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Wenn Ärzte Fehler machen, kann das schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Als Fachanwälte für Medizinrecht kämpfen wir für Ihre Ansprüche.
Spezialisierte Rechtsanwälte
PERSÖNLICHE BERATUNG UND VERTRETUNG
Langjährige Erfahrung
Medizinische Behandlungen setzen höchste Sorgfalt und Fachkompetenz voraus. Doch leider kommt es immer wieder zu Behandlungsfehlern, Fehldiagnosen oder Aufklärungsversäumnissen, die für Patienten erhebliche Beeinträchtigungen mit sich bringen. In solchen Situationen steht Ihnen als betroffene Person das Recht auf Entschädigung und Schmerzensgeld zu.
Als spezialisierte Fachanwälte im Bereich des Medizinrechts konzentrieren wir uns gezielt auf die Verteidigung von Patienteninteressen und vertreten ausschließlich Geschädigte – keine Ärzte oder Krankenhäuser.
Wir setzen uns dafür ein, medizinische Verfehlungen zu identifizieren und Ihre Interessen konsequent zu vertreten.
Warum sollten Sie uns Vertrauen schenken?
Wir setzen uns konsequent für die Rechte von Patienten ein – niemals für Ärzte, Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäuser.
Wir haben uns ausschließlich auf Medizinrecht spezialisiert und bilden uns in dem Bereich regelmäßig fort. Unsere Expertise und Erfahrung garantieren Ihnen eine fundierte Beratung und Vertretung.
Sie erreichen uns schnell und unkompliziert – telefonisch, per Mail oder über ein Kontaktformular auf unserer Internetseite. Zudem bieten wir einen digitalen Service über unsere Online-Akte an, so dass Sie jederzeit und überall informiert bleiben.
Wir begleiten Sie vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens persönlich und mit größter Sorgfalt.
Neben unserem Kanzleisitz in Düsseldorf haben wir mehrere Beratungsbüros für geschädigte Patienten eingerichtet. Zudem profitieren Sie durch unsere digital organisierte Arbeitsweise und können unsere Unterstützung unabhängig von Ihrem Wohnortin Anspruch nehmen. Wir vertreten Sie überall in Deutschland.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Medizinrechts haben wir ein Netzwerk an qualifizierten medizinischen Sachverständigen aufgebaut, die auf unserer Seite arbeiten.
„Top Anwälte für Medizinrecht! Sie handeln entschlossen und konsequent. Während des gesamten Verfahrens wurde ich von beiden Fachanwälten -Frau Hannen und Herr Mahr professionell vertreten. Ich bin froh, dass ich die Kanzlei gefunden habe!“
„Die Kanzlei Mahr und Hannen überzeugt durch ihre hohe Professionalität und außergewöhnliche Einfühlsamkeit. Als Mandant fühlt man sich bestens betreut und verstanden, was in rechtlich komplexen Angelegenheiten wie dem Medizinrecht besonders wichtig ist. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen – für Medizinrecht ist sie definitiv eine erstklassige Wahl! Arzu Sisman“
„Herr Mahr ist ein echter Experte in seinem Fach! Ich wurde sehr professionell über das ganze Verfahren betreut. Auch das Ergebnis hat meine Erwartungen übertroffen. Die beste Kanzlei für Medizinrecht in Deutschland! A. Seidel“
„Sehr zufrieden mit den Rechtsanwälten Mahr & Hannen. Wir haben einen super Erfolg erzielt! Hätte ich nicht für möglich gehalten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen! Fabio Scheffler“
„Sehr guter Fachanwalt für Medizinrecht.
Ich würde die Rechtsanwälte Mahr Hannen weiterempfehlen.
Jürgen Depcik“
„Ich möchte mich bei Frau Rechtsanwältin Hannen bedanken! Ich war zunächst bei einem Anwalt aus meiner Umgebung, der, sich jedoch nicht ausreichend im Medizinrecht auskannte. Frau Hannen übernahm das laufende Verfahren und ab sofort merkte ich den Unterschied. (…) Ich habe eine hohe Entschädigung von dem Krankenhaus bekommen, obwohl ich bei dem alten Anwalt dachte, die Sache wäre verloren! Ulrike Hoffmann“
„Frau Hannen ist eine phantastische Anwältin und immer sehr gut zu erreichen. Ich wurde sehr gut beraten und dementsprechend auch vertreten. Fachlich, sachlich, immer kompetent und zuverlässig. V. Fridman“
Egal, ob es sich um Fehler in Krankenhäusern, unzureichende Aufklärung vor einem Eingriff oder ärztliche Kunstfehler bei Operationen handelt – wir bieten Ihnen eine fachkundige Unterstützung und verteidigen Sie deutschlandweit effektiv und engagiert.
Medizinische Behandlungsfehler treten auf, wenn etablierte klinische Standards nicht beachtet und dadurch gesundheitliche Schäden verursacht werden. Ob fehlerhafte Operationen, falsche Medikation oder unzureichende postoperative Betreuung – wir setzen uns für Ihre Ansprüche ein. Mehr erfahren >
Als Patient verfügen Sie über eine Vielzahl gesetzlich verankerter Rechte. Sie müssen über Behandlungen, Risiken und Alternativen vollständig aufgeklärt werden. Wir vertreten Sie, wenn Ärzte ihre Aufklärungspflichten verletzen oder Ihnen die Einsicht in Ihre Patientenakte verweigert wird. Mehr erfahren >
Eine falsche oder fehlerhafte Diagnose kann ernsthafte Konsequenzen haben. Krebs, Schlaganfälle oder andere schwerwiegende Erkrankungen bedürfen einer rechtzeitigen Erkennung und Versorgung. Wir analysieren, ob es sich um einen Arztfehler handelt, und unterstützen Sie dabei, Ihre Forderungen geltend zu machen.
Jeder medizinische Eingriff muss vorab umfassend und verständlich erklärt werden. Wird diese Pflicht vernachlässigt, ist die Zustimmung zur Behandlung ungültig. Unsere Rechtsanwälte für Aufklärungsfehler helfen Ihnen, Ihr Recht auf Entschädigung in Anspruch zu nehmen. Mehr erfahren >
Fehlentscheidungen während einer Schwangerschaft oder Geburt können schwerwiegende Folgen haben. Ob durch eine unzureichende Sauerstoffversorgung oder unsachgemäße geburtshilfliche Maßnahmen – betroffene Eltern haben die Möglichkeit, Entschädigungen sowie dauerhafte Unterstützung für ihr Kind einzuklagen. Mehr erfahren >
Sollte eine ästhetische oder plastische Operation nicht den erwarteten Erfolg erzielen oder gesundheitliche Beschwerden zur Folge haben, könnte es sich um einen Behandlungsfehler handeln. Unsere spezialisierten Fachanwälte für Behandlungsfehler untersuchen Ihren Fall gründlich und verfolgen Ihre rechtlichen Ansprüche konsequent. Mehr erfahren >
Wir analysieren organisatorische Mängel im Krankenhaus oder in der Arztpraxis. Dabei prüfen wir, ob unzureichende Hygiene, unvollständige Dokumentationen oder überlastetes Personal Fehler in der Behandlung verursacht haben.
Durch problematische Nebenwirkungen, unerwünschte Wechselwirkungen oder unsachgemäße Dosierungen von Arzneimitteln können Patienten erheblichen Schaden erleiden. Unsere Kanzlei untersucht sorgfältig, ob eine Haftung aufseiten des Arztes, Apothekers oder des Pharmaunternehmens besteht. Mehr erfahren >
Ein ärztlicher Behandlungsfehler kann erhebliche finanzielle und gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine Entschädigungsleistung.
Je nach Fall kann die Höhe des Schmerzensgeldes oder Schadensersatzes mehrere zehntausend bis hunderttausend Euro betragen.
Als Fachanwälte für Medizinrecht sind wir darauf spezialisiert, das Schmerzensgeld und den entstandenen Schaden zu beziffern sowie die künftigen und nicht vorhersehbaren Schäden abzusichern.
Mögliche Entschädigungsleistungen:
Ersatz von zusätzlichen Heilbehandlungskosten
Schmerzensgeld für physische und psychische Beeinträchtigungen
Verdienstausfall und Haushaltsführungsschäden
Rentenansprüche bei dauerhaften Schäden
Übernahme der Pflegekosten
Um Behandlungsfehler zu vermeiden, ist es entscheidend, die Qualitätsstandards in Kliniken und Arztpraxen zu überwachen und kontinuierlich zu verbessern. Dazu gehört vor allem die regelmäßige Weiterbildung des Personals, um sich über neue medizinische Erkenntnisse und Techniken auf dem Laufenden zu halten.
Darüber hinaus tragen klare Kommunikationswege und eine transparente Dokumentation der Patientenbehandlungen erheblich dazu bei, Fehler zu minimieren. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um etwaige Ansprüche im Falle eines Behandlungsfehlers durchzusetzen und eine angemessene Schadenskompensation zu erzielen.
Notieren Sie detailliert den Ablauf der Behandlung, auftretende Symptome und Gespräche mit dem medizinischen Personal.
Wir arbeiten mit unabhängigen Sachverständigen zusammen, um Ihren Fall detailliert zu analysieren.
Konsultieren Sie einen unabhängigen Arzt, der die Behandlung aus seiner Sicht beurteilt.
Ihre Krankenkasse unterstützt Sie in der Regel und beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Begutachtung.
Durch die Beachtung dieser Schritte erhöhen Sie die Chancen, Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.
Fehlerhafte Bandscheibenoperation
250.000 EUR
Schmerzensgeld
Herzinfarkt infolge eines Therapiefehlers
160.000 EUR
Schmerzensgeld
Multiple Hirninfarkte durch fehlerhaftes Ziehen eines ZVK
573.000 EUR
Schmerzensgeld
Ein Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler ist emotional oft sehr belastend. Wir sorgen dafür, dass Sie schnell Klarheit erhalten, und begleiten Sie Schritt für Schritt über das gesamte Verfahren:
Sie schildern Ihren Fall telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular – wir geben Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung.
Wir fordern Ihre Krankenunterlagen an und sichern die Beweise.
Wir prüfen die Unterlagen und bereiten den medizinischen Sachverhalt juristisch auf.
Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck gegenüber Kliniken, Ärzten oder Versicherungen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Ein Anwalt für Medizinrecht ist entscheidend, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Betroffene sind oftmals durch die komplexen Zusammenhänge bei medizinischen Fehlbehandlungen überfordert.
Häufig fehlt es auch an Wissen über die bestehenden Rechte oder es herrscht ein übermäßiges Vertrauen in das Gesundheitssystem vor. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu wahren.
Konsultieren Sie uns als Kanzlei für Medizinrecht, um:
Wir prüfen Ihr Anliegen und geben Ihnen eine erste Einschätzung.
Wir arbeiten mit unabhängigen Sachverständigen zusammen, um Ihren Fall detailliert zu analysieren.
Unsere Fachanwälte für Medizinrecht nehmen zur schnellen Schadensregulierung direkten Kontakt mit der Gegenseite auf und unterbreiten ihr ein Angebot.
Falls notwendig, fechten wir Ihre Ansprüche vor Gericht aus.
Je früher Sie handeln, desto besser stehen Ihre Erfolgschancen.
Wir sind stolz darauf neben unserem Siegel im Jahr 2024, auch im Jahr 2025 wieder dazuzugehören und ausgezeichnet worden zu sein.
Die DGQA – Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen – ist eine unabhängige Institution, die sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen durch aussagekräftige Gütesiegel eine verlässliche Orientierung im Geschäftsverkehr bietet.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.dgqa.de
Rechtsanwälte Mahr & Hannen Partnerschaft mbB
Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf
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Nach Diagnose eines Bandschiebenvorfalles C5/6 und C6/7mit rechtsbetonten beidseitigen Zerviko-Brachialgien wurde bei der Patientin eine operative Therapie durchgeführt. Während der Operation kam es zur Verletzung des Rückenmarks, so dass die Patientin nach Abklingen der Narkose nicht mehr in der Lage war, sich zu bewegen.
Das Landgericht sprach der Klägerin Schmerzensgeld in Höhe von 250.000,00 EUR zu. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Klägerin bereits nicht ausreichend vor der Operation aufgeklärt wurde. Es bestand nämlich eine relative Indikation, da bei dem bei der Klägerin vorliegenden Beschwerdebild eine Besserung durch die Operation grundsätzlich nicht zu erwarten war und vordergründig eine konservative Therapie durchzuführen wäre. Darüber hätte die Patientin aufgeklärt werden müssen. Stattdessen wurde die Operation der Klägerin als dringlich und alternativlos dargestellt. Da die Klägerin auf dieser Grundlage nicht wirksam einwilligen konnte, war die durchgeführte Operation rechtswidrig.
Des Weiteren ergab sich die Haftung des Krankenhausträgers aus Verletzung der Schutzpflichten. Es stellte sich nämlich heraus, dass der operierende Belegarzt zur Durchführung der Operation nicht fähig war, da er unter Alkoholeinfluss stand. Die Alkoholerkrankung des Operateurs war der Krankenhausleitung bekannt. Erst nach dem tragischen Vorfall wurde der Arzt fristlos entlassen.
Der Patient stellte sich bei dem Kardiologen mit einem schnellen Herzschlag vor. Es wurde eine pharmakologische Konversion mittels Propafenon und Bisoprolol durchgeführt.
Obwohl bei dem Patienten Vorhofflimmern vorlag, wurde behandlungsfehlerhaft eine antikoagulative Therapie unterlassen. Dadurch wurde das Risiko eines Schlaganfalls deutlich erhöht. Einige Tage später erlitt der Patient einen Hirninfarkt, der zur schweren Aphasie, Neglect und Sensibilitätsstörung der rechten Körperhälfte führte.
Der Patient wurde im Wege eines außergerichtlichen Verfahrens mit einem Betrag in Höhe von 160.000 EUR entschädigt.
Der Patient stellte sich bei dem Kardiologen mit einem schnellen Herzschlag vor. Es wurde eine pharmakologische Konversion mittels Propafenon und Bisoprolol durchgeführt.
Obwohl bei dem Patienten Vorhofflimmern vorlag, wurde behandlungsfehlerhaft eine antikoagulative Therapie unterlassen. Dadurch wurde das Risiko eines Schlaganfalls deutlich erhöht. Einige Tage später erlitt der Patient einen Hirninfarkt, der zur schweren Aphasie, Neglect und Sensibilitätsstörung der rechten Körperhälfte führte.
Der Patient wurde im Wege eines außergerichtlichen Verfahrens mit einem Betrag in Höhe von 160.000 EUR entschädigt.
Bei dem Patienten wurde der ZVK nach einer Laparoskopie fehlerhaft im Sitzen entfernt. Dadurch kam es zum Multiinfarktsyndrom aufgrund einer massiven Luftembolie kardinal in beiden Ventrikeln und intrakranial. Die Luftembolie verursachte multiple Hirninfarkte, insbesondere im Versorgungsgebiet der Arteria Cerebra media links und Arteria posterior rechts und im Bereich des Kleinhirns mit initialer Tetraplegie, Critical-Illness-Polyneuropathie.
Die Gegenseite wurde außergerichtlich mit den Ansprüchen des Patienten konfrontiert. Nach einer langen Auseinandersetzung mit dem gegnerischen Anwalt, konnte Rechtsanwältin Hannen im Wege einer außergerichtlichen Einigung eine zufriedenstellende Entschädigung in Höhe von insgesamt 573.000 € erreichen.
Bei einer laparoskopischen Operation zur Entfernung von Verwachsungen im Bauchraum wurde bei der Patientin der Dünndarm verletzt, weswegen eine Rekonstruktion durchgeführt werden musste. Am 3. postoperativen Tag kam es zum erheblichen Anstieg der Entzündungsparameter, worauf jedoch keine Befunderhebung erfolgte. Nach zwei weiteren Tagen kam es zu einer Sepsis mit Organversagen, die auf die unentdeckte Peritonitis zurückzuführen war.
Die Patientin wurde im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens mit einer Gesamtsumme in Höhe von 400.000 EUR entschädigt.
Aufgrund eines bereits bekannten Lungen- und Nierenkarzinoms musste sich die Patientin jährlich zu einer Verlaufskontrolle begeben.
Trotz Hinweise auf zunehmende Rückenschmerzen, erfolgte keine ordnungsgemäße Befundung, so dass der Tumor im Rückenbereich monatelang unentdeckt blieb.
Aufgrund der Größenzunahme im Laufe der Monate konnte der Tumor nicht mehr operiert werden. Die Patientin wurde im Wege eines außergerichtlichen Vergleiches mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 95.000 € entschädigt.
Trotz Vorliegen der sogenannten „Red Flags“ Symptome für einen Herzinfarkt bei unserer Mandantin (starke, anhaltende Schmerzen oder Druckgefühl in der Brust, Ausstrahlung der Schmerzen, Atemnot, Unruhe, Kaltschweißigkeit, Übelkeit, Erbrechen) hat die Hausärztin keine entsprechende Befunderhebung veranlasst, so dass der Herzinfarkt nicht mehr verhindert und rechtzeitig behandelt werden konnte. Durch die Behandlungsverzögerung kam es zum Absterben des Herzmuskelgewebes. Im Rahmen des außergerichtlichen Arzthaftungsverfahrens hat unsere Kanzlei ein zufriedenstellendes Ergebnis in Form eines Vergleiches erreicht.
Wie funktioniert die Online – Akte?
Die Online Akte ist ein besonderer Service, um Sie tagesaktuell über den Stand Ihres Verfahrens zu informieren. Sie können sich über unsere Internetseite mit Ihrem persönlichen und nur Ihnen bekannten Passwort anmelden und so jederzeit Einblick in Ihre Akte nehmen. Die Daten sind selbstverständlich geschützt, so dass nur Sie Zugang zu den Daten haben.
Verstehen Sie diesen Service als ein kostenloses Angebot. Sie sind keinesfalls gezwungen, das Angebot zu nutzen.
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen“ Anwalt?
Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.
Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.