Ein massiver Behandlungsfehler bei Brustkrebsdiagnosen in Bremen erschüttert aktuell die Öffentlichkeit. Zahlreiche Patientinnen wurden aufgrund fehlerhaft ausgewerteter Gewebeproben mit belastenden Therapien behandelt – unter anderem mit Antikörpertherapien und Chemotherapien, die medizinisch nicht notwendig waren.
Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelt inzwischen wegen fahrlässiger Körperverletzung in 34 Fällen. Für viele Betroffene stellt sich die Frage: Welche Rechte habe ich? Welche Ansprüche kann ich geltend machen?
Dieser Beitrag klärt verständlich auf und zeigt, wie Sie Ihre Ansprüche aus Arzthaftung wirksam durchsetzen können.
Fehlerhafte Brustkrebsdiagnose: Wie es zum Skandal kam
Nach Angaben des Klinikverbunds Gesundheit Nord (Geno) wurden bei 34 Frauen Gewebeproben falsch analysiert. Die verantwortliche Ärztin hatte einen entscheidenden Marker über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr mehrfach falsch interpretiert.
Die Folgen sind gravierend:
- zu aggressive oder unnötige Brustkrebstherapien
- verzögerte Einleitung der tatsächlich passenden Behandlung
- erhebliche körperliche und psychische Belastungen
Die fehlerhaften Befunde betrafen zudem nicht nur das Klinikum Bremen-Mitte, sondern auch weitere kooperierende Kliniken. Erst als ein behandelnder Gynäkologe bei zwei Patientinnen ungewöhnliche Therapieergebnisse feststellte, wurden die Diagnosen überprüft – und der Fehler flog auf.
Über 500 Befunde wurden daraufhin kontrolliert. In 34 Fällen bestätigten sich die Diagnosefehler.
Pathologie-Fehler als Ursache – und ein fehlendes Vier-Augen-Prinzip
Die betroffene Pathologin arbeitete gleichzeitig in Bremen und an der Universitätsmedizin Göttingen. Während in Göttingen ein Vier-Augen-Prinzip gilt, fehlte diese Qualitätssicherung in Bremen zum damaligen Zeitpunkt. Die Ärztin wurde inzwischen an beiden Standorten freigestellt.
Rechte der Patientinnen: Welche Ansprüche bestehen nach einer fehlerhaften Brustkrebsbehandlung?
Als Fachanwälte für Medizinrecht möchten wir die betroffenen Frauen ausdrücklich bestärken: Ein Diagnosefehler und eine dadurch unnötige Therapie begründen eindeutige Ansprüche im Arzthaftungsrecht. Es handelt sich hier nicht lediglich um ein „Missverständnis“, sondern um schwerwiegende Pflichtverletzungen:
- Diagnosefehler (Fehlinterpretation wichtiger Tumormarker)
- Therapiefehler (Einsatz nicht indizierter Brustkrebstherapien)
- Behandlungsverzögerung
- Aufklärungsfehler (fehlende wirksame Einwilligung)
Diese Verstöße können rechtlich geltend gemacht werden.
Schmerzensgeld bei unnötiger Chemotherapie oder Antikörpertherapie
Patientinnen haben Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sie durch Behandlungsfehler psychische Belastungen, körperliche Nebenwirkungen, Angst vor Folgeschäden oder dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden mussten.
Gerade eine Chemotherapie ohne medizinische Notwendigkeit stellt eine erhebliche Verletzung der körperlichen Integrität dar und wird von Gerichten regelmäßig als schwerer Eingriff gewertet.
Die Einleitung einer nicht indizierten Therapie ist als Behandlungsfehler zu werten.
Schadensersatz wegen Behandlungsverzögerung und Folgekosten
Möglich sind u. a. Ansprüche auf Erstattung von:
- Verdienstausfall
- Fahrtkosten
- Kosten für Haushaltshilfe
- zusätzliche medizinische Behandlungen
- Medikamenten- oder Therapiekosten
Wenn sich die Prognose durch die verspätete richtige Behandlung verschlechtert hat, bestehen zudem Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzögerungsschaden.
Aufklärungsfehler: Keine wirksame Einwilligung in eine unnötige Therapie
Eine medizinisch nicht indizierte Behandlung kann nicht korrekt aufgeklärt worden sein. Damit fehlt die Grundlage für eine wirksame Einwilligung. Schon aus diesem Grund bestehen Haftungsansprüche.
Beweislastumkehr zugunsten der Patientinnen
Bei schweren Diagnosefehlern kommt es häufig zur Beweislastumkehr: Nicht die Patientin muss beweisen, dass der Fehler den Schaden verursacht hat. Die Klinik muss beweisen, dass der Schaden trotz des Fehlers eingetreten wäre. Das ist ein enormer Vorteil für Betroffene und verbessert die Durchsetzungschancen deutlich.
Warum jetzt anwaltliche Unterstützung entscheidend ist
Betroffene Frauen stehen plötzlich vor medizinischen, emotionalen und juristischen Herausforderungen. Genau jetzt ist professionelle Hilfe besonders wichtig, um:
- Behandlungsunterlagen vollständig zu sichern
- Ansprüche fristgerecht geltend zu machen
- medizinische Gutachten einzuholen
- Schmerzensgeld und Schadensersatz effektiv durchzusetzen
Kliniken und Versicherer haben eigene Interessen. Eine fachkundige anwaltliche Begleitung stellt sicher, dass Patientinnen auf Augenhöhe verhandeln können.
Unsere Unterstützung als Fachanwälte für Medizinrecht
Wir begleiten Sie in allen Phasen Ihres Arzthaftungsfalls:
- Sichtung und Auswertung der gesamten Behandlungsunterlagen
- Juristische und medizinische Einordnung der Diagnosefehler
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Klinik und Versicherung
- Begleitung im Gutachterverfahren oder vor Gericht
- Verhandlung über angemessene Entschädigung und Schmerzensgeld
Ihr Vertrauen und Ihre gesundheitliche Zukunft stehen dabei im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Fazit: Sie haben Rechte – und sollten sie nutzen
Der Brustkrebs-Skandal in Bremen zeigt, wie folgenschwer Fehler in der medizinischen Diagnostik sein können. Betroffene Patientinnen müssen sich nicht mit Unsicherheiten oder Beschwichtigungen zufriedengeben.
Wenn Sie von fehlerhaften Brustkrebsbefunden betroffen sind oder den Verdacht haben, sind wir als Fachanwälte für Medizinrecht gerne für Sie da.
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