Für die kostenlose Erstberatung können Sie entweder unser Kontaktformular nutzen oder uns auch direkt kontaktieren.
Wenn Sie Opfer eines ärztlichen Fehlers geworden sind, ist es wichtig, dass Sie zunächst ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, da die Anwältin/ der Anwalt später auf Ihre Schilderung des Sachverhalts angewiesen ist. Auch sollten Sie z.B. die Namen und Adressen möglicher Zeugen, wie z.B. Bettnachbarn im Krankenhaus, notieren.
Sie sollten schnellstmöglich einen erfahrenen Spezialisten kontaktieren. Denn nur eine Fachanwältin/ ein Fachanwalt für Medizinrecht kann Sie bestmöglich beraten und vertreten. Wenn ein ärztlicher Fehler zu einem Gesundheitsschaden geführt hat, haben Sie nicht nur Anspruch auf Schmerzensgeld, sondern auch auf Schadensersatz, z.B. auf Ersatz des Verdienstausfalles, des Haushaltsführungsschadens, Fahrt- oder Behandlungskosten sowie der notwendigen Auslagen.
Auch müssen Ihre künftigen Ansprüche abgesichert werden, da sie sonst nach Ablauf einer bestimmten Zeit verjähren und nicht mehr durchgesetzt werden können – selbst wenn Ihre Behandlung noch nicht endgültig abgeschlossen ist.
Wir beraten Sie gerne individuell und besprechen mit Ihnen gemeinsam alle erforderlichen Schritte, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Um mit der Ärzteschaft auf Augenhöhe zu sein und unsere Mandanten bestmöglich zu betreuen, haben wir im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeit, Kontakte zu Ärztinnen und Ärzten aus verschiedenen Fachrichtungen aufgebaut, die bereit sind, Patienten zu unterstützen.
Dadurch haben Sie auch die Möglichkeit, eine unabhängige medizinische Einschätzung oder ein unabhängiges Gutachten einzuholen.
Als Alternative zu einem Privatgutachten steht den gesetzlich versicherten Patienten der Medizinische Dienst der Krankenkassen kostenlos zur Verfügung. Auch hierbei können wir Ihnen Hilfe leisten. Gleichfalls können wir für Sie ein Schlichtungsverfahren über die Schlichtungsstellen der Landesärztekammern durchführen.
Wir beraten Sie immer individuell und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Alternative für Ihren Fall.
Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.
Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.
Alleine das Ausbleiben der Heilung oder ein ärztlicher Fehler ohne negative Auswirkung auf die Gesundheit, begründet noch keine Haftung des Arztes/ des Krankenhauses.
Ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld besteht, wenn im Rahmen der Behandlung gegen den fachärztlichen Standard verstoßen wurde und dieser Fehler zu einem Gesundheitsschaden geführt hat.
Wir beraten Sie gerne, ob und welche Ansprüche für Sie geltend gemacht werden können. Nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch.
Sowohl Ihre Anfrage als auch unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei.
Die ersten Kosten entstehen erst, nachdem Sie uns mandatiert haben.
Unsere Abrechnung richtet sich dabei alleine nach den gesetzlichen Vorgaben des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Wir rechnen keine zusätzlichen Kosten ab und informieren Sie über die zu erwartenden Ausgaben im Vorfeld.
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Fehlervorwurfs rechtsschutzversichert waren, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Arzthaftungsverfahren. In dem Fall haben Sie nur den mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbehalt zu zahlen (üblicherweise zwischen 100 € bis 200 €). Hinzu kommen noch etwaige Kopierkosten für die Behandlungsunterlagen (max. € 0,50 pro Seite). In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch keine Reisekosten zu auswärtigen Gerichtsterminen.
Falls Sie nicht rechtsschutzversichert sind, können wir Ihnen mit einem angemessenen Pauschalhonorar für unsere außergerichtliche Tätigkeit entgegenkommen. Somit haben Sie von Anfang an volle Kostenkontrolle. Sollten Sie keine finanziellen Mittel zur Rechtsverfolgung haben, informieren wir Sie gerne über die Möglichkeit der gesetzlichen Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe.
Nach einem erfolgreichen Klageverfahren werden die Kosten des Rechtsstreits von der Gegenseite erstattet.
Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Als Patient/ Patientin haben Sie die Möglichkeit, sich an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder an die Ärztekammer zu wenden. An beiden Stellen wird Ihr Anliegen kostenlos medizinisch begutachtet. Beide Verfahren dauern jedoch in der Regel sehr lange. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie von einem Fachanwalt/ einer Fachanwältin betreut werden und dadurch unter anderem die Verjährung Ihrer Ansprüche im Auge behalten wird.
Auch können Sie privat eine medizinische Einschätzung oder ein Gutachten einholen. Sollten Sie dies wünschen, helfen wir Ihnen gerne einen geeigneten Sachverständigen zu finden, da wir im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeit Kontakte zu Ärztinnen und Ärzten aus verschiedenen Fachrichtungen aufgebaut haben, die bereit sind, Patienten zu unterstützen.
Jeder Fall ist anders. Daher lässt sich leider nicht pauschal sagen, welche Möglichkeit die beste ist. Gerne beraten wir Sie individuell. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Ein medizinisches Gutachten ist keine Voraussetzung, um gegen einen Arzt/ ein Krankenhaus vorzugehen. Bei komplizierten Sachverhalten ist es jedoch oft hilfreich, mit einem Gutachten das Behandlungsgeschehen anhand der Dokumentation aufzuarbeiten.
Neben einem privaten Gutachten, haben Sie auch die Möglichkeit über die gesetzliche Krankenkasse oder über die Schlichtungsstellen der Landesärztekammern ein Gutachten einzuholen.
Wir beraten Sie individuell, ob Sie ein Gutachten brauchen und welche Vorgehensweise für Sie die beste ist. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung.
Zunächst wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, indem der Arzt/ das Krankenhaus angeschrieben und mit Ihren Ansprüchen konfrontiert wird.
Sollte das außergerichtliche Verfahren keine Lösung des Konflikts herbeiführen, haben Sie die Möglichkeit Ihre Rechte im Wege eines Klageverfahrens geltend zu machen. Wir besprechen mit Ihnen die Erfolgsaussichten und Risiken eines Klageverfahrens und führen das gesamte Verfahren für Sie durch.
Lassen Sie sich beraten und nutzen unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Sie werden immer auf dem Laufenden gehalten. Sie werden unverzüglich informiert, wenn es etwas Neues in Ihrem Fall gibt.
Wenn Sie nichts von uns hören, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Die Bearbeitung durch das Gericht dauert. Auch können wir die Schnelligkeit der Anwälte der Ärzteseite leider nicht beeinflussen. Wir arbeiten schnell und konsequent und kontrollieren regelmäßig den Stand Ihres Verfahrens.
Falls Sie zusätzlich das Angebot der Online-Akte nutzen, können Sie sich zudem jederzeit selber einloggen und Einblick in Ihre Akte nehmen. Bei jeder Aktualisierung, werden Sie automatisch benachrichtigt.
Medizinrecht ist eine sehr spezielle und komplexe Materie. Daher sollten Sie sich unbedingt nur von Spezialisten beraten und vertreten lassen.
Arzthaftungsverfahren können manchmal schnell im Wege einer außergerichtlichen Einigung beendet werden. Sie können jedoch auch deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, wenn die Gegenseite nicht vergleichsbereit ist. In diesem Fall werden mehrere Stellungnahmen zu Äußerungen der Gegenseite und medizinischen Gutachten erforderlich sein.
Wir machen es Ihnen leicht: Nachdem wir von Ihnen alle Informationen erhalten haben, übernehmen wir alles Erforderliche und führen das gesamte Verfahren für Sie durch.
Mit uns haben Sie starke und kompetente Partner an Ihrer Seite. So werden Sie sich trauen, um Ihr Recht zu kämpfen. Nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch.
Sie sind in guten Händen – wir begleiten Sie qualifiziert, persönlich und individuell über das gesamte Verfahren. Daher nehmen wir auch die Gerichtstermine persönlich für Sie wahr.
Zudem werden wir Sie rechtzeitig über den Ablauf informieren und auf den Gerichtstermin vorbereiten.
Als Patient/ Patientin haben Sie freie Arztwahl. Sie können jederzeit den Arzt wechseln. Auch können Sie mehrere Ärzte konsultieren, bis Sie entschieden haben, wo Sie Ihre Behandlung fortsetzen möchten. Sie sind auf keinen Fall verpflichtet, bei einem Arzt zu bleiben, dem Sie nicht vertrauen.
Falls Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, beraten wir Sie gerne. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Die Online Akte ist ein besonderer Service, um Sie tagesaktuell über den Stand Ihres Verfahrens zu informieren. Sie können sich über unsere Internetseite mit Ihrem persönlichen und nur Ihnen bekannten Passwort anmelden und so jederzeit Einblick in Ihre Akte nehmen. Die Daten sind selbstverständlich geschützt, so dass nur Sie Zugang zu den Daten haben.
Verstehen Sie diesen Service als ein kostenloses Angebot. Sie sind keinesfalls gezwungen, das Angebot zu nutzen.
Wenn Sie den Verdacht haben, falsch behandelt worden zu sein, jedoch keinen konkreten Vorwurf nennen können, ist es oft hilfreich zunächst einen weiteren Arzt aufzusuchen, um mit ihm über Ihren Verdacht zu sprechen. Ein Anwalt ist kein Arzt und kann Sie daher „nur“ juristisch, jedoch nicht medizinisch beraten. In dem Fall empfiehlt es sich dringend eine fachmedizinische Begutachtung einzuholen.
Haben Sie bereits einen konkreten Verdacht, Opfer eines ärztlichen Fehlers zu sein, sollten Sie keine Zeit verlieren und sich schnellstmöglich an einen Fachanwalt/ eine Fachanwältin für Medizinrecht wenden. Nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch.
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Wie funktioniert die Online – Akte?
Die Online Akte ist ein besonderer Service, um Sie tagesaktuell über den Stand Ihres Verfahrens zu informieren. Sie können sich über unsere Internetseite mit Ihrem persönlichen und nur Ihnen bekannten Passwort anmelden und so jederzeit Einblick in Ihre Akte nehmen. Die Daten sind selbstverständlich geschützt, so dass nur Sie Zugang zu den Daten haben.
Verstehen Sie diesen Service als ein kostenloses Angebot. Sie sind keinesfalls gezwungen, das Angebot zu nutzen.
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen“ Anwalt?
Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.
Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.