Ihre Patientenanwälte – Mahr & Hannen
Wir vertreten im Medizinrecht exklusiv Patienten

Wenn medizinische Eingriffe negative Folgen haben, ist kompetente Unterstützung entscheidend. Als spezialisierte Patientenanwälte steht Ihnen die Kanzlei Mahr und Hannen zuverlässig zur Seite.
Wir sind Ihre Anwälte fürs Patientenrecht
Wir verfolgen einen klaren Fokus: den engagierten Einsatz für die Belange von Patienten. Als spezialisierte Patientenanwälte im Medizinrecht vertreten wir ausschließlich die Interessen von Geschädigten – ein Mandatsverhältnis zu medizinischem Personal, Kliniken oder Versicherungsgesellschaften erfolgt grundsätzlich nicht. Dank dieser konsequenten Ausrichtung sichern wir nicht nur unsere Unabhängigkeit, sondern setzen Ihre Ansprüche auch mit höchster fachlicher Kompetenz und dem gebotenen Nachdruck durch.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
kostenlose Ersteinschätzung
schnelle Reaktionszeiten, beste Erreichbarkeit
exklusiver Fokus aufs Patientenrecht
persönliche Beratung – digital und bundesweit
Ob Sie in Hamburg, Leipzig, Hannover, Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Nürnberg oder einer anderen Stadt ansässig sind: Wir sind Ihre Patientenanwälte, die sich auf Entschädigung und Schmerzensgeld im medizinischen Kontext spezialisiert haben. Wir vertreten Patienten bundesweit.
Patientenrecht – was steht Ihnen zu?
Das Patientenrecht bildet die rechtliche Basis für eine offene, gewissenhafte und respektvolle Interaktion zwischen medizinischem Fachpersonal und Patienten. Es gewährleistet Schutz nicht nur im Verlauf der Behandlung, sondern bereits im Vorfeld sowie im Anschluss daran. Wer auf medizinische Dienstleistungen angewiesen ist, hat Anspruch auf eine Versorgung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft, auf nachvollziehbare Aufklärung und auf die Möglichkeit, informierte Entscheidungen eigenständig zu treffen.
Seit 2013 sind wesentliche Rechtsansprüche für Patienten im Patientenrechtegesetz verankert, das in den § 630a bis 630h des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen aus den jeweiligen Paragrafen sorgen für Transparenz und stellen eine verlässliche Grundlage dar, um berechtigte Forderungen im Falle eines Schadens geltend zu machen.

Ihre Rechte im Überblick
Recht auf fachgerechte Behandlung
Jede medizinische Maßnahme muss nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgen. Kommt es zu vermeidbaren Komplikationen, unzutreffenden Diagnosen oder unzureichender Therapie, sind Schadensersatzansprüche begründet.
Recht auf vollständige Aufklärung
Vor jedem Eingriff müssen Sie über Risiken, Alternativen und Erfolgsaussichten informiert werden – in einer für Sie verständlichen Sprache. Fehlt diese Aufklärung, gilt Ihre Einwilligung als unwirksam. Die Folge kann ein haftungsrelevanter Aufklärungsfehler sein.
Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte
Sie dürfen Ihre medizinischen Unterlagen jederzeit einsehen oder Kopien anfordern – ohne Angabe von Gründen. Diese Befugnis ist wichtig, um Abläufe nachzuvollziehen und mögliche Fehler zu erkennen.
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Ihre Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung genutzt oder weitergegeben werden. Bei Verstößen gegen den Datenschutz entstehen ebenfalls Ansprüche auf Entschädigung.
Recht auf Hilfe im Schadensfall
Wenn Sie vermuten, dass Sie im Zuge einer medizinischen Behandlung Opfer eines Ärztefehlers geworden sind, haben Sie das Recht auf Unterstützung – beispielsweise durch den Medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse oder durch die Begleitung einer spezialisierten Kanzlei. Genau hier setzen wir an: Wir vertreten Sie als Patientenanwälte im Medizinrecht.
Profitieren Sie von unserer Fachexpertise.
Patientenrechte einfordern – mit juristischer Kompetenz
Obwohl Ihre Rechte gesetzlich eindeutig geregelt sind, erweist sich ihre Durchsetzung in der Praxis häufig als anspruchsvoll. Unzureichende Beweislage, komplizierte medizinische Terminologie und asymmetrische Informationsverteilung erschweren die Wahrnehmung der eigenen Rechte erheblich. Als Patientenanwälte entlasten wir Sie von diesen Herausforderungen und engagieren uns für Ihre Interessen.
Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit zu geben und Ihrer Position mit Nachdruck Gehör zu verschaffen – von der kostenfreien Ersteinschätzung bis zum rechtskräftigen Abschluss.
Als Patientenanwälte fürs Medizinrecht:
analysieren wir Ihre Unterlagen auf etwaige Versäumnisse,
klären wir, ob Ansprüche auf Entschädigung oder Schmerzensgeld bestehen,
übernehmen wir die Kommunikation mit Kliniken, Ärzten und Versicherern und
vertreten Ihre Interessen außergerichtlich oder – falls nötig – vor Gericht.
Verjährung im Patientenrecht – besser frühzeitig handeln
Zahlreiche Patienten zögern, rechtlichen Beistand einzuholen – sei es aus Unsicherheit oder mangels Kenntnis gesetzlicher Fristen. Dennoch ist zu beachten: Die Verjährung kann zum Verlust berechtigter Ansprüche führen, selbst wenn ein Behandlungsfehler eindeutig festgestellt wurde.
Die regelmäßige Frist beträgt 3 Jahre
Die regelmäßige Verjährungsfrist im Patientenrecht beläuft sich gemäß § 195 BGB auf 3 Jahre. Für den Beginn der Frist ist nicht das Behandlungsdatum ausschlaggebend, sondern der Moment, in dem Kenntnis von einer möglichen Pflichtverletzung und der verantwortlichen Person vorliegt oder dies ohne grobe Fahrlässigkeit zu erwarten gewesen wäre. Laut § 199 Abs. 1 BGB startet die Verjährungsfrist immer zum Ende des Jahres.
Beispiel
Ein Eingriff fand im Mai 2022 statt. Erst im Februar 2023 ergibt sich durch eine unabhängige Zweitmeinung der Verdacht auf einen Fehler. Durch den § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Verjährung somit am 31.12.2023 und endet mit Ablauf des 31.12.2026.
Tritt jedoch bei einer Person infolge einer OP im Jahr 2020 ein erheblicher Gesundheitsschaden ein, so setzt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2020 ein und läuft bis zum 31. Dezember 2023.
Absolute Frist bei Unkenntnis: 10 Jahre
Unabhängig von einer etwaigen Kenntniserlangung verjähren medizinische Ansprüche spätestens 10 Jahre nach dem fehlerhaften Eingriff. Nur bei einer vorsätzlichen Täuschung beträgt die Verjährungsfrist laut § 199 Abs. 4 BGB 30 Jahre. Speziell bei unvollständigen Unterlagen oder unklarer Kommunikation empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Überprüfung.
Wir helfen Ihnen, Fristen korrekt zu bewerten
Verjährung im Medizinrecht ist komplex und fehleranfällig – vor allem, wenn Unterbrechungen durch Verhandlungen oder Gutachten vorliegen. Als Patientenanwälte für Entschädigungen analysieren wir Ihre Situation juristisch fundiert und klären Sie darüber auf,
welche Frist für Ihren Fall gilt,
ob Verhandlungen die Verjährung gehemmt haben und
welche Belege für eine kompetente Fristbewertung notwendig sind.
Zögern Sie nicht: Oft genügt eine kurze juristische Prüfung, um wertvolle Zeit zu sichern und Ihre Rechte zu wahren.
Ausgezeichnete Qualität
Mahr&Hannen ist eine der TOP-Kanzleien 2025 für Medizinrecht

Wir sind stolz darauf neben unserem Siegel im Jahr 2024, auch im Jahr 2025 wieder dazuzugehören und ausgezeichnet worden zu sein.
Die DGQA – Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen – ist eine unabhängige Institution, die sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen durch aussagekräftige Gütesiegel eine verlässliche Orientierung im Geschäftsverkehr bietet.
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Jetzt kostenlose Ersteinschätzung vom Patientenrechtsanwalt erhalten

Wenn Sie den Eindruck haben, unzureichend informiert worden zu sein, eine fehlerhafte Therapie vermuten oder eine verspätete Diagnosestellung befürchten, dann kontaktieren Sie uns. Als Patientenanwälte stehen wir für Ihre Rechte ein.
Fachlich stark. Persönlich erreichbar. Deutschlandweit für Sie im Einsatz.