Der Arzt leitete den Katheter nicht an, sondern in den Oberschenkelnerv ein. Dadurch kam es zu einem unwiederbringlichen Schaden an dem Nerv. Der Sachverständige bestätigte einen groben Behandlungsfehler.
Nach einem langen Kampf gab das Gericht Jutta Stenzel am Ende recht und verurteilte den Anästhesisten zur Zahlung einer Entschädigung von fast einer halben Million Euro.
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107 Operationen!: Wie Jutta Stenzel trotz Behandlungsfehler weiterkämpft
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