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Ein Behandlungsfehler kann schwerwiegende Auswirkungen auf Ihre Gesundheit und Lebensqualität haben. Wir unterstützen Sie als erfahrene und spezialisierte Kanzlei bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Spezialisierte Rechtsanwälte
PERSÖNLICHE BERATUNG UND VERTRETUNG
Langjährige Erfahrung
Wenn ein Arzt oder Krankenhaus bei der Behandlung eines Patienten gegen allgemein anerkannte medizinische Standards verstößt, bezeichnet das einen Behandlungsfehler. Typische Formen eines Arztfehlers sind Anamnesefehler, Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler, Therapiefehler fehlerhafte Diagnosen, falsche Versorgung oder unzureichende Aufklärung. Als Anwälte für Behandlungsfehler setzen wir uns dafür ein, dass Ihre Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz gewahrt und geltend gemacht werden.
Als Fachanwälte für Medizinrecht ist unsere Kanzlei Mahr & Hannen auf die Vertretung von Patienten bei Behandlungsfehlern spezialisiert. Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie bundesweit. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem fundierten Fachwissen helfen wir Ihnen, Ihre Rechte nach einem Behandlungsfehler erfolgreich einzuklagen.
Warum sollten Sie uns Ihr Vertrauen schenken?
Unsere Anwälte sind auf Arztfehler und Behandlungsfehler spezialisiert und verfügen über umfangreiche Erfahrung.
Wir vertreten ausschließlich Patienten und haben uns auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld fokussiert.
Sie erreichen uns schnell und unkompliziert – telefonisch, per Mail oder über ein Kontaktformular auf unserer Internetseite. Zudem bieten wir einen digitalen Service über unsere Online-Akte an, so dass Sie jederzeit und überall informiert bleiben.
Wir begleiten Sie vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens persönlich und mit größter Sorgfalt.
Neben unserem Kanzleisitz in Düsseldorf haben wir mehrere Beratungsbüros für geschädigte Patienten eingerichtet. Zudem profitieren Sie durch unsere digital organisierte Arbeitsweise und können unsere Unterstützung unabhängig von Ihrem Wohnort in Anspruch nehmen. Wir vertreten Sie überall in Deutschland.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Medizinrechts haben wir ein Netzwerk an qualifizierten medizinischen Sachverständigen aufgebaut, die auf unserer Seite arbeiten.
„Top Anwälte für Medizinrecht! Sie handeln entschlossen und konsequent. Während des gesamten Verfahrens wurde ich von beiden Fachanwälten -Frau Hannen und Herr Mahr professionell vertreten. Ich bin froh, dass ich die Kanzlei gefunden habe! Antonia S.“
„Herr Mahr ist ein echter Experte in seinem Fach! Ich wurde sehr professionell über das ganze Verfahren betreut. Auch das Ergebnis hat meine Erwartungen übertroffen. Die beste Kanzlei für Medizinrecht in Deutschland! A. Seidel“
„Sie ist bemüht und kämpft bis zuletzt bis das Ergebnis stimmt. Kompetente Beratung zu jeder Zeit da und ich würde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen. Silvia Mackrodt“
„Frau Hannen ist eine phantastische Anwältin und immer sehr gut zu erreichen. Ich wurde sehr gut beraten und dementsprechend auch vertreten. Fachlich, sachlich, immer kompetent und zuverlässig. V. Fridman“
„Nach längerer Suche habe ich mich für diese Kanzlei entschieden. Die ausschließliche Betreuung durch einen Fachanwalt war für mich ausschlaggebend. Ich bin äußerst zufrieden mit der gesamten Abwicklung und insbesondere mit der professionellen Beratung. Herzlichen Dank dafür!!! Ursula H.“
Ärztefehler kommen häufiger vor, als Sie wahrscheinlich vermuten, und betreffen verschiedene Fachbereiche der medizinischen Versorgung – von der Diagnose über die Behandlung bis hin zur Nachsorge. Ein erfahrener Anwalt für Ärztepfusch ist der richtige Ansprechpartner, um Fehler zu erkennen, rechtliche Schritte einzuleiten und die erforderliche Entschädigung zu erlangen.
Anamnese-Fehler liegen vor, wenn der Arzt bei der Erhebung der Krankengeschichte des Patienten wesentliche Informationen nicht mit einbezieht oder nicht korrekt erfragt. Ein solches Versäumnis kann zu Fehldiagnosen führen, die den Patienten schädigen.
Beispielsweise hat das Übersehen von Risikofaktoren wie Bluthochdruck oder Diabetes fatale Auswirkungen auf die Versorgung. In diesen Fällen ist ein Anwalt für Arztfehler unerlässlich, um das Defizit in der Anamnese nachzuweisen und den Patienten für den entstandenen Schaden zu entschädigen.
Wenn der Arzt während der medizinischen Behandlung gegen allgemein anerkannte Standards der ärztlichen Praxis verstößt, liegt ein Behandlungsfehler vor. Hierzu gehören Medikationsfehler sowie versäumte oder unzureichende therapeutische und medizinische Maßnahmen.
Häufig begegnen uns im Alltag falsche Medikamentenverordnungen oder das Unterlassen einer notwendigen Befundung oder Therapie. Ein Anwalt für Behandlungsfehler prüft, ob der Fehler ausschlaggebend für die verschlechterte Gesundheit des Patienten ist, und sorgt für eine rechtmäßige Entschädigung.
Als Diagnosefehler wird im Medizinrecht eine verspätete oder falsch diagnostizierte Erkrankung bezeichnet. Ursächlich dafür sind zumeist mangelhafte Untersuchungen oder die fehlerhafte Auswertung der erhobenen Befunde.
Die inkorrekte Beurteilung einer Herzkrankheit, die fälschlicherweise mit weniger akuten Erkrankungen verwechselt wird, ist ein typisches Beispiel für einen Diagnosefehler. Unsere Anwälte für Behandlungsfehler prüfen, ob diese Fehldiagnose zu teureren Behandlungen und höheren gesundheitlichen Belastungen geführt hat.
Befunderhebungsfehler entstehen, wenn der Arzt die vorliegende Symptomatik oder Diagnostik nicht ausreichend berücksichtigt und dadurch die erforderlichen Befunde nicht erhebt. Diese Fehler resultieren häufig aus unzureichenden Tests oder unzutreffenden Interpretationen von Untersuchungsergebnissen.
Fehler dieser Art haben oft eine verzögerte oder falsche Diagnose zur Folge. Ein Anwalt für Behandlungsfehler sorgt dafür, dass der Irrtum anerkannt wird und Sie für die gesundheitlichen Schäden angemessen entschädigt werden.
Hygiene-Fehler treten auf, wenn in Kliniken oder Arztpraxen die erforderlichen hygienischen Standards nicht eingehalten werden, was schwerwiegende Infektionen auslösen kann.
Besonders gravierend sind Hygiene-Fehler während chirurgischer Eingriffe oder bei der Wundversorgung. Ein solches Fehlverhalten zieht meist langwierige, folgenschwere Infektionen oder sogar lebensbedrohliche Komplikationen nach sich. Mit einem Anwalt für Behandlungsfehler gehen Sie gegen die verantwortlichen Ärzte oder die medizinischen Einrichtungen vor und setzen Ihre Schadensersatzansprüche durch.
Als Aufklärungsfehler bezeichnen wir Fachanwälte für Arztfehler Fälle, bei denen der Arzt den Patienten nicht ausreichend oder korrekt über die Risiken oder Komplikationsmöglichkeiten einer Behandlung unterrichtet. Besonders problematisch ist dies bei chirurgischen Eingriffen oder anderen risikobehafteten Therapien, bei denen der Patient eine gut informierte Entscheidung treffen muss.
Aufklärungsfehler können dazu führen, dass der Patient einer Behandlung zustimmt, ohne die möglichen Risiken und Nebenwirkungen vollständig zu verstehen. Ein Anwalt für Arztfehler sorgt dafür, dass Sie für diesen Fehler entschädigt werden, indem er die Verantwortung des Arztes klärt und Ihre Ansprüche geltend macht.
Therapiefehler beinhalten Fehleinschätzungen bei der Auswahl oder Durchführung einer Therapie. Sie kommen bei Medikamentenverordnungen, Dosierungen oder notwendigen Behandlungen vor.
Zu den typischen Therapiefehlern zählen die falsche Medikation bei Diabetikern oder Patienten mit Bluthochdruck. Ein Anwalt für Arztfehler hinterfragt, ob die inkorrekte Therapie ursächlich für Folgeschäden ist, und leitet gegebenenfalls eine Schmerzensgeld- bzw. Schadenersatzforderung ein.
Operationsfehler gehören zu den fatalsten, da sie während eines chirurgischen Eingriffs passieren und z. B. das Entfernen des falschen Organs, das Verletzen von Nerven, Organen oder Blutgefäßen oder das Einsetzen von fehlerhaften Implantaten umfassen.
Ein Operationsfehler führt oft zu bleibenden Schäden, wie Beeinträchtigung der Funktion der Organe, Paresen, Narben oder Schmerzen und erfordert häufig umfangreiche Korrekturoperationen. Mit einem Anwalt für Behandlungsfehler setzen Sie Ihre Schadensersatzforderungen für die entstandenen Komplikationen durch.
Schmerzensgeld für die körperlichen und emotionalen Schmerzen, die durch den Geburtsschaden verursacht wurden.
Verdienstausfall für Eltern, die wegen der Pflege eines geschädigten Kindes nicht mehr arbeiten können.
Schadensersatz für zusätzliche Behandlungskosten, Therapien und Pflegeleistungen, die erforderlich sind, um den Schaden zu beheben.
Pflegekosten für eine langfristige Betreuung des Kindes, falls dieses aufgrund des Geburtsschadens pflegebedürftig wird.
Wenn Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Dies umfasst sowohl Schmerzensgeld für immaterielle Schäden als auch Schadensersatz für aus dem Behandlungsfehler resultierende materielle Schäden wie bspw. Umbauten am Haus oder die Übernahmen von Kosten für eine Pflegekraft.
Die juristische Durchsetzung Ihrer Forderungen kann den Behandlungsfehler zwar nicht ungeschehen machen, sie hilft aber Ihre finanziellen Sorgen zu beseitigen und Ihre Lebensqualität zu verbessern.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei diesem komplexen und langwierigen Prozess, Ihre Rechte geltend zu machen und für die erlittenen Schäden angemessen entschädigt zu werden.
Ersatz von zusätzlichen Heilbehandlungskosten
Schmerzensgeld für physische und psychische Beeinträchtigungen
Entschädigung für den Verdienstausfall
Rentenansprüche bei dauerhaften Schäden
Übernahme der Pflegekosten
Übernahme für Kosten von notwendigen Umbauten an Haus oder Wohnung
Wird gegen die bewährten ärztlichen Behandlungsregeln oder gegen die gesicherten medizinischen Erkenntnisse derart verstoßen, dass der Verstoß aus der objektiven ärztlichen Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH- Urteil v. 17.11.2015 – VI ZR 476/14 -; veröffentlicht in NJW 2016, S.563 [564]; BGH NJW 2001, S.2795 [2796]), spricht man von einem groben Behandlungsfehler. Der grobe Behandlungsfehler hat eine große Bedeutung für die Beweislage in einem Arzthaftungsprozess.
Grundsätzlich ist nämlich der Patient sowohl für das Vorliegen des Behandlungsfehlers, des Schadens, sowie des Zusammenhangs zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Schaden darlegungs- und beweisbelastet. Wenn jedoch grober Behandlungsfehler vorliegt, der geeignet ist, den eingetretenen Schaden herbeizuführen, führt dieser zur Umkehr der Beweislast für den Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden.
Als Fachanwälte für Medizinrecht wissen wir, worauf es nach Behandlungsfehlern und Aufklärungspflichtverletzungen ankommt und wie SIe zu einer angemessenen Entschädigungsleistung kommen.
Wir beraten Sie ausführlich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie als Partner an Ihrer Seite auf dem Weg zu dem Ihnen zustehenden Schadenersatz.
Diese Aufgaben übernehmen wir für Sie bei Behandlungsfehlern:
Für eine korrekte und umfassende Einschätzung Ihres Sachverhalts ist die Einsicht in alle Akten entscheidend. Wir sichern die Beweise, indem wir die Behandlerseite auffordern, die wichtigen Behandlungsunterlagen vollständig herauszugeben.
Nach eingehender Sichtung der Unterlagen legen wir die Ergebnisse auf Wunsch zusätzlich einem unserer ärztlichen Berater aus unserem Netzwerk an vertrauensvollen Partnern und Gutachtern zur Prüfung vor, um die komplexe medizinische Angelegenheiten klären und einschätzen können.
Wir erklären Ihnen genau, welche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche realistisch sind, und starten die Vergleichsverhandlungen mit den Haftpflichtversicherern.
Sollte eine außergerichtliche Regulierung einmal nicht zustande kommen, setzen wir Ihre Ansprüche klageweise vor Gericht durch und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Ein Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler ist emotional oft sehr belastend. Wir sorgen dafür, dass Sie schnell Klarheit erhalten, und begleiten Sie Schritt für Schritt über das gesamte Verfahren:
Sie schildern Ihren Fall telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular – wir geben Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung.
Wir fordern Ihre Krankenunterlagen an und sichern die Beweise.
Wir prüfen die Unterlagen und bereiten den medizinischen Sachverhalt juristisch auf.
Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck gegenüber Kliniken, Ärzten oder Versicherungen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Die Komplexität einer Behandlung im Krankenhaus bietet ein breites Spektrum an Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Gleichzeitig eröffnet sie jedoch auch mehr Raum für mögliche Fehler durch die Ärzteschaft sowie das pflegende Personal.
Neben Organisationsmängeln, unterlassenen Untersuchungen, falschen Diagnosen, Therapiemängeln passieren auch viele Fehler im Rahmen der postoperativen Behandlung, weil Ärzte beispielsweise zu spät auf Komplikationen reagieren. Auch müssen wir immer wieder feststellen, dass trotz der Einführung von Operations-Checklisten leider weiterhin Operationsinstrumente im Bauchraum vergessen werden.
Mangel an qualifiziertem Personal und ausreichender Hygiene, zu lange Arbeitszeiten, schlechte Kommunikation zwischen den Ärzten untereinander – die organisatorischen Probleme führen zu einem erhöhten Fehlerpotential. Im Mittelpunt des Gesundheitssystems steht jedoch der Patient. Daher setzten wir die Patientenrechte durch. Nur wenn wir immer wieder auf die Fehler aufmerksam machen, wird sich die Situation im Gesundheitswesen ändern können.
Wenn Sie Opfer eines Behandlungsfehlers im Rahmen Ihrer Krankenhausbehandlung geworden sind, unterstützen wir Sie gerne. Mit uns an Ihrer Seite werden Sie sich trauen, um Ihr Recht zu kämpfen.
Der Hausarzt hat eine besondere Rolle. Er ist der erste Ansprechpartner. Zudem begleitet er den Patienten nach einer erfolgten Krankenhausbehandlung oder während einer schweren Erkrankung. Der Hausarzt ist eine besondere Vertrauensperson. Er dient als Lotse im Gesundheitssystem.
Berichtet der Patient von bestimmten Symptomen, muss der Arzt diesen nachgehen und gezielte Untersuchungen durchführen. Gehen diese Untersuchungen über den allgemeinmedizinischen Bereich hinaus, muss er den Patienten zu einem Spezialisten überweisen. Auch trifft er die Entscheidung, ob eine Einweisung ins Krankenhaus erfolgen soll. Ignoriert der Hausarzt die geäußerten Symptome des Patienten und unterlässt die ihm möglichen Untersuchungen oder die Veranlassung der über seine Kompetenzen hinausgehenden Untersuchungen, ist er für die Folgen der verspäteten Diagnose und Therapie verantwortlich.
Berichtet der Patient von bestimmten Symptomen, muss der Arzt diesen nachgehen und gezielte Untersuchungen durchführen. Gehen diese Untersuchungen über den allgemeinmedizinischen Bereich hinaus, muss er den Patienten zu einem Spezialisten überweisen. Auch trifft er die Entscheidung, ob eine Einweisung ins Krankenhaus erfolgen soll. Ignoriert der Hausarzt die geäußerten Symptome des Patienten und unterlässt die ihm möglichen Untersuchungen oder die Veranlassung der über seine Kompetenzen hinausgehenden Untersuchungen, ist er für die Folgen der verspäteten Diagnose und Therapie verantwortlich.
Fehler bei der Geburt wiegen am schwersten. Bei der Geburt vertraut die Frau den Ärzten ihr eigenes Leben und das Leben ihres Kindes an. Schäden bei Neugeborenen haben ein grausames Schicksal zur Folge, das die gesamte Familie sowohl emotional wie auch finanziell belastet.
Leiten die Ärzte bei Komplikationen zu spät die Not-Sectio ein, kommt es zum Sauerstoffmangel, der zu ernsthaften Schäden beim Neugeborenen führt.
Sowohl Sie als auch Ihr Kind haben Ansprüche gegen die Ärzte/ das Krankenhaus. Ihnen steht nicht nur Schmerzensgeld zu, sondern auch Schadensersatz für die notwendigen Folgebehandlungen, Therapien, Kosten für die Medikamente, medizinischen Hilfsmitteln, Betreuung
des Kindes sowie für den Mehraufwand bei der Haushaltsführung oder für den behindertengerechten Umbau des Hauses. Auch Ihren Erwerbsminderungsschaden können Sie geltend machen.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und die Ihres Kindes. Lassen Sie sich beraten und nutzen unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Währen der Schwangerschaft müssen zahlreiche Untersuchungen und Kontrollen durchgeführt werden, um Gefahren für die Mutter und ihr Kind möglichst auszuschießen. Die Schwangerschaftsvorsorge dient der frühzeitigen Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten, um eine ausreichende ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und bei der Geburt zu gewährleisten.
Währen der Schwangerschaft müssen zahlreiche Untersuchungen und Kontrollen durchgeführt werden, um Gefahren für die Mutter und ihr Kind möglichst auszuschießen. Die Schwangerschaftsvorsorge dient der frühzeitigen Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten, um eine ausreichende ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und bei der Geburt zu gewährleisten.
Beispielsweise wenn in der 33. Schwangerschaftswoche kein wesentliches Wachstum festgestellt werden kann, muss ein verstärktes Risiko-Management vorgenommen werden, in dem zusätzliche Untersuchungen in kurzen Abständen durchgeführt werden. Kommt es zu einem Entwicklungsrückstand des Kindes, muss die Ursache umgehend geklärt werden. Unterlässt der Arzt/ die Ärztin diese Maßnahmen, liegt ein Behandlungsfehler in Form eines Befunderhebungsfehlers vor. Bleibt die Ursache des Entwicklungsrückstandes ungeklärt und dadurch unbehandelt, kann es gravierende Folgen für die Gesundheit des Kindes haben.
Gegenstand von Orthopädie sind Fehlbildungen und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Seit 2005 handelt es sich nicht mehr um eine separate Fachrichtung, da sie mit der Unfallchirurgie zusammengelegt wurde.
Die chirurgische Orthopädie gehört leider zum fehlerträchtigsten Bereich in der Medizin*. Fehler können bereits bei der Befunderhebung passieren, wenn der Orthopäde den durch den Patienten geäußerten Symptomen nicht oder nicht rechtzeitig nachgeht. Manchmal kommt es dazu, dass die vorliegenden Befunde grob falsch ausgewertet werden und dadurch eine falsche Therapie eingeleitet wird. Wurde dem
Patienten zur Operation geraten, obwohl die vorrangige konservative Behandlung nicht ausgeschöpft wurde, kann der Patient für die nachteiligen Folgen des Eingriffs eine Entschädigung verlangen. Wenn die an sich indizierte Operation falsch ausgeführt wurde, spricht man von einem Operationsfehler.
* Angaben des Medizinischen Dienstes aus dem Jahr 2021; zur Grafik
Unter Chirurgie versteht man die operative Behandlung von Krankheiten und Verletzungen.
Die Behandlung beschränkt sich jedoch nicht alleine auf die Durchführung der Operation selbst. Genauso wichtig sind die präoperative Planung und die postoperative Nachsorge. Im Rahmen der präoperativen Planung entschiedet der Arzt beispielsweise über die Operationsmethode, die für die Operation von einer wesentlichen Bedeutung ist.
Nach der Operation kann es leider ebenfalls zu Behandlungsfehler kommen, etwa wenn auf postoperative Komplikationen nicht rechtzeitig reagiert wird.
Die plastische Chirurgie beschäftigt sich größtenteils mit den sichtbaren Teilen des Körpers. Es handelt sich um formverändernde oder wiederherstellende Eingriffe mit einem funktionellen oder ästhetischen Hintergrund.
Je kleiner die medizinische Indikation für den operativen Eingriff ist, desto größer sind die Anforderungen an die Risikoaufklärung des Patienten. Leider werden die Risiken jedoch oft verharmlost, damit sich der Patient/ die Patientin für die Operation entscheidet.
Der Markt der Schönheitsoperationen wird immer größer. Nicht jeder Chirurg hat jedoch das notwendige ästhetische Feingefühl. Manchmal kommt es aufgrund eines Behandlungsfehlers zu einer ästhetischen Verschlechterung oder sogar einer dauerhaften Schädigung, für die Ihnen eine hohe Entschädigung zusteht.
Ein Schlaganfall ist eine Durchblutungsstörung im Gehirn, die schnellstmöglich behandelt werden muss. Mit jeder Minute sterben weitere Gehirnzellen ab, wodurch es zu bleibenden Schäden oder sogar zum Tod des Patienten kommen kann. Je schneller der Schlaganfall erkannt wird, umso erfolgreicher kann er behandelt werden.
Unterlassene Befunderhebung, Diagnosefehler und organisatorische Probleme können zur Behandlungsverzögerung mit schweren Folgen führen. In dem Fall haftet der Arzt bzw. das Krankenhaus für sämtliche entstandenen Schäden. Sie haben Anspruch nicht nur auf Schmerzensgeld, sondern auch auf Schadensersatz wie beispielsweise Pflegemehraufwand, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Ersatz von Fahrt-, Therapie- und Arzneimittelkosten.
Haben Sie Fragen? Wir unterstützen Sie gerne.
Gewisse Schmerzen und Beschwerden sind nach einer zahnärztlichen Behandlung üblich. Werden die Beschwerden jedoch immer
intensiver oder reagiert der Zahnarzt bei Komplikationen nicht entsprechend, ist ein Behandlungsfehler denkbar.
Nach Angaben des Medizinischen Dienstes Nordrhein vom Jahr 2021 belegt die Zahnmedizin direkt hinter der Orthopädie den zweiten Platz hinsichtlich der Häufigkeit von Behandlungsfehlern. Die meisten Fehler passieren bei der Wurzelspitzenresektion und Wurzelkanalbehandlung. Leider werden auch immer wieder Hygienemängel festgestellt, die zu schwerwiegenden Entzündungen führen. Falls Sie den Verdacht haben, dass Ihre Behandlung fehlerhaft war, sollten Sie sich eine Zweitmeinung eines anderen Zahnarztes oder die Einschätzung Ihrer Krankenkasse einholen. Auch wenn der Zahnarzt grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung hat, gilt dieses Recht nicht uneingeschränkt.
Wenn der Radiologe den vorliegenden Befund, beispielsweise ein Ultraschallbild, falsch interpretiert oder auswertet, kann es dazu führen, dass die notwendigen Behandlungs- oder weitere Befunderhebungsmaßnahmen unterbleiben. War die Diagnose des Radiologen nicht mehr vertretbar oder hat er einen eindeutigen Befund übersehen, kann er für den dadurch dem Patienten entstanden Schaden in Verantwortung gezogen werden.
Fehler in der Onkologie sind mit einem besonders hohen Risiko verbunden – es geht um Leben oder Tod.
Die meisten Fehler liegen darin, dass ein bösartiger Tumor nicht oder zu spät erkannt wird. Auch kommt es vor, dass der Tumor erkannt wird, jedoch nicht die richtige Therapie eingeleitet wird. Wird beispielsweise falsche Medikation angeordnet, spricht man von einem Therapiefehler. Auch passieren Fehler bei der Planung und Durchführung der Operation zur Entfernung der Krebszellen oder bei der postoperativen Nachsorge, wenn die notwendige Anschlusstherapie nicht oder zu spät eingeleitet wird.
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger Opfer eines Fehlers eines Onkologen geworden ist, kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung. Wir sind für Sie da.
Urologie ist ein medizinisches Fachgebiet, das sich mit den harnbildenden und harnableitenden Organen beschäftigt. Es behandelt Erkrankungen von Nieren, Harnblase, Harnleiter und Harnröhre sowie der männlichen Geschlechtsorgane.
Behandlungsfehler im Bereich der Urologie passieren bereits bei der Befunderhebung, wenn die Symptome des Patienten nicht ernst genommen werden und keine gezielte Befunderhebung erfolgt. Auch treten Diagnosefehler auf, wenn beispielsweise ein Blasen- oder Nierentumor nicht erkannt wird. Bei operativen Eingriffen kommt es leider häufig zu Verletzungen des Harnleiters, der Harnröhre oder der Harnblase, die zudem manchmal nicht rechtszeitig behandelt werden.
Über urologische Probleme zu sprechen ist oft nicht leicht. Wir sichern Ihnen eine diskrete Beratung und schnelle Unterstützung zu.
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Genauso wie bei den Erwachsenen passieren Behandlungsfehler auch bei Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Oft wird die Befunderhebung unterlassen, da ein Kind meist nicht in der Lage ist, seine Beschwerden genau zu äußern und die Eltern des Kindes ungehört bleiben. Wenn die erforderliche Diagnostik unterbleibt, wird auch keine Therapie eingeleitet.
Insbesondere bei Kleinkindern kann ein Behandlungsfehler besonders gravierende Folgen haben, die manchmal nicht direkt absehbar sind. In dem Fall müssen Ansprüche des Kindes für die Zukunft rechtzeitig gesichert werden, um eine Verjährung zu verhindern.
Wir unterstützen Sie gerne und sorgen dafür, dass der Arzt für seine Fehler die Verantwortung trägt. Wir sind nicht nur Anwälte, sondern auch Eltern und können Ihre Sorgen daher besonders gut verstehen.
Behandlungsfehler in Zusammenhang mit Implantaten und Prothesen passieren nicht nur im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung. Auch bei Herzschrittmachern, Knieprothesen, Stents, Gefäßprothesen, Sehprothesen, Hüftgelenksprothesen, Brustimplantaten u.a. passieren Fehler.
In Zusammenhang mit Implantaten/ Prothesen ergeben sich viele Fehlermöglichkeiten. Beispielsweise kann eine Operation zum Einbau einer Prothese durchgeführt werden, obwohl sie in dem individuellen Fall gar nicht indiziert war, weil andere, für den Patienten bessere Behandlungsmöglichkeiten bestanden. Auch kommt es vor, dass eine falsche Prothese oder falsche einzelne Bestandteile ausgewählt wurden, weil die individuellen Gegebenheiten des Patienten (Körpergröße, Körpergewicht, Geschlecht u.a.) nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Wurde die richtige Prothese ausgesucht, jedoch falsch eingebaut, liegt ein Operationsfehler vor.
Komplikationen mit einer Prothese sind jedoch nicht immer mit einem ärztlichen Fehler verbunden. In Betracht kommen ebenso Fehler an der Prothese selber. Handelt es sich um ein fehlerhaftes Produkt, haftet der Hersteller der Prothese.
Wir sind stolz darauf neben unserem Siegel im Jahr 2024, auch im Jahr 2025 wieder dazuzugehören und ausgezeichnet worden zu sein.
Die DGQA – Deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen – ist eine unabhängige Institution, die sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen durch aussagekräftige Gütesiegel eine verlässliche Orientierung im Geschäftsverkehr bietet.
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Rechtsanwälte Mahr & Hannen Partnerschaft mbB
Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf
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Aufgrund eines bereits bekannten Lungen- und Nierenkarzinoms musste sich die Patientin jährlich zu einer Verlaufskontrolle begeben.
Trotz Hinweise auf zunehmende Rückenschmerzen, erfolgte keine ordnungsgemäße Befundung, so dass der Tumor im Rückenbereich monatelang unentdeckt blieb.
Aufgrund der Größenzunahme im Laufe der Monate konnte der Tumor nicht mehr operiert werden. Die Patientin wurde im Wege eines außergerichtlichen Vergleiches mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 95.000 € entschädigt.
Bei einer laparoskopischen Operation zur Entfernung von Verwachsungen im Bauchraum wurde bei der Patientin der Dünndarm verletzt, weswegen eine Rekonstruktion durchgeführt werden musste. Am 3. postoperativen Tag kam es zum erheblichen Anstieg der Entzündungsparameter, worauf jedoch keine Befunderhebung erfolgte. Nach zwei weiteren Tagen kam es zu einer Sepsis mit Organversagen, die auf die unentdeckte Peritonitis zurückzuführen war.
Die Patientin wurde im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens mit einer Gesamtsumme in Höhe von 400.000 EUR entschädigt.
Der Patient wurde aufgrund einer Schulterfraktur operiert. Vor der Operation hat die Ärzteschaft jedoch behandlungsfehlerhaft unterlassen, im Rahmen der Operationsplanung ein CT durchzuführen. Dadurch konnten die Frakturelemente nicht genau identifiziert und lokalisiert werden. Infolgedessen ist in der Operation die Reposition und stabile Refixation von mindestens zwei dislozierten und im Gelenk liegenden Knochenfragmenten unterblieben. Die nach der Operation zurückgebliebenen Knochenfragmente führten zu einer Impingementsymptomatik.
Auch wurden die Knochenfragmente in dem weiteren Verlauf trotz Röntgenkontrollen übersehen. Dadurch kam es bei dem Patienten zur Arthropathie/ Omarthrose.
Da die Ärzteschaft die Ansprüche außergerichtlich abgelehnt hatte, wurde Klage eingereicht. Nachdem der gerichtlich bestellte Sachverständige die Fehler bestätigt hat, hat das Landgericht Schmerzensgeld in der eingeklagten Höhe zugesprochen.
Der Kläger wurde nach einem Sturz wegen Ellenbogenluxation am rechten Arm behandelt. Es wurden mehrere Operationen zur Stabilisierung des Ellbogens durchgeführt. Bei der letzten Operation hätte die Palmaris longus-Sehne an der Beugeseite des rechten Handgelenkes entnommen und zur Stabilisierung die lateralen Bandsysteme am rechten Ellbogengelenk verwendet werden müssen. Dabei wurde die Schädigung des Nervus medianus verursacht. Ursächlich für die Schädigung war die Entnahme der Sehne des Musculus palmaris longus mit dem Sehnenstripper. Anstatt des Nervus medianus hätte die Palmaris longus Sehne entnommen werden müssen. Die Identifizierung der Palmaris longus Sehne und damit die Vermeidung der Entnahme des Nervus medianus stellte nach Einschätzung des Sachverständigen ein für den Operateur voll beherrschbares Vorgehen dar. Die Entnahme eines 30 cm langen Segmentes des Nervens erschien unverständlich und somit als grob fehlerhaft.
Die Parteien schlossen im Termin der mündlichen Verhandlung einen Widerrufsvergleich über 65.000 EUR, der auch rechtskräftig geworden ist.
Wie funktioniert die Online – Akte?
Die Online Akte ist ein besonderer Service, um Sie tagesaktuell über den Stand Ihres Verfahrens zu informieren. Sie können sich über unsere Internetseite mit Ihrem persönlichen und nur Ihnen bekannten Passwort anmelden und so jederzeit Einblick in Ihre Akte nehmen. Die Daten sind selbstverständlich geschützt, so dass nur Sie Zugang zu den Daten haben.
Verstehen Sie diesen Service als ein kostenloses Angebot. Sie sind keinesfalls gezwungen, das Angebot zu nutzen.
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen“ Anwalt?
Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.
Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.