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Medikamente und Arzneimittel können überraschende Nebenwirkungen hervorrufen, die zu einem gesundheitlichen Schaden führen können. In solchen Fällen können Ansprüche gegenüber dem Hersteller entstehen. Als Fachanwälte für Arzneimittelhaftung helfen wir Ihnen, diese konsequent durchzusetzen.
Spezialisierte Rechtsanwälte
PERSÖNLICHE BERATUNG UND VERTRETUNG
Langjährige Erfahrung
Ohne einen auf Arzneimittelhaftung spezialisierten Fachanwalt ist es schwer, potenzielle Ansprüche gegenüber Pharmaherstellern durchzusetzen. Bei uns profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise auf diesem Gebiet und unserem großen Netzwerk an medizinischen Beratern.
„Herr Daniel Mahr ist ein engagierter und kompetenter Anwalt für
Medizinrecht. Er war von Anfang an zu 100% auf meine Interessen fokussiert,
zeigte mir zu Beginn die Chancen für die Situation auf, benannte aber
auch ganz offen und ehrlich mögliche Risiken. Ich bin begeistert!“
„Ich möchte Frau Hannen für ihr Engagement, die vertrauensvolle und professionelle Beratung/Bearbeitung danken. Ich hatte persönlich große Schwierigkeiten aufgrund eines Behandlungsfehlers und bin dankbar, dass ich mir keine Gedanken um die Schadensabwicklung machen musste. Ich würde sie jederzeit wieder beauftragen.“
„Herr Daniel Mahr ist ein engagierter und kompetenter Anwalt für Medizinrecht. Er war von Anfang an zu 100 % auf meine Interessen fokussiert, zeigte mir zu Beginn die Chancen für die Situation auf, benannte aber auch ganz offen und ehrlich mögliche Risiken. Ich bin begeistert!“
„Nach längerer Suche habe ich mich für diese Kanzlei entschieden. Die ausschließliche Betreuung durch einen Fachanwalt war für mich ausschlaggebend. Ich bin äußerst zufrieden mit der gesamten Abwicklung und insbesondere mit der professionellen Beratung. Herzlichen Dank dafür!!!“
„Sehr kompetente Anwälte. Kann ich auf jeden Fall weiterempfehlen. Nochmal vielen Dank für die Beratung“
„Top Beratung gleich schon im ersten Gespräch! Dazu freundlich und umgänglich. Jederzeit wieder!“
Unter die Arzneimittelhaftung fallen verschiedene Arten von Fehlern: Konstruktionsfehler, Produktbeobachtungsfehler, Instruktionsfehler und Fabrikationsfehler. Wird also ein fehlerhaftes Arzneimittel produziert oder es liegt eine fehlerhafte Anleitung vor, kann dies die Grundlage für Schadensansprüche sein.
Dazu muss nach Arzneimittelgesetzt ein durch das Medikament entstandener Schaden bei bestimmungsgemäßem Gebrauch über das vertretbare Maß hinausgehen.
In diesem Fall können folgende Ansprüche bestehen:
In unserem Ratgeber Arzneimittelhaftung haben wir alle wichtigen Informationen sowie die Rechtslage für Sie aufbereitet.
Ein Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler ist emotional oft sehr belastend. Wir sorgen dafür, dass Sie schnell Klarheit erhalten, und begleiten Sie Schritt für Schritt über das gesamte Verfahren:
Sie schildern Ihren Fall telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular – wir geben Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung.
Wir fordern Ihre Krankenunterlagen an und sichern die Beweise.
Wir prüfen die Unterlagen und bereiten den medizinischen Sachverhalt juristisch auf.
Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck gegenüber Kliniken, Ärzten oder Versicherungen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Wir sind stolz darauf neben unserem Siegel im Jahr 2024, auch im Jahr 2025 wieder dazuzugehören und ausgezeichnet worden zu sein.
Die DGQA – Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen – ist eine unabhängige Institution, die sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen durch aussagekräftige Gütesiegel eine verlässliche Orientierung im Geschäftsverkehr bietet.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.dgqa.de
Rechtsanwälte Mahr & Hannen Partnerschaft mbB
Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf
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Wie funktioniert die Online – Akte?
Die Online Akte ist ein besonderer Service, um Sie tagesaktuell über den Stand Ihres Verfahrens zu informieren. Sie können sich über unsere Internetseite mit Ihrem persönlichen und nur Ihnen bekannten Passwort anmelden und so jederzeit Einblick in Ihre Akte nehmen. Die Daten sind selbstverständlich geschützt, so dass nur Sie Zugang zu den Daten haben.
Verstehen Sie diesen Service als ein kostenloses Angebot. Sie sind keinesfalls gezwungen, das Angebot zu nutzen.
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen“ Anwalt?
Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.
Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.