
WAS MÖCHTEN SIE ERFAHREN ?
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bundesweit
Betreuung
Fachanwälte
INTERESSIEREN
IMMER AUF DEM NEUSTEN STAND SEIN
ZU AKTUELLESWIE VERHALTE ICH MICH BEI EINEM
BEHANDLUNGSFEHLER?
Das sollten Sie unbedingt wissen
Wenn Sie Opfer eines ärztlichen Fehlers
geworden sind, ist es wichtig, dass Sie zunächst ein Gedächtnisprotokoll anfertigen,
da die Anwältin/ der Anwalt später auf Ihre
Schilderung des Sachverhalts angewiesen
ist. Auch sollten Sie z.B. die Namen und
Adressen möglicher Zeugen, wie z.B. Bettnachbarn im Krankenhaus, notieren.
Sie sollten schnellstmöglich einen erfahrenen Spezialisten kontaktieren. Denn nur
eine Fachanwältin/ ein Fachanwalt für Medizinrecht kann Sie bestmöglich beraten
und vertreten. Wenn ein ärztlicher Fehler
zu einem Gesundheitsschaden geführt hat,
haben Sie nicht nur Anspruch auf Schmerzensgeld, sondern auch auf Schadenser
satz, z.B. auf Ersatz des Verdienstausfalles,
des Haushaltsführungsschadens, Fahrtoder Behandlungskosten sowie der notwendigen
Auslagen.
Auch müssen Ihre künftigen Ansprüche
abgesichert werden, da sie sonst nach Ablauf einer bestimmten Zeit verjähren und
nicht mehr durchgesetzt werden können
– selbst wenn Ihre Behandlung noch nicht
endgültig abgeschlossen ist.
Wir beraten Sie gerne individuell und besprechen mit Ihnen gemeinsam alle erforderlichen
Schritte, um Ihre Ansprüche geltend zu machen
MEDIZINISCHE
UNTERSTÜTZUNG?
Eine unabhängige Meinung ist wichtig

Um mit der Ärzteschaft auf Augenhöhe zu
sein und unsere Mandanten bestmöglich
zu betreuen, haben wir im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeit, Kontakte zu
Ärztinnen und Ärzten aus verschiedenen
Fachrichtungen aufgebaut, die bereit sind,
Patienten zu unterstützen.
Dadurch haben Sie auch die Möglichkeit,
eine unabhängige medizinische Einschätzung oder ein unabhängiges Gutachten
einzuholen.
Als Alternative zu einem Privatgutachten
steht den gesetzlich versicherten Patienten
der Medizinische Dienst der Krankenkassen kostenlos zur Verfügung. Auch hierbei
können wir Ihnen Hilfe leisten. Gleichfalls
können wir für Sie ein Schlichtungsverfahren über die Schlichtungsstellen der Landesärztekammern
durchführen.
Wir beraten Sie immer individuell und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Alternative für Ihren
Fall.
ANTWORTEN ZU HÄUFIG
GESTELLTEN FRAGEN:?
Klären Sie grundsätzliche Fragen