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Wenn Geburtsschäden eintreten, steht die gesamte Familie vor emotionalen, finanziellen und rechtlichen Herausforderungen. Als spezialisierte Anwälte für Geburtsschäden leisten wir eine entscheidende Unterstützung. Wir unterstützen Sie dabei, die Entschädigung zu erhalten und die Zukunft Ihres Kindes abzusichern.
Spezialisierte Rechtsanwälte
PERSÖNLICHE BERATUNG UND VERTRETUNG
Langjährige Erfahrung
Geburtsschäden sind gesundheitliche Beeinträchtigungen des Neugeborenen, die während der Schwangerschaft, der Geburt oder im Zusammenhang mit der Entbindung entstehen. Ein Fehler liegt dann vor, wenn das medizinische Personal gegen die gängigen Standards der Geburtshilfe verstößt oder notwendige Maßnahmen unterlässt.
In solchen Fällen haben die Betroffenen Anspruch auf Entschädigung. Wir prüfen, ob ein solcher Fehler vorliegt, und unterstützen Sie bei der juristischen Durchsetzung Ihrer Rechte.
Schäden bei der Geburt können unterschiedliche Ursachen haben:
„Ich wurde von Herrn Mahr bestens vertreten und kann die Kanzlei wärmstens jedem weiter empfehlen. Höchste Professionalität und Menschlichkeit treffen dort aufeinander. Herzliche Grüße van Straelen“
„Ich bin unglaublich dankbar für die Unterstützung von Frau Hannen und Herr Mahr. Mein Kind hat durch einen Geburtsfehler bleibende Schäden erlitten, und die Situation war für uns als Familie sehr belastend. (…) Dank der hervorragenden Arbeit konnte ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden, das uns hilft, die Zukunft unseres Kindes besser zu sichern. Eine klare Empfehlung für alle, die in einer ähnlich schweren Lage rechtliche Unterstützung brauchen. M.R.“
„Ich kann die Rechtsanwaltskanzlei Mahr & Hannen im Bereich Medizinrecht nur wärmstens empfehlen! Ich kam zu ihnen, nachdem meine Familie und ich mit den Komplikationen konfrontiert waren, die infolge eines Geburtsschadens entstanden waren. (…) Ihre Professionalität und Fähigkeit, komplexe juristische Angelegenheiten verständlich zu vermitteln, haben uns die Sicherheit und das Vertrauen gegeben, das wir brauchten. Nochmals vielen Dank an das gesamte Team für den leidenschaftlichen Einsatz und alles, was Sie für uns getan haben!“
„Ich bin unendlich dankbar für die Unterstützung dieser Kanzlei! (…) Dank der großartigen Arbeit wurde mein Fall gewonnen – ein riesiger Stein ist mir vom Herzen gefallen! Besonders beeindruckt hat mich, mit wie viel Einsatz und Herz hier gearbeitet wird. Ich habe mich jederzeit sicher, verstanden und wirklich gut aufgehoben gefühlt. Eine Kanzlei, die nicht nur fachlich top ist, sondern auch menschlich auf ganzer Linie überzeugt. Absolute Empfehlung!“
„Herr Daniel Mahr ist ein engagierter und kompetenter Anwalt für Medizinrecht. Er war von Anfang an zu 100 % auf meine Interessen fokussiert, zeigte mir zu Beginn die Chancen für die Situation auf, benannte aber auch ganz offen und ehrlich mögliche Risiken. Ich fühle mich auch von menschlicher Seite sehr bei ihm aufgehoben (…). Ich bin begeistert! Berta K.“
Ein begründeter Verdacht auf ärztliches Fehlverhalten besteht
Dauerhafte Gesundheitsschäden des Kindes oder der Mutter vorliegen
Die Kommunikation mit Ärzten, Kliniken oder Versicherungen stockt
Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt werden sollen
Gerade bei komplexen medizinischen Sachverhalten ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich. Dieser verfügt nicht nur über juristisches Fachwissen, sondern kennt auch die medizinischen Hintergründe und arbeitet oft mit Gutachtern zusammen.
Die Bandbreite möglicher Geburtsschäden ist groß. Typische Fälle, bei denen ein Anwalt für Geburtsschäden hinzugezogen wird, sind:
Bei dem winzigen noch nicht ausgereiften Organismus des Kindes können bereits geringfügige Behandlungsfehler schwere irreversible Schäden verursachen.
Daher gehören Geburtsschäden zu den folgenschwersten Komplikationen im Bereich der medizinischen Behandlungsfehler
Ein Geburtsschaden kann unterschiedliche Ansprüche nach sich ziehen, um die entstandenen Schäden zu kompensieren. Als erfahrene Anwälte für Geburtsschäden prüfen wir, welche Ansprüche in welcher Höhe bestehen und setzten diese konsequent durch. Dazu gehören unter anderem:
Schmerzensgeld für die körperlichen und emotionalen Schmerzen, die durch den Geburtsschaden verursacht wurden.
Verdienstausfall für Eltern, die wegen der Pflege eines geschädigten Kindes nicht mehr arbeiten können.
Schadensersatz für zusätzliche Behandlungskosten, Therapien und Pflegeleistungen, die erforderlich sind, um den Schaden zu beheben.
Pflegekosten für eine langfristige Betreuung des Kindes, falls dieses aufgrund des Geburtsschadens pflegebedürftig wird.
Neben den Ärzten, die direkt an der Geburt beteiligt sind, kann auch das Krankenhaus haftbar gemacht werden, wenn die Fehler auf organisatorische Mangel oder eine unzureichende Schulung des medizinischen Personals zurückzuführen sind.
In diesem Fall haftet das Krankenhaus als Arbeitgeber, was zusätzliche rechtliche Möglichkeiten eröffnet, Ihre Ansprüche zu wahren.
Tetraparese, schwere körperliche und geistige Behinderung
2 Mio. EUR
Schwere Asphyxie aufgrund einer grob fehlerhaften Geburtsleitung
350.000 EUR
Der Weg zur Durchsetzung von Ansprüchen bei Geburtsschäden ist oft langwierig und komplex. Ein strukturierter Ablauf ist daher entscheidend:
Im ersten Gespräch schildern Betroffene den Fall. Als Anwälte für Geburtsschäden bewerten wir, ob ein Behandlungsfehler vorliegen könnte.
Wir fordern Einsicht in die Behandlungsunterlagen an und beauftragen bei Bedarf medizinische Gutachter.
Unser Ziel ist es, eine schnelle und faire Lösung zu finden. In vielen Fällen gelingt es uns, die Ansprüche ohne Gerichtsverfahren zu ermitteln.
Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertreten wir als Rechtsanwälte für Geburtsschäden Ihre Interessen vor Gericht und setzen Ihre Ansprüche mit Nachdruck durch.
Wenn Sie nach einem Geburtsschaden rechtliche Unterstützung suchen, helfen wir Ihnen mit Fachkompetenz und persönlichem Engagement. Wir bieten Ihnen eine umfassende, individuelle Beratung und setzen uns dafür ein, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Aufgrund unserer Spezialisierung unterstützen wir geschädigte Patienten bundesweit. Dabei setzten wir auf moderne digitale Kommunikationsmitteln, um Ihnen jederzeit zur Verfügung zu stehen. Unsere Mandanten betreuen wir persönlich.
Wir vertreten ausschließlich Patienten und arbeiten niemals auf Seite der Ärzte oder Krankenhäuser. Wir setzten uns zu 100% dafür ein, dass geschädigte Kinder und deren Familien gerecht entschädigt werden.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Medizinrechts haben wir ein Netzwerk an qualifizierten medizinischen Sachverständigen aufgebaut, die auf unserer Seite arbeiten.
Die Verjährungsfrist Ihrer Rechte aufgrund eines Geburtsschadens beträgt grundsätzlich drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Schaden und die ursächliche Fehlbehandlung bekannt wurden (§ 195 BGB).
Wenn Sie von den Folgen eines Geburtsschadens betroffen sind, sollten Sie daher möglichst schnell handeln, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.
Zögern Sie nicht: Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung, um wertvolle Zeit zu sichern und Ihre Rechte zu wahren.
Wir sind stolz darauf neben unserem Siegel im Jahr 2024, auch im Jahr 2025 wieder dazuzugehören und ausgezeichnet worden zu sein.
Die DGQA – Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen – ist eine unabhängige Institution, die sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen durch aussagekräftige Gütesiegel eine verlässliche Orientierung im Geschäftsverkehr bietet.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.dgqa.de
Rechtsanwälte Mahr & Hannen Partnerschaft mbB
Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf
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Während der Geburt kam es auf Grund von Behandlungsfehlern zur Unterbrechung der Sauerstoffversorgung des Kindes, was zur schweren Hirnschädigung führte. Es entwickelte sich eine Tetraparese. Die körperlichen und geistigen Einschränkungen führten zur Schwerstbehinderung des Kindes.
Die Familie kontaktierte uns und bat um Übernahme des laufenden Mandates. Nach einer detaillierten Bezifferung aller Schadenspositionen konnten wir zunächst eine Erhöhung der monatlichen Rente erreichen. Im Laufe der weiteren Verhandlung wurden von der Gegenseite neben den bereits angefallenen auch Kosten für weitere erforderlich gewordenen Umbaumaßnahmen übernommen. Insbesondere jedoch wurde eine Absicherung des Kindes für die Zukunft erreichen, indem eine lebenslange Pflege unabhängig von der monatlichen Rente gewährleistet bleibt.
Aufgrund einer fehlerhaften Geburtsleitung erlitt sowohl die Mutter als auch das Kind gesundheitliche Schäden. Die Beschwerden der Patientin wurden nicht ernst genommen und somit die Anzeichen der Uterusruptur missachtet. Auch wenn das Ultraschallbild unauffällig war, bestand aufgrund von starken Schmerzen sowie Vorwölbung im rechten Unterbauch zumindest ein Verdacht auf eine Ruptur. Auf diesen Verdacht hätte die Ärzteschaft reagieren und von der spontanen Geburt zur Sectio übergehen müssen. Auch in dem weiteren Verlauf wurde das Sectio behandlungsfehlerhaft verzögert. Von der ersten Auffälligkeit im CTG bis zur Geburt des Kindes dauerte es über eine Stunde. Die Lage wurde trotz eindeutiger Auffälligkeiten behandlungsfehlerhaft nicht als Notsectio eingestuft. Der in den Leitlinien (AWMF 015-084 Sectio caesarea) geforderte Zeitraum von maximal 20 Minuten wurde deutlich überschritten. Die Gabe von Oxytocin erhöhte das Risiko der Ruptur zusätzlich, worüber die Patientin ebenfalls nicht aufgeklärt wurde, was einen weiteren Aufklärungsfehler darstellt. Aufgrund der fehlerhaften Geburtsleitung wurde sowohl die Mutter als auch ihr Kind in eine lebensbedrohliche Situation gebracht. Hätten die Ärzte ordnungsgemäß auf die vorliegenden Auffälligkeiten reagiert, wäre eine Notsectio-Geburt umgehend eingeleitet worden. Somit hätte die bei dem Neugeborenen eingetretene schwere Asphyxie vermieden werden können.
Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung erzielten wir neben dem Schmerzensgeld für die Mutter, Schmerzensgeld für das Kind sowie eine Absicherung des Kindes für alle nicht absehbaren künftigen materiellen und immateriellen Schäden.
Während der Geburt kam es zu einer ausgeprägten CTG-Pathologie. Statt der erforderlichen Sectio wurde unverständlicherweise eine Oxytocin Unterstützung verabreicht, was zusätzlich ein Uterusruptur verursacht hat. Nach der Uterusruptur kam es zur Geburt des Kindes. Es bestand eine schwere Asphyxie. Im weiteren Verlauf wurde eine bilaterale spastische Zerebralparese diagnostiziert. Das Mädchen wurde nur ein Jahr alt und verstarb, nachdem die künstliche Ernährung aus medizinischen Gründen eingestellt werden musste. Der medizinische Sachverständige bewertete den geburtshilflichen Verlauf als absolut tragisch und vermeidbar.
Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung erzielten wir eine Entschädigung für die gesamte Familie.
Wie funktioniert die Online – Akte?
Die Online Akte ist ein besonderer Service, um Sie tagesaktuell über den Stand Ihres Verfahrens zu informieren. Sie können sich über unsere Internetseite mit Ihrem persönlichen und nur Ihnen bekannten Passwort anmelden und so jederzeit Einblick in Ihre Akte nehmen. Die Daten sind selbstverständlich geschützt, so dass nur Sie Zugang zu den Daten haben.
Verstehen Sie diesen Service als ein kostenloses Angebot. Sie sind keinesfalls gezwungen, das Angebot zu nutzen.
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen“ Anwalt?
Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.
Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.