
Wenn ein Arzt einen Fehler macht, besteht in der Regel nicht nur ein Anspruch auf Schmerzensgeld, sondern auch auf weiteren Schadensersatz gegen den Arzt oder das Krankenhaus. Entscheidend für die Höhe Ihrer Entschädigung ist die genaue Bezifferung aller Schadenspositionen. Sehr wichtig ist zudem eine Absicherung der Schäden, die in der Zukunft zu befürchten sind. Ein erfahrener Anwalt für Arzthaftungsrecht kennt die Gesetzeslage genau und kann rechtsverbindlich einschätzen, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen.
Unter Schadensersatz versteht man den Geldbetrag, der von einem Arzt oder Krankenhaus bzw. deren jeweiliger Haftpflichtversicherung an den Patienten zu zahlen ist, der aufgrund eines Behandlungsfehlers einen Schaden erlitten hat.
Der Schaden an der Gesundheit aufgrund eines Behandlungsfehlers wird dabei im Rahmen des Schmerzensgeldes (immaterieller Schaden) ersetzt. Das Schmerzensgeld ist ein Teil des Schadensersatzes.
Haben Sie aufgrund eines Behandlungsfehlers neben einem Gesundheitsschaden auch weitere finanzielle Einbußen erlitten? Konnten Sie aufgrund des Behandlungsfehlers nicht mehr arbeiten, Ihren Haushalt führen oder sind Ihnen sonstige weitere materielle Schäden entstanden? Drohen auch in Zukunft weitere finanzielle Belastungen? Dann besteht nicht nur ein Anspruch auf Schmerzensgeld, sondern auch auf weiteren Schadensersatz gegen den Arzt oder das Krankenhaus. Neben dem Schmerzensgeld können geschädigte Patienten nämlich auch tatsächlich erlittene Vermögenseinbußen ersetzt verlangen.
Neben dem Schmerzensgeld existiert eine ganze Reihe weiterer Schadensersatzpositionen, die der geschädigte Patient von dem Arzt oder dem Krankenhaus bzw. deren jeweiliger Haftpflichtversicherung einfordern kann. Zudem können nicht nur die Schäden, die bereits eingetreten sind, geltend gemacht werden. Ebenso können Schäden auch im Rahmen von Rentenzahlungen für die Zukunft geltend gemacht werden, wenn sich diese Schäden auch in Zukunft weiter fortsetzen werden.
Es ist wichtig, jeden Einzelfall individuell und im Detail mit einem erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht zu besprechen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Die Berechnung des Schadensersatzes erfordert umfangreiche Sachkenntnisse auf dem Gebiet des Schadensersatzrechts. Zu beachten sind die Leistungen der Krankenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und der sonstigen Stellen, die auf die Schadensberechnung Einfluss haben.
Ein erfahrener Anwalt für Schadensersatzrecht kennt die Gesetzeslage genau und kann rechtsverbindlich einschätzen, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen. Detaillierte Kenntnisse im Schadensersatzrecht sind ebenso wichtig wie genaue Kenntnisse des Arzthaftungsrechts. Eine detaillierte Schadensberechnung bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche unerlässlich. Wir unterstützen Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung und Expertise, sodass Sie auch alle Schadensersatzpositionen ersetzt bekommen, die Ihnen zustehen.
Wir beraten Sie umfassend nach einem Behandlungsfehler. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, welche Schäden ganz konkret aufgrund der Fehlbehandlung entstanden sind. Wir berechnen Ihre Schadenspositionen sorgfältig und fordern den Arzt oder das Krankenhaus zur Zahlung auf. Sollte eine außergerichtliche Einigung mal nicht erzielt werden können, zögern wir auch nicht, Ihre Ansprüche konsequent gerichtlich einzufordern.
Wir helfen und unterstützen Sie in allen Belangen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dabei bringen wir unsere gesamte jahrelange Expertise im Schadensersatzrecht ein. Als Fachanwälte für Medizinrecht wissen wir genau, worauf es bei der Geltendmachung von Schadensersatzpositionen im Falle eines Behandlungsfehlers ankommt. Profitieren Sie auch von der fachlichen Unterstützung durch unsere medizinischen Berater.
Für die kostenlose Erstberatung können Sie entweder unser Kontaktformular nutzen oder uns auch direkt kontaktieren.
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