Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwälte Mahr Hannen

Datenschutzerklärung

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:

Verantwortlicher:

Mahr Hannen Rechtsanwälte GbR

Frau Anna Hannen

Herr Daniel Mahr

Königsallee 92A, 40212 Düsseldorf, Deutschland

E-Mail: info@mh-medizinrecht.de

Telefon: +49 211 83 86 75 00

 

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung

a) Beim Besuch der Website

Beim Aufrufen unserer Website www.mh-medizinrecht.de werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:

  • IP-Adresse des anfragenden Rechners,
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
  • Name und URL der abgerufenen Datei,
  • Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL),
  • verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers.

Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website,
  • Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website,
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  • zu weiteren administrativen Zwecken.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.

Darüber hinaus setzen wir beim Besuch unserer Website Cookies sowie Analysedienste ein. Nähere Erläuterungen dazu erhalten Sie unter den Ziff. 4 und 5 dieser Datenschutzerklärung.

b) Bei Nutzung unseres Kontaktformulars und E-Mail Anfragen

Bei Nutzung unseres Kontaktformulars erheben und speichern wir den Namen, die E-Mail Adresse und Ihre Telefonnummer zum Zwecke der Beantwortung Ihrer Anfrage. Diese Daten werden uns per E-Mail übermittelt.
Senden Sie uns eine Kontaktanfrage per E-Mail, erheben und speichern wir die E-Mail-Adresse und die in der E-Mail enthaltenen Daten.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 I (a) DSGVO, da Sie bei Verwendung des Formulars wie auch bei der Übersendung einer E-Mail an uns in die o.a. Verarbeitung Ihrer Daten einwilligen.
Die Löschung der Daten erfolgt, wenn der Zweck der Speicherung entfallen ist, also nach Beantwortung Ihrer E-Mail-/Kontaktformular-Anfrage bzw. wenn die mit der Anfrage verbundene Angelegenheit abschließend geklärt ist. Insoweit gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bei einer Mandatsübernahme.
Sie haben das Recht, die erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Zum Anspruch auf Löschung und Auskunft, s. unten Ziffer 6 zu Ihren Betroffenenrechten.

 

3. Weitergabe von Daten

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

  • Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
  • die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
  • für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
  • dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.

 

4. Cookies

Wir setzen auf unserer Seite Cookies ein. Hierbei handelt es sich um kleine Dateien, die Ihr Browser automatisch erstellt und die auf Ihrem Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone o.ä.) gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite besuchen. Cookies richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an, enthalten keine Viren, Trojaner oder sonstige Schadsoftware.

In dem Cookie werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir dadurch unmittelbar Kenntnis von Ihrer Identität erhalten.

Der Einsatz von Cookies dient einerseits dazu, die Nutzung unseres Angebots für Sie angenehmer zu gestalten. So setzen wir sogenannte Session-Cookies ein, um zu erkennen, dass Sie einzelne Seiten unserer Website bereits besucht haben. Diese werden nach Verlassen unserer Seite automatisch gelöscht.

Darüber hinaus setzen wir ebenfalls zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit temporäre Cookies ein, die für einen bestimmten festgelegten Zeitraum auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Besuchen Sie unsere Seite erneut, um unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, wird automatisch erkannt, dass Sie bereits bei uns waren und welche Eingaben und Einstellungen sie getätigt haben, um diese nicht noch einmal eingeben zu müssen.

Zum anderen setzten wir Cookies ein, um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten (siehe Ziff. 5). Diese Cookies ermöglichen es uns, bei einem erneuten Besuch unserer Seite automatisch zu erkennen, dass Sie bereits bei uns waren. Diese Cookies werden nach einer jeweils definierten Zeit automatisch gelöscht.

Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung unserer berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich.

Die meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass keine Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden oder stets ein Hinweis erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, dass Sie nicht alle Funktionen unserer Website nutzen können.

 

5. Analyse-Tools

a) Tracking-Tools

Die im Folgenden aufgeführten und von uns eingesetzten Tracking-Maßnahmen werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO durchgeführt. Mit den zum Einsatz kommenden Tracking-Maßnahmen wollen wir eine bedarfsgerechte Gestaltung und die fortlaufende Optimierung unserer Webseite sicherstellen. Zum anderen setzen wir die Tracking-Maßnahmen ein, um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten. Diese Interessen sind als berechtigt im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen.

Die jeweiligen Datenverarbeitungszwecke und Datenkategorien sind aus den entsprechenden Tracking-Tools zu entnehmen.

i) Google Analytics1

Zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung und fortlaufenden Optimierung unserer Seiten nutzen wir Google Analytics, ein Webanalysedienst der Google Inc (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; im Folgenden „Google“). In diesem Zusammenhang werden pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und Cookies (siehe unter Ziff. 4) verwendet. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website wie

  • Browser-Typ/-Version,
  • verwendetes Betriebssystem,
  • Referrer-URL (die zuvor besuchte Seite),
  • Hostname des zugreifenden Rechners (IP-Adresse),
  • Uhrzeit der Serveranfrage,

 

werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Die Informationen werden verwendet, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu Zwecken der Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung dieser Internetseiten zu erbringen. Auch werden diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag verarbeiten. Es wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung nicht möglich ist (IP-Masking).

Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung der Browser-Software verhindern; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich genutzt werden können.

Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie ein Browser-Add-on herunterladen und installierenhttps://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

Alternativ zum Browser-Add-on, insbesondere bei Browsern auf mobilen Endgeräten, können Sie die Erfassung durch Google Analytics zudem verhindern, indem Sie auf diesen Link klicken. Es wird ein Opt-out-Cookie gesetzt, das die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website verhindert. Der Opt-out-Cookie gilt nur in diesem Browser und nur für unsere Website und wird auf Ihrem Gerät abgelegt. Löschen Sie die Cookies in diesem Browser, müssen Sie das Opt-out-Cookie erneut setzen.

Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Google Analytics finden Sie etwa in der Google Analytics-Hilfehttps://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de

ii) Google Adwords Conversion Tracking

Um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unserer Website für Sie auszuwerten, nutzen wir ferner das Google Conversion Tracking. Dabei wird von Google Adwords ein Cookie (siehe Ziffer 4) auf Ihrem Rechner gesetzt, sofern Sie über eine Google-Anzeige auf unsere Webseite gelangt sind.

Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten der Webseite des Adwords-Kunden und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Google und der Kunde erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde.

Jeder Adwords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Webseiten von Adwords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für Adwords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Adwords-Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

Wenn Sie nicht an dem Tracking-Verfahren teilnehmen möchten, können Sie auch das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert. Sie können Cookies für Conversion-Tracking auch deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „www.googleadservices.com“ blockiert werden. Googles Datenschutzbelehrung zum Conversion-Tracking finden Sie hier (https://services.google.com/sitestats/de.html).

 

6.Social Media Plug-ins

Wir setzen auf unserer Website auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO Social Plug-ins unten aufgeführter sozialer Netzwerke ein, um unsere Kanzlei hierüber bekannter zu machen. Der dahinterstehende werbliche Zweck ist als berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO anzusehen. Die Verantwortung für den datenschutzkonformen Betrieb ist durch deren jeweiligen Anbieter zu gewährleisten. Die Einbindung dieser Plug-ins durch uns erfolgt im Wege der sogenannten Zwei-Klick-Methode um Besucher unserer Webseite bestmöglich zu schützen.

a) Facebook

Auf unserer Website kommen Social-Media Plugins von Facebook zum Einsatz, um deren Nutzung persönlicher zu gestalten. Hierfür nutzen wir den „LIKE“ oder „TEILEN“-Button. Es handelt sich dabei um ein Angebot von Facebook.

Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.

Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Facebook-Konto besitzen oder gerade nicht bei Facebook eingeloggt sind. Diese Information (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird von Ihrem Browser direkt an einen Server von Facebook in den USA übermittelt und dort gespeichert.

Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch unserer Website Ihrem Facebook-Konto direkt zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den „LIKE“ oder „TEILEN“-Button betätigen, wird die entsprechende Information ebenfalls direkt an einen Server von Facebook übermittelt und dort gespeichert. Die Informationen werden zudem auf Facebook veröffentlicht und Ihren Facebook-Freunden angezeigt.

Facebook kann diese Informationen zum Zwecke der Werbung, Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung der Facebook-Seiten benutzen. Hierzu werden von Facebook Nutzungs-, Interessen- und Beziehungsprofile erstellt, z. B. um Ihre Nutzung unserer Website im Hinblick auf die Ihnen bei Facebook eingeblendeten Werbeanzeigen auszuwerten, andere Facebook-Nutzer über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren und um weitere mit der Nutzung von Facebook verbundene Dienstleistungen zu erbringen.

Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook die über unseren Webauftritt gesammelten Daten Ihrem Facebook-Konto zuordnet, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Website bei Facebook ausloggen.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisenhttps://www.facebook.com/about/privacy/ von Facebook.

b) Instagram

Auf unserer Website kommen Social-Media Plugins von Instagram zum Einsatz, um deren Nutzung persönlicher zu gestalten. Instagram ist eine Social Media Plattform des Unternehmens Instagram LLC, 1601 Willow Rd, Menlo Park CA 94025, USA.

Wenn Sie Webseiten unserer Webpräsenz aufrufen, die eine Instagram-Funktion integriert haben, werden Daten an Instagram übermittelt, gespeichert und verarbeitet. Instagram verwendet dieselben Systeme und Technologien wie Facebook. Ihre Daten werden somit über alle Facebook-Firmen verarbeitet.

Sind Sie bei Instagram eingeloggt, kann Instagram den Besuch unserer Website Ihrem Instagram-Konto direkt zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den „LIKE“ oder „TEILEN“-Button betätigen, wird die entsprechende Information ebenfalls direkt an einen Server von Facebook übermittelt und dort gespeichert. Die Informationen werden zudem auf Instagram veröffentlicht und Ihren Instagram-Freunden angezeigt.

Facebook kann diese Informationen zum Zwecke der Werbung, Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung der Intagram-Seiten benutzen.

Infos zum Datenschutz: https://about.instagram.com/de-de/safety

c) Proven Expert

Unsere Seite nutzt ein Plugin zur Darstellungen von Kundenbewertung und Empfehlungen, die über die Seiten von ProvenExpert.com abgegeben wurde. Die aggregierte Darstellung von Empfehlungen und Bewertungen ermöglicht es unseren Kunden, sich ein besseres Bild über die Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu machen, und erhöht das Vertrauen in unsere Gesellschaft.

Drittlandtransfer: Nein

Infos zum Datenschutz: https://www.provenexpert.com/de-de/datenschutzbestimmungen/Firma: Expert Systems AG, Quedlinburger Straße 1, 10589 Berlin

d) TikTok

Unsere Website ist ebenfalls mit TikTok verknüpft, da Sie über diese Seite auf unsere Website gelangen können. TikTok ist eine Plattform für das Erstellen und Teilen von Kurzvideos. Dienstanbieter ist TikTok Technology Limited, 10 Earlsfort Terrace, Dublin, D02 T380, Irland.

Drittlandtransfer: USA

Datenschutz: https://www.tiktok.com/legal/privacy-policy-eea?lang=de

 

7. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.

 

8. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.

Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@mh-medizinrecht.de

 

9. Datensicherheit

Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.

Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

 

10. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand September 2022. Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter https://mh-medizinrecht.de von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.

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Landgericht Hamburg, Az. 323 O 12/20
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht –Behandlungsfehler Fehlende Indikation, Darmriss nach einer Leistenhernie-Operation, 20.000, – EUR

Die Klägerin wurde nach multiplen Voroperation aufgrund bestehender Unterbauchschmerzen mit Verdacht auf Leistenhernie links in das Krankenhaus der Gegenseite eingewiesen. Es wurde daraufhin die Indikation zur Operation der sogenannten epigastrischen Hernie gestellt und die Klägerin noch am selben Tag aufgeklärt, wobei spezielle Risiken oder Alternativen zur Operation auf dem Aufklärungsbogen nicht zu finden waren. Circa einen Monat später erfolgte die stationäre Aufnahme und die besprochene Operation. Unmittelbar nach der Operation bestand bei der Klägerin eine auffällige klinische Symptomatik. Trotz Medikamentengabe bestanden starke Schmerzen und Übelkeit. Als die liegende Redon-Drainage ohne Sog mit 320 ml gefüllt war, wobei sich trübes Sekret entleerte, wurde die Indikation zur Re-Operation gestellt. Intraoperativ zeigte sich, dass das Bauchfell eröffnet und eine Darmschlinge (Jejunum) quer zur Verlaufsrichtung eingerissen war. Zudem lag ein Wanddefekt des Dünndarms vor. Es wurden insgesamt 30 cm des Dünndarmes entfernt, die Darmenden wieder reanastomosiert und der Wanddefekt übernäht. Postoperativ förderte die in der Bauchhöhle befindliche Drainage weiterhin trübes Sekret. Unter dem Verdacht auf eine erneute Dünndarmleckage erfolgte noch am selben Tag die erneute Re-Operation. Nach Wiedereröffnung des Bauchraumes fand sich dann im Bereich der während der vorausgegangenen Operation übernähten Wandläsion eine Perforation. Es wurde daraufhin die bei der Voroperation angelegte Anastomose aufgelöst und der Darm nachreseziert. Es erfolgten eine erneute Anastomose des Dünndarmes und ausgiebige Spülung des Bauchraumes. Das Bauchfell und die Faszie wurden wieder fortlaufend verschlossen. Nach der Operation trat jedoch Wundheilungsstörung auf. Aus der Wunde wurde ein multiresistenter gramnegativer Keim isoliert, welcher resistenzgerecht behandelt wurde. Nach der Entlassung befand sich die Klägerin in der Rehabilitation.

Unter der Prämisse, dass bei der Klägerin keine Beschwerden vorlagen, bzw. dass keine hinreichende Aufklärung über die Behandlungsalternativen erfolgte, wurde die Indikationsstellung zur Operation als behandlungsfehlerhaft bewertet. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens konnten wir eine Einigung mit der Gegenseite erzielen.

Landgericht Magdeburg, Az. 9 O 60/21
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – unterlassene Befunderhebung Pankreatitis und Sepsis nach einer ERCP-Untersuchung, 20.000, – EUR

Nach einer endoskopischen retrograde Cholangiopankreatikographie (ERCP) zur Entfernung der Gallensteine traten bei dem Patienten Beschwerden ein. Am Folgetag veranlasste der Assistenzarzt ein urologisches Konsil. Schließlich veranlasste der Urologe eine CT-Untersuchung des Abdomens. Die CT-Untersuchung ergab freie Luft intraabdominell sowie freie Flüssigkeit in der rechten Kolonrinne bis zum Unterbauch reichend. Beim Verdacht auf Verletzung des Duodenums im Rahmen der ERCP wurde der Patient einer Notoperation unterzogen. Postoperativ kam es zum Anstieg der Lipase, des CRP-Wertesund zum starken Abfall des Kalziumwertes. Diese nekrotisierende Pankreatitis führte bei massiv nötiger Flüssigkeitssubstitution zu einem Anstieg des abdominellen Drucks und in der Folge zum Kompartmentsyndrom, welches die Blutzirkulation in den betreffenden Oberbauchorganen des Patienten noch einmal deutlich verschlechtert hat, was schließlich zu ausgedehnten Nekrosen im gesamten Oberbauchbereich, zur Sepsis und letztendlich zum Tod des Patienten geführt hat. Im Rahmen des durch den Sohn des Verstorbenen geführten gerichtlichen Verfahrens konnten Aufklärungsfehler und mehrere Behandlungsfehler nachweisen werden. Auch wenn eine Bauchspeicheldrüsenentzündung sowie eine Perforation grundsätzlich mögliche Risiken einer ERCP darstellen, wurde in dem konkreten Fall eine technische Ausführung angewandt, die die Risiken der Untersuchung deutlich erhöht hat. Die ERCP wurde nämlich in Anwendung der sonographisch gestützten Methode durchgeführt, die nicht dem Standard entspricht. Dadurch waren die Risiken der Untersuchung deutlich höher als im Rahmen der standardisierten Ausführung, worüber der Patient besonders aufzuklären wäre. Des Weiteren wurde eine ordnungsgemäße Nachuntersuchung unterlassen. Nach der ERCP-Untersuchung, spätestens bevor der Patient wieder essen durfte, hätte zwingend eine klinisch ärztliche Kontrolle erfolgen müssen. Darüber hinaus erfolgte die Übergabe an den Nachtdiensthabenden fehlerhaft, indem nicht über die komplizierte ERCP berichtet wurde, was zur falschen Differentialdiagnostik im Weiteren Verlauf geführt hat. Die zu spät erfolgte CT- Untersuchung wurde als Befunderhebungsfehler gewertet. Die verzögerte Diagnostik führte zum schweren Verlauf und Tod des Patienten.

Landgericht Magdeburg, Az. 9 O 60/21
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – unterlassene Befunderhebung Pankreatitis und Sepsis nach einer ERCP-Untersuchung, 20.000, – EUR

Nach einer endoskopischen retrograde Cholangiopankreatikographie (ERCP) zur Entfernung der Gallensteine traten bei dem Patienten Beschwerden ein. Am Folgetag veranlasste der Assistenzarzt ein urologisches Konsil. Schließlich veranlasste der Urologe eine CT-Untersuchung des Abdomens. Die CT-Untersuchung ergab freie Luft intraabdominell sowie freie Flüssigkeit in der rechten Kolonrinne bis zum Unterbauch reichend. Beim Verdacht auf Verletzung des Duodenums im Rahmen der ERCP wurde der Patient einer Notoperation unterzogen. Postoperativ kam es zum Anstieg der Lipase, des CRP-Wertesund zum starken Abfall des Kalziumwertes. Diese nekrotisierende Pankreatitis führte bei massiv nötiger Flüssigkeitssubstitution zu einem Anstieg des abdominellen Drucks und in der Folge zum Kompartmentsyndrom, welches die Blutzirkulation in den betreffenden Oberbauchorganen des Patienten noch einmal deutlich verschlechtert hat, was schließlich zu ausgedehnten Nekrosen im gesamten Oberbauchbereich, zur Sepsis und letztendlich zum Tod des Patienten geführt hat. Im Rahmen des durch den Sohn des Verstorbenen geführten gerichtlichen Verfahrens konnten Aufklärungsfehler und mehrere Behandlungsfehler nachweisen werden. Auch wenn eine Bauchspeicheldrüsenentzündung sowie eine Perforation grundsätzlich mögliche Risiken einer ERCP darstellen, wurde in dem konkreten Fall eine technische Ausführung angewandt, die die Risiken der Untersuchung deutlich erhöht hat. Die ERCP wurde nämlich in Anwendung der sonographisch gestützten Methode durchgeführt, die nicht dem Standard entspricht. Dadurch waren die Risiken der Untersuchung deutlich höher als im Rahmen der standardisierten Ausführung, worüber der Patient besonders aufzuklären wäre. Des Weiteren wurde eine ordnungsgemäße Nachuntersuchung unterlassen. Nach der ERCP-Untersuchung, spätestens bevor der Patient wieder essen durfte, hätte zwingend eine klinisch ärztliche Kontrolle erfolgen müssen. Darüber hinaus erfolgte die Übergabe an den Nachtdiensthabenden fehlerhaft, indem nicht über die komplizierte ERCP berichtet wurde, was zur falschen Differentialdiagnostik im Weiteren Verlauf geführt hat. Die zu spät erfolgte CT- Untersuchung wurde als Befunderhebungsfehler gewertet. Die verzögerte Diagnostik führte zum schweren Verlauf und Tod des Patienten.

Landgericht Münster, Az. 108 O 5/22
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Diagnose- und Befunderhebungsfehler Lungentumor, grob fehlerhafte Beurteilung des radiologischen Befundes, gerichtlicher Vergleich nach Anwaltswechsel 30.000, – EUR

Auf den Röntgenbildern war eindeutig ein großer Rundherd im Mittel- und Oberlappen der rechten Lunge zu erkennen. Bei einem solchen offenkundig vorliegenden radiologischen Veränderung, musste von einem Lungentumor unklarer Genese ausgegangen werden, der einer zeitnahen weiteren Abklärung bedurfte. Der Rundherd war so eindeutig zu erkennen, dass das Übersehen als grob fehlerhaft bewertet wurde. Aufgrund des Befundes hätte man den Erblasser zur weiteren Diagnostik in eine spezielle pneumologische/thoraxchirurgische Abteilung überweisen müssen. Zu diesem Zeitpunkt wies der Tumor mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit eine geringe Größe auf. Es hätte auf jeden Fall eine Abklärung des Prozesses im Bereich der rechten Lungenseite in die Wege geleitet werden müssen. Stattdessen wurden eine manuelle Therapie, eine isometrische Reflexionstherapie und eine manuelle Mobilisation des Patienten durchgeführt. Im weiteren Verlauf trat ein anhaltender Husten mit atemabhängigen Schmerzen rechts thorakal auf, so dass durch den Hausarzt eine erneute radiologische Abklärung verordnet wurde. Die Röntgenaufnahmen ergaben eine unklare Raumforderung rechts thorakal. Es schloss sich eine stationäre Aufnahme an. Es erfolgte eine Computertomographie, die eine große tumoröse pleurale Raumforderung mit soliden und liquiden Anteilen rechts im Lungenoberfeld mit Infiltration der Thoraxwand und ohne Anhalt für ein zentrales Bronchialkarzinom beschrieben hat. Zytologisch konnte kein Malignom nachgewiesen werden, so dass eine explorative Thorakoskopie mit dem Versuch, den Tumor zu lösen, erfolgt ist. Hierbei kam es zu einer Tumoreröffnung mit diffuser Verteilung von Tumorinhalt. Es entstand eine intratumoröse Blutung, so dass der thorakoskopische Eingriff auf eine konventionelle offene Thorakotomie umgestellt werden musste. Es folgt dann eine palliative Oberlappenresektion.

Wir übernahmen das Mandat im Laufe des gerichtlichen Verfahrens. Neben dem groben Diagnosefehler des Radiologen konnten grobe Fehler bei der präoperativen Diagnostik nachgewiesen werden. Die Tumoreröffnung war unmittelbare Folge des Nichtbeachtens der Therapieempfehlungen und des allgemein üblichen chirurgischen Vorgehens. Die Verschleppung des Tumormaterials hat definitiv zu einer palliativen Situation geführt. Die Tumoraussaat war Ausgangspunkt der frühen Rezidiv- Entwicklung und der maximal schlechten Prognose der Tumorsituation.

Landgericht Mainz, Az. 2 O 358/20

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Diagnosefehler Pankreaskarzinom, grob fehlerhafte Beurteilung des radiologischen Befundes, gerichtlicher Vergleich nach Anwaltswechsel 40.000, – EUR

Neben der durch den Beklagten erkannten zystischen Raumforderung ergab die MRT-Untersuchung eine weitere Raumforderung im Übergangsbereich von Pankreaskopf zum Pankreascorpus. Diese wurde durch den Radiologen behandlungsfehlerhaft übersehen. Unter Berücksichtigung der Voruntersuchung mittels Ultraschalls, die eine explizite Fragestellung an den Radiologen mit einer genauen Lagebezeichnung richtete, erschien der Fehler des Radiologen nicht mehr verständlich. Die Raumforderung konnte auch nicht übersehen werden, so dass die Beweisaufnahme durch Befragung des radiologischen Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler ergab und zur Beweislastumkehr führe. Durch die fehlerhafte Beurteilung des radiologischen Befundes wurde die weitere Abklärung des Befundes unterlassen. Dadurch konnte auf den damals mit überwiegender Wahrscheinlichkeit lokalen und noch operablen Befund des Pankreaskarzinoms nicht rechtzeitig reagiert werden, was zum Tod der Patientin führte. Bei einer zeitnahen Operation hätte die Patientin eine Chance für eine längere Lebenserwartung über mehrere Jahre gehabt.

Wir übernahmen das Mandat im Laufe des gerichtlichen Verfahrens. Kurz nach dem Anwaltswechsel konnten wir das Verfahren erfolgreich im Wege eines Vergleiches abschließen. Die Gegenseite zahlte sowohl Schmerzensgeld für die verstorbene Patientin als auch Hinterbliebenengeld für den das Verfahren führenden Sohn.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler behandlungsfehlerhafte Verzögerung der Sectio Geburt bei Uterusruptur, 91.892, – EUR

Aufgrund einer fehlerhaften Geburtsleitung erlitt sowohl die Mutter als auch das Kind gesundheitliche Schäden. Die Beschwerden der Patientin wurden nicht ernst genommen und somit die Anzeichen der Uterusruptur missachtet. Auch wenn das Ultraschallbild unauffällig war, bestand aufgrund von starken Schmerzen sowie Vorwölbung im rechten Unterbauch zumindest ein Verdacht auf eine Ruptur. Auf diesen Verdacht hätte die Ärzteschaft reagieren und von der spontanen Geburt zur Sectio übergehen müssen. Auch in dem weiteren Verlauf wurde das Sectio behandlungsfehlerhaft verzögert. Von der ersten Auffälligkeit im CTG bis zur Geburt des Kindes dauerte es über eine Stunde. Die Lage wurde trotz eindeutiger Auffälligkeiten behandlungsfehlerhaft nicht als Notsectio eingestuft. Der in den Leitlinien (AWMF 015-084 Sectio caesarea) geforderte Zeitraum von maximal 20 Minuten wurde deutlich überschritten. Die Gabe von Oxytocin erhöhte das Risiko der Ruptur zusätzlich, worüber die Patientin ebenfalls nicht aufgeklärt wurde, was einen weiteren Aufklärungsfehler darstellt. Aufgrund der fehlerhaften Geburtsleitung wurde sowohl die Mutter als auch ihr Kind in eine lebensbedrohliche Situation gebracht. Hätten die Ärzte ordnungsgemäß auf die vorliegenden Auffälligkeiten reagiert, wäre eine Notsectio-Geburt umgehend eingeleitet worden. Somit hätte die bei dem Neugeborenen eingetretene schwere Asphyxie vermieden werden können.

Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung erzielten wir neben dem Schmerzensgeld für die Mutter, Schmerzensgeld für das Kind sowie eine Absicherung des Kindes für alle nicht absehbaren künftigen materiellen und immateriellen Schäden.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschaden Tetraparese infolge eines Behandlungsfehler, schwere körperliche und geistige Behinderung, 2 Mio. EUR

Während der Geburt kam es auf Grund von Behandlungsfehlern zur Unterbrechung der Sauerstoffversorgung des Kindes, was zur schweren Hirnschädigung führte. Es entwickelte sich eine Tetraparese. Die körperlichen und geistigen Einschränkungen führten zur Schwerstbehinderung des Kindes.

Die Familie kontaktierte uns und bat um Übernahme des laufenden Mandates. Nach einer detaillierten Bezifferung aller Schadenspositionen konnten wir zunächst eine Erhöhung der monatlichen Rente erreichen. Im Laufe der weiteren Verhandlung wurden von der Gegenseite neben den bereits angefallenen auch Kosten für weitere erforderlich gewordenen Umbaumaßnahmen übernommen. Insbesondere jedoch wurde eine Absicherung des Kindes für die Zukunft erreichen, indem eine lebenslange Pflege unabhängig von der monatlichen Rente gewährleistet bleibt.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler Nervenschädigung bei einer operativen Versorgung der Ellenbogenluxation, 65.000, – EUR

Der Kläger wurde nach einem Sturz wegen Ellenbogenluxation am rechten Arm behandelt. Es wurden mehrere Operationen zur Stabilisierung des Ellbogens durchgeführt. Bei der letzten Operation hätte die Palmaris longus-Sehne an der Beugeseite des rechten Handgelenkes entnommen und zur Stabilisierung die lateralen Bandsysteme am rechten Ellbogengelenk verwendet werden müssen. Dabei wurde die Schädigung des Nervus medianus verursacht. Ursächlich für die Schädigung war die Entnahme der Sehne des Musculus palmaris longus mit dem Sehnenstripper. Anstatt des Nervus medianus hätte die Palmaris longus Sehne entnommen werden müssen. Die Identifizierung der Palmaris longus Sehne und damit die Vermeidung der Entnahme des Nervus medianus stellte nach Einschätzung des Sachverständigen ein für den Operateur voll beherrschbares Vorgehen dar. Die Entnahme eines 30 cm langen Segmentes des Nervens erschien unverständlich und somit als grob fehlerhaft.

Im Termin der mündlichen Verhandlung schlossen wir einen Widerrufsvergleich über 65.000 EUR, der auch rechtskräftig geworden ist.
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler.

Nach einer Laparoskopie wurde der ZVK fehlerhaft im Sitzen entfernt. Dadurch kam es zum Multiinfarktsyndrom aufgrund einer massiven Luftembolie kardinal in beiden Ventrikeln und intrakranial. Die Luftembolie verursachte multiple Hirninfarkte, insbesondere im Versorgungsgebiet der Arteria Cerebra media links und Arteria posterior rechts und im Bereich des Kleinhirns mit initialer Tetraplegie, Critical-Illness-Polyneuropathie.

Wir haben die Gegenseite außergerichtlich mit den Ansprüchen des Patienten konfrontiert. Nach einer langen Auseinandersetzung mit dem gegnerischen Anwalt, konnte Rechtsanwältin Hannen im Wege einer außergerichtlichen Einigung eine zufriedenstellende Entschädigung in Höhe von insgesamt 573.000, – EUR erreichen.
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Wie funktioniert die Online – Akte?

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Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen“ Anwalt?

Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.

Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.