziell bei unvollständigen Unterlagen oder unklarer Kommunikation empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Überprüfung.
Verjährung im Medizinrecht ist komplex und fehleranfällig – vor allem, wenn Unterbrechungen durch Verhandlungen oder Gutachten vorliegen. Als Patientenanwälte für Entschädigungen analysieren wir Ihre Situation juristisch fundiert und klären Sie darüber auf,
welche Frist für Ihren Fall gilt,
ob Verhandlungen die Verjährung gehemmt haben und
welche Belege für eine kompetente Fristbewertung notwendig sind.
Zögern Sie nicht: Oft genügt eine kurze juristische Prüfung, um wertvolle Zeit zu sichern und Ihre Rechte zu wahren.
Nervenschädigung infolge eines Operationsfehlers
65.000 EUR
Entschädigung
Ein Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler ist emotional oft sehr belastend. Wir sorgen dafür, dass Sie schnell Klarheit erhalten, und begleiten Sie Schritt für Schritt über das gesamte Verfahren:
Sie schildern Ihren Fall telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular – wir geben Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung.
Wir fordern Ihre Krankenunterlagen an und sichern die Beweise.
Wir prüfen die Unterlagen und bereiten den medizinischen Sachverhalt juristisch auf.
Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck gegenüber Kliniken, Ärzten oder Versicherungen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Wir sind stolz darauf neben unserem Siegel im Jahr 2024, auch im Jahr 2025 wieder dazuzugehören und ausgezeichnet worden zu sein.
Die DGQA – Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen – ist eine unabhängige Institution, die sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen durch aussagekräftige Gütesiegel eine verlässliche Orientierung im Geschäftsverkehr bietet.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.dgqa.de
Rechtsanwälte Mahr & Hannen Partnerschaft mbB
Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf
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Trotz Vorliegen der sogenannten „Red Flags“ Symptome für einen Herzinfarkt bei unserer Mandantin (starke, anhaltende Schmerzen oder Druckgefühl in der Brust, Ausstrahlung der Schmerzen, Atemnot, Unruhe, Kaltschweißigkeit, Übelkeit, Erbrechen) hat die Hausärztin keine entsprechende Befunderhebung veranlasst, so dass der Herzinfarkt nicht mehr verhindert und rechtzeitig behandelt werden konnte. Durch die Behandlungsverzögerung kam es zum Absterben des Herzmuskelgewebes. Im Rahmen des außergerichtlichen Arzthaftungsverfahrens hat unsere Kanzlei ein zufriedenstellendes Ergebnis in Form eines Vergleiches erreicht.
Aufgrund eines bereits bekannten Lungen- und Nierenkarzinoms musste sich die Patientin jährlich zu einer Verlaufskontrolle begeben.
Trotz Hinweise auf zunehmende Rückenschmerzen, erfolgte keine ordnungsgemäße Befundung, so dass der Tumor im Rückenbereich monatelang unentdeckt blieb.
Aufgrund der Größenzunahme im Laufe der Monate konnte der Tumor nicht mehr operiert werden. Die Patientin wurde im Wege eines außergerichtlichen Vergleiches mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 95.000 € entschädigt.
Der Kläger wurde nach einem Sturz wegen Ellenbogenluxation am rechten Arm behandelt. Es wurden mehrere Operationen zur Stabilisierung des Ellbogens durchgeführt. Bei der letzten Operation hätte die Palmaris longus-Sehne an der Beugeseite des rechten Handgelenkes entnommen und zur Stabilisierung die lateralen Bandsysteme am rechten Ellbogengelenk verwendet werden müssen. Dabei wurde die Schädigung des Nervus medianus verursacht. Ursächlich für die Schädigung war die Entnahme der Sehne des Musculus palmaris longus mit dem Sehnenstripper. Anstatt des Nervus medianus hätte die Palmaris longus Sehne entnommen werden müssen. Die Identifizierung der Palmaris longus Sehne und damit die Vermeidung der Entnahme des Nervus medianus stellte nach Einschätzung des Sachverständigen ein für den Operateur voll beherrschbares Vorgehen dar. Die Entnahme eines 30 cm langen Segmentes des Nervens erschien unverständlich und somit als grob fehlerhaft.
Die Parteien schlossen im Termin der mündlichen Verhandlung einen Widerrufsvergleich über 65.000 EUR, der auch rechtskräftig geworden ist.
Der Patient wurde aufgrund einer Schulterfraktur operiert. Vor der Operation hat die Ärzteschaft jedoch behandlungsfehlerhaft unterlassen, im Rahmen der Operationsplanung ein CT durchzuführen. Dadurch konnten die Frakturelemente nicht genau identifiziert und lokalisiert werden. Infolgedessen ist in der Operation die Reposition und stabile Refixation von mindestens zwei dislozierten und im Gelenk liegenden Knochenfragmenten unterblieben. Die nach der Operation zurückgebliebenen Knochenfragmente führten zu einer Impingementsymptomatik.
Auch wurden die Knochenfragmente in dem weiteren Verlauf trotz Röntgenkontrollen übersehen. Dadurch kam es bei dem Patienten zur Arthropathie/ Omarthrose.
Da die Ärzteschaft die Ansprüche außergerichtlich abgelehnt hatte, wurde Klage eingereicht. Nachdem der gerichtlich bestellte Sachverständige die Fehler bestätigt hat, hat das Landgericht Schmerzensgeld in der eingeklagten Höhe zugesprochen.
Wie funktioniert die Online – Akte?
Die Online Akte ist ein besonderer Service, um Sie tagesaktuell über den Stand Ihres Verfahrens zu informieren. Sie können sich über unsere Internetseite mit Ihrem persönlichen und nur Ihnen bekannten Passwort anmelden und so jederzeit Einblick in Ihre Akte nehmen. Die Daten sind selbstverständlich geschützt, so dass nur Sie Zugang zu den Daten haben.
Verstehen Sie diesen Service als ein kostenloses Angebot. Sie sind keinesfalls gezwungen, das Angebot zu nutzen.
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen“ Anwalt?
Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.
Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.