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Behandlungsfehler können gravierende gesundheitliche Folgen haben. Als Anwälte für Arzthaftungsrecht setzen wir uns dafür ein, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Spezialisierte Rechtsanwälte
PERSÖNLICHE BERATUNG UND VERTRETUNG
Langjährige Erfahrung
Die Arzthaftung ist ein Teil des Medizinrechts und regelt die juristischen Konsequenzen, die für Ärzte entstehen, wenn durch fehlerhafte Behandlung, unterlassene Aufklärung oder Organisationsmängel die Gesundheit eines Patienten geschädigt wird. Kommt es zu einem Schaden, kann der Patient nämlich Schmerzensgeld und Schadensersatz verlangen. Die rechtliche Grundlage findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) insbesondere in den §§ 630a ff. sowie im Strafgesetzbuch (StGB).
Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass jeder ärztliche Eingriff als Körperverletzung gilt, sofern der Patient nicht ausdrücklich dem Vorgehen zustimmt.
Die Zustimmung kann der Patient auch nur wirksam erteilen, wenn er durch eine Aufklärung über Risiken und Behandlungsalternativen eine umfassende Wissensgrundlage für die Entscheidung hat. Realisieren sich Risiken, über die der Patient nicht aufgeklärt wurde, wird der Arzt zur Verantwortung gezogen.
Tritt ein Behandlungsfehler auf, weil der Arzt seine Sorgfaltspflicht missachtet hat, kommt ebenfalls die Arzthaftung zum Tragen. In solchen Fällen haben Patienten Anspruch auf Schadensersatz und gegebenenfalls auch auf Schmerzensgeld.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Wir konzentrieren uns zu 100% auf die Interessen von Patienten und setzen uns dafür ein, dass Sie für Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler angemessen entschädigt werden.
Als Fachanwälte für Arzthaftungsrecht verfügen wir über eine umfangreiche Expertise im Umgang mit Behandlungsfehlern in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Hausarztpraxen.
Bei uns sind Sie keine Nummer, sondern ein Mensch, der Opfer eines Arztfehlers geworden ist. Daher begleiten wir Sie persönlich mit einem festen Ansprechpartner, der Sie bei allen rechtlichen Fragen unterstützt.
Dank unserer modernen digitalen Kanzlei können Sie uns jederzeit erreichen. Wir sorgen für eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation, damit Sie immer informiert sind.
Neben unserem Kanzleisitz in Düsseldorf haben wir mehrere Beratungsbüros für geschädigte Patienten eingerichtet. Zudem profitieren Sie durch unsere digital organisierte Arbeitsweise und können unsere Unterstützung unabhängig von Ihrem Wohnortin Anspruch nehmen. Wir vertreten Sie überall in Deutschland.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Medizinrechts haben wir ein Netzwerk an qualifizierten medizinischen Sachverständigen aufgebaut, die auf unserer Seite arbeiten.
„Ich habe in einer rechtlich schwierigen Situation nach Unterstützung gesucht und bin über Google auf diese Kanzlei gestoßen. Ich habe mich mit meinem Anliegen gut aufgehoben gefühlt. Es wurde aufmerksam zugehört und es wurden mir verschiedene Wege aufgezeigt. Vielen Dank, sehr empfehlenswert! LG D. P.“
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Die Arzthaftung umfasst Fehler bei der Behandlung, falsche Diagnosen sowie fehlerhafte oder unzureichende Aufklärung. Wenn ein Arzt seine Pflichten verletzt und dadurch einen Schaden verursacht, ist er für die Folgen verantwortlich.
Als Fachanwälte für Arzthaftungsrecht sind wir auf die Vertretung von Patienten spezialisiert und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Mit unserer langjährigen Expertise sorgen wir dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Behandlungsfehler entstehen, wenn ein Arzt gegen medizinische Standards verstößt. Häufige Fehler sind fehlerhafte Medikationen, falsche chirurgische Eingriffe oder das Versäumen notwendiger Behandlungen. Wenn Sie der Meinung sind, dass während Ihrer Behandlung ein Fehler gemacht wurde, können wir Ihnen helfen, den Fall zu prüfen und Ihre Rechte zu wahren.
Ein Diagnosefehler tritt auf, wenn eine Krankheit nicht oder falsch diagnostiziert wird. Das hat oft zur Folge, dass sich die richtige Behandlung verzögert. Solche Fehler sind besonders problematisch bei schwerwiegenden Erkrankungen, bei denen eine frühzeitige Diagnose entscheidend ist. Wir als Fachanwälte für Arzthaftungsrecht analysieren den Fall und setzen Ihre Forderungen durch.
Vor jedem medizinischen Eingriff ist eine umfassende Aufklärung erforderlich. Wird diese Pflicht verletzt, liegt ein Aufklärungsfehler vor. Häufig tritt dieser bei chirurgischen Eingriffen oder risikobehafteten Behandlungen auf. Ein solcher Fehler kann dazu führen, dass einer Behandlung ohne vollständige Kenntnis über Risiken und Alternativen zugestimmt wird. Wir übernehmen die Vertretung Ihrer Rechte, sodass Sie für die Folgen eines Aufklärungsfehlers eine Entschädigung erhalten.
Eine fehlerhafte oder unvollständige Dokumentation der Behandlung in der Patientenakte kann erhebliche Probleme nach sich ziehen. Fehlen wichtige Informationen oder wurden diese nicht korrekt festgehalten, ist es schwierig, einen Fehler nachzuweisen. Wir helfen Ihnen, in solchen Fällen Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Im Arzthaftungsrecht trägt der Patient grundsätzlich die Beweispflicht. Das bedeutet, dass Sie belegen müssen, dass der Fehler des Arztes den Schaden verursacht hat. Für Laien ist diese Maßgabe herausfordernd, da in der Regel medizinische Fachkenntnisse erforderlich sind, um den Fehler zu belegen.
Wir als Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht wissen, wie wir die Beweise sichern und uns prozessuale Beweiserleichterungen zunutze machen. Zudem arbeiten wir mit unabhängigen medizinischen Sachverständigen zusammen, die bei Bedarf für unsere Mandanten ein Gutachten erstellen.
Nervenschädigung infolge eines Operationsfehlers
65.000 EUR
Entschädigung
Die Folgen eines Arzthaftungsfehlers können nicht nur Ihre Gesundheit beeinträchtigen, sondern auch finanzielle Belastungen nach sich ziehen.
Sie haben Anspruch auf Schadensersatz für zusätzliche Behandlungskosten, Schmerzensgeld und auch für Verdienstausfälle.
Mögliche Entschädigungsleistungen:
Heilbehandlungskosten: Wir sorgen dafür, dass die Kosten für weitere medizinische Behandlungen, die aufgrund des Fehlers erforderlich sind, ersetzt werden.
Schmerzensgeld: Sie erhalten eine Entschädigung für die physischen und psychischen Schmerzen, die der Behandlungsfehler verursacht hat.
Verdienstausfall: Wenn Sie wegen eines Fehlers arbeitsunfähig sind, erwirken unsere Fachanwälte eine Ersatzleistung für den Verdienstausfall.
Pflegekosten: Führt der Fehler zu einer Pflegebedürftigkeit, stellen wir sicher, dass die damit verbundenen Kosten übernommen werden.
Ein Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler ist emotional oft sehr belastend. Wir sorgen dafür, dass Sie schnell Klarheit erhalten, und begleiten Sie Schritt für Schritt über das gesamte Verfahren:
Sie schildern Ihren Fall telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular – wir geben Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung.
Wir fordern Ihre Krankenunterlagen an und sichern die Beweise.
Wir prüfen die Unterlagen und bereiten den medizinischen Sachverhalt juristisch auf.
Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck gegenüber Kliniken, Ärzten oder Versicherungen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Wenn Sie Opfer eines Arzthaftungsfehlers geworden sind, ist es wichtig, schnell zu handeln. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt:
Rechtliche Einschätzung Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls an.
Beweissicherung und Gutachten Wir sichern die Beweise und holen auf Ihren Wunsch ein medizinisches Gutachten ein.
Außergerichtliche Einigung Wenn möglich, streben wir eine schnelle und faire außergerichtliche Lösung an, um Ihre Ansprüche zügig zu regeln..
Gerichtliche Durchsetzung Sollte eine Einigung nicht erfolgreich sein, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht.
Wir sind stolz darauf neben unserem Siegel im Jahr 2024, auch im Jahr 2025 wieder dazuzugehören und ausgezeichnet worden zu sein.
Die DGQA – Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen – ist eine unabhängige Institution, die sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen durch aussagekräftige Gütesiegel eine verlässliche Orientierung im Geschäftsverkehr bietet.
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Rechtsanwälte Mahr & Hannen Partnerschaft mbB
Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf
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Nach Diagnose eines Bandschiebenvorfalles C5/6 und C6/7mit rechtsbetonten beidseitigen Zerviko-Brachialgien wurde bei der Patientin eine operative Therapie durchgeführt. Während der Operation kam es zur Verletzung des Rückenmarks, so dass die Patientin nach Abklingen der Narkose nicht mehr in der Lage war, sich zu bewegen.
Das Landgericht sprach der Klägerin Schmerzensgeld in Höhe von 250.000,00 EUR zu. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Klägerin bereits nicht ausreichend vor der Operation aufgeklärt wurde. Es bestand nämlich eine relative Indikation, da bei dem bei der Klägerin vorliegenden Beschwerdebild eine Besserung durch die Operation grundsätzlich nicht zu erwarten war und vordergründig eine konservative Therapie durchzuführen wäre. Darüber hätte die Patientin aufgeklärt werden müssen. Stattdessen wurde die Operation der Klägerin als dringlich und alternativlos dargestellt. Da die Klägerin auf dieser Grundlage nicht wirksam einwilligen konnte, war die durchgeführte Operation rechtswidrig.
Des Weiteren ergab sich die Haftung des Krankenhausträgers aus Verletzung der Schutzpflichten. Es stellte sich nämlich heraus, dass der operierende Belegarzt zur Durchführung der Operation nicht fähig war, da er unter Alkoholeinfluss stand. Die Alkoholerkrankung des Operateurs war der Krankenhausleitung bekannt. Erst nach dem tragischen Vorfall wurde der Arzt fristlos entlassen.
Der Kläger wurde nach einem Sturz wegen Ellenbogenluxation am rechten Arm behandelt. Es wurden mehrere Operationen zur Stabilisierung des Ellbogens durchgeführt. Bei der letzten Operation hätte die Palmaris longus-Sehne an der Beugeseite des rechten Handgelenkes entnommen und zur Stabilisierung die lateralen Bandsysteme am rechten Ellbogengelenk verwendet werden müssen. Dabei wurde die Schädigung des Nervus medianus verursacht. Ursächlich für die Schädigung war die Entnahme der Sehne des Musculus palmaris longus mit dem Sehnenstripper. Anstatt des Nervus medianus hätte die Palmaris longus Sehne entnommen werden müssen. Die Identifizierung der Palmaris longus Sehne und damit die Vermeidung der Entnahme des Nervus medianus stellte nach Einschätzung des Sachverständigen ein für den Operateur voll beherrschbares Vorgehen dar. Die Entnahme eines 30 cm langen Segmentes des Nervens erschien unverständlich und somit als grob fehlerhaft.
Die Parteien schlossen im Termin der mündlichen Verhandlung einen Widerrufsvergleich über 65.000 EUR, der auch rechtskräftig geworden ist.
Der Patient wurde aufgrund einer Schulterfraktur operiert. Vor der Operation hat die Ärzteschaft jedoch behandlungsfehlerhaft unterlassen, im Rahmen der Operationsplanung ein CT durchzuführen. Dadurch konnten die Frakturelemente nicht genau identifiziert und lokalisiert werden. Infolgedessen ist in der Operation die Reposition und stabile Refixation von mindestens zwei dislozierten und im Gelenk liegenden Knochenfragmenten unterblieben. Die nach der Operation zurückgebliebenen Knochenfragmente führten zu einer Impingementsymptomatik.
Auch wurden die Knochenfragmente in dem weiteren Verlauf trotz Röntgenkontrollen übersehen. Dadurch kam es bei dem Patienten zur Arthropathie/ Omarthrose.
Da die Ärzteschaft die Ansprüche außergerichtlich abgelehnt hatte, wurde Klage eingereicht. Nachdem der gerichtlich bestellte Sachverständige die Fehler bestätigt hat, hat das Landgericht Schmerzensgeld in der eingeklagten Höhe zugesprochen.
Aufgrund eines bereits bekannten Lungen- und Nierenkarzinoms musste sich die Patientin jährlich zu einer Verlaufskontrolle begeben.
Trotz Hinweise auf zunehmende Rückenschmerzen, erfolgte keine ordnungsgemäße Befundung, so dass der Tumor im Rückenbereich monatelang unentdeckt blieb.
Aufgrund der Größenzunahme im Laufe der Monate konnte der Tumor nicht mehr operiert werden. Die Patientin wurde im Wege eines außergerichtlichen Vergleiches mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 95.000 € entschädigt.
Trotz Vorliegen der sogenannten „Red Flags“ Symptome für einen Herzinfarkt bei unserer Mandantin (starke, anhaltende Schmerzen oder Druckgefühl in der Brust, Ausstrahlung der Schmerzen, Atemnot, Unruhe, Kaltschweißigkeit, Übelkeit, Erbrechen) hat die Hausärztin keine entsprechende Befunderhebung veranlasst, so dass der Herzinfarkt nicht mehr verhindert und rechtzeitig behandelt werden konnte. Durch die Behandlungsverzögerung kam es zum Absterben des Herzmuskelgewebes. Im Rahmen des außergerichtlichen Arzthaftungsverfahrens hat unsere Kanzlei ein zufriedenstellendes Ergebnis in Form eines Vergleiches erreicht.
Wie funktioniert die Online – Akte?
Die Online Akte ist ein besonderer Service, um Sie tagesaktuell über den Stand Ihres Verfahrens zu informieren. Sie können sich über unsere Internetseite mit Ihrem persönlichen und nur Ihnen bekannten Passwort anmelden und so jederzeit Einblick in Ihre Akte nehmen. Die Daten sind selbstverständlich geschützt, so dass nur Sie Zugang zu den Daten haben.
Verstehen Sie diesen Service als ein kostenloses Angebot. Sie sind keinesfalls gezwungen, das Angebot zu nutzen.
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen“ Anwalt?
Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.
Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.