Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwälte Mahr Hannen

Blanco

Jährlich werden in Deutschland Millionen medizinische Behandlungen durchgeführt. Dabei passieren immer mal wieder ärztliche Fehler. Die Fachleute gehen von einer sehr hohen Dunkelziffer aus.

Haben Sie einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler? Wir helfen Ihnen weiter.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Die Behandlung des Arztes muss den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechen. Die Behandlung ist fehlerhaft, wenn sie nicht dem fachärztlichen Standard entspricht.

Was unter dem fachärztlichen Standard zu verstehen ist, hat der BGH entschieden. Nach der Rechtsprechung des BGH wird dieser allgemein anerkannte Facharztstandard nach den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen und ärztlichen Erfahrungen zum Zeitpunkt der Behandlung bestimmt.

Wird gegen diesen Standard verstoßen, liegt ein Behandlungsfehler, auch Kunstfehler genannt, vor.

Ein Behandlungsgeschehen ist oftmals sehr komplex und das Spektrum an möglichen Behandlungsfehlern vielfältig: 

Anamnesefehler

Fehler können bereits bei der Erfassung der Krankengeschichte bzw. Vorgeschichte eines Patienten passieren.


Wichtiger Ausgangspunkt einer Behandlung ist die Befragung des Patienten nach aktuellen und früheren Beschwerden und Erkrankungen, nach bisherigen Behandlungen, Krankenhausaufenthalten und Operationen, sowie nach der Einnahme von Medikamenten. Unterlaufen dem Arzt im Zuge der Anamnese Fehler, dann kann sich dies folgenschwer auf die nachfolgenden Behandlungsschritte auswirken.

Befunderhebungsfehler

Von einem Befunderhebungsfehler spricht man, wenn die medizinisch gebotenen Untersuchungen nicht durchgeführt wurden.

 

Sind Symptome gegeben, die den Verdacht einer bestimmten Krankheit begründen, müssen Befunde erhoben werden, um diesen Verdacht zu überprüfen.

 

Das Vorliegen eines Befunderhebungsfehlers ist für Patienten günstig, denn dieser kann zu einer Beweislastumkehr für den Patienten führen. Wenn Befunde nicht erhoben wurden, die zur Abwehr schwerer Gesundheitsschäden ersichtlich erforderlich wären, liegt ein grober Befunderhebungsfehler vor, der grundsätzlich zur Umkehr der Beweislast zugunsten des Patienten führt.

 

Jedoch kann auch ein einfacher Befunderhebungsfehler zur Umkehr der Beweislast führen, wenn sich durch Erhebung des gebotenen Befundes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit (mehr als 50%) ein reaktionspflichtiger Befund ergeben hätte, und sich dessen Verkennung oder die Nichtreaktion auf diesen Befund als grob fehlerhaft darstellen würde. 

Grober Behandlungsfehler und die Beweislast

Wird gegen die bewährten ärztlichen Behandlungsregeln oder gegen die gesicherten medizinischen Erkenntnisse derart verstoßen, dass der Verstoß aus der objektiven ärztlichen Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH- Urteil v. 17.11.2015 – VI ZR 476/14 -; veröffentlicht in NJW 2016, S.563 [564]; BGH NJW 2001, S.2795 [2796]), spricht man von einem groben Behandlungsfehler.

Der grobe Behandlungsfehler hat eine große Bedeutung für die Beweislage in einem Arzthaftungsprozess. Grundsätzlich ist nämlich der Patient sowohl für das Vorliegen des Behandlungsfehlers, des Schadens, sowie des Zusammenhangs zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Schaden darlegungs- und beweisbelastet.

Wenn jedoch grober Behandlungsfehler vorliegt, der geeignet ist, den eingetretenen Schaden herbeizuführen, führt dieser zur Umkehr der Beweislast für den Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden. 

Behandlungsfehler in den einzelnen medizinischen Fachgebieten

Die medizinischen Folgen nach einem Behandlungsfehler können im Berufs- und Privatleben mitunter erhebliche Beeinträchtigungen mit sich bringen. Es ist eine ganz neue Lebenssituation, in der sich der geschädigte Patient nach einem Behandlungsfehler befindet.

Neben körperlichen Einschränkungen entstehen hohe finanzielle Belastungen für zusätzliche Behandlungen, Fahrten, teure Medikamente, Hilfsmitteln usw..  Die neue gesundheitliche Situation führt zur Veränderung des Alltags. Es ist mehr als verständlich, dass diese Situation auch psychisch belastend sein kann. Es ist ein langer Prozess, die neue Situation bewältigen zu können. Auch ist es ein individueller Prozess, der sich für jeden Geschädigten anders gestaltet.

Gerade Operationen in sensiblen Bereichen wiegen besonders schwer, wenn Ärzten oder dem Pflegepersonal hierbei Fehler unterlaufen. Geschädigte Patienten wehren sich aber häufig nicht gegen solche Fehler, weil sie ein Vorgehen für aussichtlos halten. Mit einem Spezialisten an Ihrer Seite ist diese Angst aber unbegründet. Sollten Sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers oder einer Aufklärungspflichtverletzung geworden zu sein, zögern Sie nicht, einen Experten für Behandlungsfehler zu kontaktieren.

Wir hören Ihnen zu und helfen bei der Aufarbeitung des Behandlungsgeschehens. Auch arbeiten wir mit vielen Patientenorganisationen zusammen, damit wir Sie umfassend unterstützen können.

Das Leben nach einem Behandlungsfehler

Die medizinischen Folgen nach einem Behandlungsfehler können im Berufs- und Privatleben mitunter erhebliche Beeinträchtigungen mit sich bringen. Es ist eine ganz neue Lebenssituation, in der sich der geschädigte Patient nach einem Behandlungsfehler befindet.

Neben körperlichen Einschränkungen entstehen hohe finanzielle Belastungen für zusätzliche Behandlungen, Fahrten, teure Medikamente, Hilfsmitteln usw..  Die neue gesundheitliche Situation führt zur Veränderung des Alltags. Es ist mehr als verständlich, dass diese Situation auch psychisch belastend sein kann. Es ist ein langer Prozess, die neue Situation bewältigen zu können. Auch ist es ein individueller Prozess, der sich für jeden Geschädigten anders gestaltet.

Gerade Operationen in sensiblen Bereichen wiegen besonders schwer, wenn Ärzten oder dem Pflegepersonal hierbei Fehler unterlaufen. Geschädigte Patienten wehren sich aber häufig nicht gegen solche Fehler, weil sie ein Vorgehen für aussichtlos halten. Mit einem Spezialisten an Ihrer Seite ist diese Angst aber unbegründet. Sollten Sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers oder einer Aufklärungspflichtverletzung geworden zu sein, zögern Sie nicht, einen Experten für Behandlungsfehler zu kontaktieren.

Wir hören Ihnen zu und helfen bei der Aufarbeitung des Behandlungsgeschehens. Auch arbeiten wir mit vielen Patientenorganisationen zusammen, damit wir Sie umfassend unterstützen können.

Sind Sie Opfer eines Behandlungsfehlers?
Wir sind für Sie da!

Für die kostenlose Erstberatung können Sie entweder unser Kontaktformular nutzen oder uns auch direkt kontaktieren

Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Behandlungsfehler

Hat ein Behandlungsfehler zu einem Gesundheitsschaden geführt, hat der Patient neben dem Anspruch auf Schmerzensgeld (Ersatz des immateriellen Schadens) auch einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen materiellen Schadens, wie beispielsweise der Behandlungskosten, der notwendigen und bedarfsgerechten Umbaumaßnahmen im Haus, Wohnung und Auto, der zusätzlichen Aufwendungen für Hilfsmittel, für Hilfe im Alltag und Therapie, der Kosten für eine Pflegekraft und/ oder Haushaltshilfe sowie auf eine Entschädigung für den Verdienstausfall.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Absicherung der künftigen Ansprüche durch eine entsprechende Verpflichtung der Gegenseite.

Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten. Daher ist es auch wichtig alle Kostennachweise zu sammeln.

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind neben den körperlichen Schmerzen zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen, die die gesamte Situation des geschädigten Patienten und seine Lebensqualität darstellen.

Zwar macht eine Entschädigung den Behandlungsfehler nicht ungeschehen, sie hilft jedoch die finanziellen Sorgen zu beseitigen und die Lebensqualität zu verbessern, was für die Genesung von großer Bedeutung ist. Auch stellt der Verfahrenserfolg und die Durchsetzung der Ansprüche für viele Geschädigte einen wichtigen Schritt zur Bewältigung der neuen Lebenssituation dar. 

Worauf Sie bei der Wahl des Anwalts nach einem Behandlungsfehler achten sollen

Das Medizinrecht ist eine besonders komplexe Materie. Daher brauchen Opfer von Behandlungsfehlern einen spezialisierten und erfahrenen Anwalt. Auch wenn es nachvollziehbar ist, wenn Sie nach einem Anwalt aus Ihrer unmittelbaren Umgebung suchen, sollten Sie an erster Stelle darauf achten, dass der Anwalt Ihre konkreten Interessen am besten vertreten kann. Ein Anwalt, der Ihnen nach einem Verkehrsunfall, bei einer Nachbarstreitigkeit oder bei Problemen mit Ihrem Arbeitgeber helfen kann, hat meistens keine ausreichenden Kenntnisse im Medizinrecht und kennt die Besonderheiten eines Arzthaftungsprozesses nicht. Auch fehlt ihm ein Netzwerk an Sachverständigen und Patientenorganisationen, um komplexe Behandlungsgeschehen aufarbeiten und Ihnen umfassend Unterstützung anbieten zu können.

Wir werden oft von Patienten kontaktiert, die bereits eine schlechte Erfahrung mit einer Anwaltskanzlei gemacht haben. Gehen Sie lieber von Anfang an auf Nummer sicher und wählen Sie bewusst einen Patientenanwalt, der ein Fachanwalt für Medizinrecht ist und ausreichend Erfahrung hat. Somit vermeiden Sie auch zusätzliche Kosten, die bei einem Anwaltswechsel entstehen können. Auch sollten Sie darauf achten, dass Ihr Anwalt Sie persönlich betreut und Gerichtstermine vor Ort selbst wahrnimmt. Leider ist dies nicht selbstverständlich. 

Was wir für Sie bei einem Behandlungsfehler tun

Wir sind Fachanwälte für Medizinrecht und wissen, worauf es nach Behandlungsfehlern und Aufklärungspflichtverletzungen ankommt:

  • Wir sichern die Beweise, indem wir die Behandlerseite auffordern, die wichtigen Behandlungsunterlagen vollständig herauszugeben.
  • Nach eingehender Sichtung der Unterlagen legen wir auf Wunsch die Ergebnisse zusätzlich einem unserer ärztlichen Berater zur Prüfung vor. Wir verfügen über ein vertrauensvolles Netzwerk an Partnern und Gutachtern, die komplexe medizinische Angelegenheiten klären und einschätzen können.
  • Wir erklären Ihnen genau, welche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche realistisch sind, und starten die Vergleichsverhandlungen mit den Haftpflichtversicherern.
  • Sollte eine außergerichtliche Regulierung einmal nicht zustande kommen, setzen wir Ihre Ansprüche klageweise vor Gericht durch.
  • Wir rechnen unsere Kosten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab und halten Sie von einem Kostenrisiko fern. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, besprechen wir selbstverständlich sämtliche weiteren Optionen wie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.


Wir sind auf Behandlungsfehler und Aufklärungspflichtverletzungen spezialisiert und helfen Ihnen und beraten Sie ausführlich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Wir vertreten geschädigte Patienten bundesweit. Wir nutzen zahlreiche Kontaktmöglichkeiten, um immer persönliche für Sie da zu sein. Gerichtstermine nehmen wir entsprechend des Gerichtsstands in ganz Deutschland vor Ort wahr. Es ist uns ein Anliegen nah und vertrauensvoll an Ihrer Seite zu arbeiten.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und erhalten Sie eine kostenfreie individuelle Ersteinschätzung. 

IHRE VORTEILE IM ÜBERBLICK

Beispiele für Entschädigungen

550.000 EUR Schmerzensgeld nach schwerer hypoxischen Hirnschädigung des Kindes aufgrund Organisationsfehler der Hebamme.
Weiterlesen
400.000 Euro Schadensersatz nach zu spät erkannter Peritonitis.
Weiterlesen
250.000 Euro Entschädigung nach verspäteter Diagnose und Behandlung einer Hirnblutung.
Weiterlesen
95.000 EUR Entschädigung nach einer verspäteten Tumordiagnose.
Weiterlesen
160.000 EUR Schmerzensgeld nach Hirninfarkt.
Weiterlesen
20.000 EUR Schmerzensgeld aufgrund unzureichender Aufklärung vor einer Kaiserschnittgeburt.
Weiterlesen
20.000 EUR Schmerzensgeld nach einer fehlerhaften Schulteroperation.
Weiterlesen
Gerichtlicher Vergleich in Höhe von insgesamt 65.000 EUR aufgrund von Nervenschädigung.
Weiterlesen
250.000 EUR Schmerzensgeld nach einer fehlerhaften Bandscheibenoperation.
Weiterlesen
Außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 573.000 EUR – fehlerhaftes Ziehen eines ZVK.
Weiterlesen
Voriger
Nächster
Jetzt anrufen:
Jetzt anrufen:

Wie funktioniert die Online – Akte?

Die Online Akte ist ein besonderer Service, um Sie tagesaktuell über den Stand Ihres Verfahrens zu informieren. Sie können sich über unsere Internetseite mit Ihrem persönlichen und nur Ihnen bekannten Passwort anmelden und so jederzeit Einblick in Ihre Akte nehmen. Die Daten sind selbstverständlich geschützt, so dass nur Sie Zugang zu den Daten haben.

Verstehen Sie diesen Service als ein kostenloses Angebot. Sie sind keinesfalls gezwungen, das Angebot zu nutzen.

Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen“ Anwalt?

Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.

Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.