Vertrauen Sie den erfahrenen Patientenanwälten
Der Arzt macht einen schwerwiegenden Fehler und der Patient leidet für den Rest seines Lebens unter den Folgeschäden.
Diese Situation ist uns leider aus unserer langjährigen Erfahrung sehr gut bekannt. Das Arzthaftubgsrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet. Vertrauen Sie von Anfang an erfahrenen Experten, die Sie qualifiziert und professionell vertreten.
Wir sind Fachanwälte für Medizinrecht mit langjähriger Erfahrung und Expertise und unterstützen Patienten nach Kunst- und Behandlungsfehler z.B. bei:
Auch wenn sich der Behandlungsfehler nicht rückgängig machen lässt, verdienen Sie eine gerechte Entschädigung.
Der Verfahrenserfolg und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen stellt für viele Geschädigten einen wichtigen Schritt zur Bewältigung der neuen Situation dar. Wir stehen Ihnen von Anfang an zur Seite und unterstützen Sie in jeder Verfahrenslage.
Wir hören Ihnen zu. Das ist eine unserer größsten Stärken. Sie steht in keinem Gesetz.
Dabei profitieren Sie von unserer Expertise, Erfahrung und darüber hinaus von unserem Netzwerk an ausgewählten und qualifizierten medizinischen Beratern.
Als Spezialisten gehen wir gezielt vor. Ihr Ziel ist unser Ziel – eine schnelle und gerechte Entschädigung.
Deutsche Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin e.V.
Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V.
Deutsche Gesellschaft für Medizin für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung e.V.
„Ich kann die Kanzlei auf jeden Fall weiter empfehlen. Die für mir zugewiesene Rechtsanwältin Hannen ist sehr engagiert und zeigt ein hohes Maß an fachlicher und menschlicher Kompetenz. Auch werde immer auf den aktuellen Stand gehalten, die Kommunikation lässt keinen Wunsch offen. Ich fühlte ich mich sehr gut aufgehoben und verstanden.“
ProvenExpert„Ich möchte Frau Hannen für ihr Engagement, die vertrauensvolle und professionelle Beratung/Bearbeitung danken. Ich hatte persönlich große Schwierigkeiten aufgrund eines Behandlungsfehlers und bin dankbar, dass ich mir keine Gedanken um die Schadensabwicklung machen musste. Ich würde sie jederzeit wieder beauftragen.“
ProvenExpert"Herr Daniel Mahr ist ein engagierter und kompetenter Anwalt für Medizinrecht. Er war von Anfang an zu 100 % auf meine Interessen fokussiert, zeigte mir zu Beginn die Chancen für die Situation auf, benannte aber auch ganz offen und ehrlich mögliche Risiken. Ich bin begeistert!"
Google„Nach längerer Suche habe ich mich für diese Kanzlei entschieden. Die ausschließliche Betreuung durch einen Fachanwalt war für mich ausschlaggebend. Ich bin äußerst zufrieden mit der gesamten Abwicklung und insbesondere mit der professionellen Beratung. Herzlichen Dank dafür!!!“
ProvenExpert"Sehr kompetente Anwälte. Kann ich auf jeden Fall weiterempfehlen. Nochmal vielen Dank für die Beratung"
Google„Top Beratung gleich schon im ersten Gespräch! Dazu freundlich und umgänglich. Jederzeit wieder!“
ProvenExpertIhr Daniel Mahr
LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Ihre Anna Hannen
LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Schildern Sie uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich über unser Kontaktformular, schreiben uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Wir prüfen Ihren Fall, erläutern unsere Ersteinschätzung und besprechen mit Ihnen alle Handlungsmöglichkeiten.
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine Strategie und kämpfen für Ihr Recht.
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Wie funktioniert die Online – Akte?
Die Online Akte ist ein besonderer Service, um Sie tagesaktuell über den Stand Ihres Verfahrens zu informieren. Sie können sich über unsere Internetseite mit Ihrem persönlichen und nur Ihnen bekannten Passwort anmelden und so jederzeit Einblick in Ihre Akte nehmen. Die Daten sind selbstverständlich geschützt, so dass nur Sie Zugang zu den Daten haben.
Verstehen Sie diesen Service als ein kostenloses Angebot. Sie sind keinesfalls gezwungen, das Angebot zu nutzen.
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen“ Anwalt?
Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.
Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.