Ein ärztlicher Fehler kann gravierende Folgen sowohl für den betroffenen Patienten als auch für seine Angehörigen haben. Unterläuft einem Arzt ein Fehler oder realisieren sich Risiken eines Eingriffs, über welche Sie nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sind, muss der Arzt finanzielle Nachteile ausgleichen und Schmerzensgeld zahlen. Im Arzthaftungsrecht gelten besondere Beweisregeln, die für das gesamte Verfahren entscheidend sind. Holen Sie sich daher von Anfang an professionelle Unterstützung.
Das Arzthaftungsrecht regelt die Patientenansprüche, wenn ein Arzt während der Behandlung einen Fehler macht oder wenn er den Patienten vor der Behandlung nicht oder nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Behandlung nicht dem zum Zeitpunkt der Behandlung gültigen Facharztstandard entsprach. Mögliche Behandlungsfehler sind: Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler, Therapiefehler, Organisationsfehler, mangelnde therapeutische Information sowie Fehler bei der Nachsorge. Einzelheiten zum Behandlungsfehler erfahren Sie hier.
Jeder Heileingriff ist gleichzeitig eine Körperverletzung und bedarf einer Rechtfertigung. Maßgeblich für die Rechtfertigung ist eine ordnungsgemäße Einwilligung in die Behandlung. Nur wenn vor der Behandlung eine ordnungsgemäße Aufklärung stattfand, können die Patienten wirksam in den Heileingriff einwilligen. Ohne ordnungsgemäße Aufklärung ist die Behandlung rechtswidrig. Ausführliche Informationen zum Aufklärungsfehler erhalten Sie hier.
Das Arzthaftungsrecht regelt zahlreiche Ansprüche der geschädigten Patienten.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz besteht, wenn der Behandlungsfehler zu einem Gesundheitsschaden geführt oder wenn ein Aufklärungsfehler vorliegt und sich das nicht aufgeklärte Risiko realisiert hat.
Das Schmerzensgeld kompensiert dabei die sogenannten immateriellen Schäden.
Neben dem Schmerzensgeld besteht ein Anspruch auf Schadensersatz für die entstandenen materiellen Schäden wie beispielsweise Verdienstausfall, Behandlungskosten, Ausgaben für Medikamente und Hilfsmittel, sowie bedarfsgerechte Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder am Auto. Darüber hinaus besteht bei Schwierigkeiten in der Haushaltsführung ein Anspruch auf Ersatz des sogenannten Haushaltsführungsschadens – und zwar unabhängig davon, ob Sie jemanden für die Ausführung der Haushaltstätigkeiten beauftragen und bezahlen oder Ihre Familienmitglieder die Haushaltstätigkeiten für Sie übernehmen.
Handelt es sich um Schäden bzw. Kosten, die regelmäßig anfallen, werden von uns monatliche Zahlungen auch für Zukunft geltend gemacht.
Wenn weitere Kosten für die Zukunft zu befürchten sind, insbesondere weil die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, werden die künftigen Ansprüche durch eine entsprechende Verpflichtung der Gegenseite abgesichert.
Für die kostenlose Erstberatung können Sie entweder unser Kontaktformular nutzen oder uns auch direkt kontaktiaeren.
Für die kostenlose Erstberatung können Sie entweder unser Kontaktformular nutzen oder uns auch direkt kontaktieren.
Viele Patienten zweifeln, ob es überhaupt Sinn macht gegen einen Arzt vorzugehen und halten ein solches Vorgehen oftmals für aussichtslos. Es ist nachvollziehbar, dass Sie die belastenden Ereignisse schnell vergessen und sich nicht weiter damit beschäftigen wollen. Aus unserer langjährigen Tätigkeit im Arzthaftungsrecht wissen wir, dass Arzthaftungsverfahren gegen Ärzte oder Krankenhäuser keinesfalls aussichtslos sind. Insbesondere mit einem Fachanwalt für Medizinrecht an Ihrer Seite, der Sie in jeder Lage des Verfahrens unterstützt und genau weiß, was wichtig ist, bestehen gute Erfolgschancen.
Doch wenn Sie untätig bleiben, werden Ihre Ansprüche verjähren. Unsere Erfahrung zeigt, dass die meisten Patienten es früher oder später bereuen, nichts rechtzeitig unternommen zu haben. Zum einem ist es der Wunsch nach Gerechtigkeit, der viele geschädigte Patienten daran hindert, mit den belastenden Ereignissen abschließen zu können. Zum anderen zeigen sich mit der Zeit immer mehr finanzielle Belastungen, die kaum zu stemmen sind. Daher ist ein zivilrechtliches Verfahren der beste Weg im Falle von Ansprüchen aus Arzthaftung. Es wird nicht nur die Verantwortlichkeit des Arztes festgestellt, sondern darüber hinaus werden Ihre Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadensersatz geregelt.
Gehen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche von Anfang an auf Nummer sicher und wählen Sie bewusst einen Fachanwalt für Medizinrecht, der die erforderliche Expertise hat und weiß, worauf es in einem Arzthaftungsverfahren ankommt.
Wir sind auf Arzthaftung spezialisiert. Unser Handeln ist schnell und effizient. Das gesamte Arzthaftungsverfahren wird von uns für Sie durchgeführt. Wir entlasten Sie bei allen möglichen Schritten und sind stets persönlich für Sie da. Es ist uns Anliegen, nah und vertrauensvoll an Ihrer Seite zu arbeiten und Ihnen zu helfen, das Behandlungsgeschehen zu verarbeiten.
Zu Beginn des Arzthaftungsverfahrens fordern wir die relevante Behandlungsdokumentation an. Die Behandlungsdokumentation dient später als Beweis. Darüber hinaus hilft uns die Dokumentation, den medizinischen Sachverhalt besser aufzuarbeiten und bewerten zu können.
Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, holen wir für Sie den Deckungsschutz ein.
Zunächst streben wir einen außergerichtlichen Erfolg an. Hierzu beziffern wir Ihre Ansprüche und fordern die Behandlerseite außergerichtlich zur Anerkennung der Haftung auf. Leider ist die Gegenseite nicht immer einigungsbereit. In einem solchen Fall besprechen wir Ihre Optionen und begleiten Sie bei dem möglichen weiteren Schritt des gerichtlichen Verfahrens. Wir unterstützen und vertreten Sie dabei stets persönlich vor allen Land- und Oberlandesgerichten – bundesweit!
Grundsätzlich muss der Patient in einem Arzthaftungsprozess sowohl das Vorliegen eines Behandlungsfehlers, als auch die Verantwortlichkeit des Arztes sowie den Eintritt eines Schadens und den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Schaden darlegen und beweisen.
Sind jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt, so kann es zu Beweiserleichterungen, in manchen Fällen sogar zu einer Beweislastumkehr, in dem Prozess kommen. Das Arzthaftungsrecht kennt folgende Fallgruppen:
Arzthaftung ist ein Allgemeinbegriff. Er umfasst neben der Haftung eines einzelnen Arztes auch die Krankenhaushaftung sowie die Haftung einer ärztlichen Praxis oder eines Klinikums. Wer im konkreten Fall haftet, richtet sich danach, mit wem Sie den Behandlungsvertrag geschlossen haben und wie die Verhältnisse im Rahmen der jeweiligen Organisationsstruktur geregelt sind.
Wenn Sie sich von einem Arzt behandeln lassen, der eine Einzelpraxis betreibt, ist es relativ einfach, den Adressaten Ihrer Ansprüche zu ermitteln. Betreiben die Ärzte eine gemeinsame Praxis, haften sie gemeinsam neben dem unmittelbaren Verursacher des Schadens. Im Falle einer Behandlungsfehlers im Rahmen einer Krankenhausbehandlung haftet der Träger des Krankenhauses. Komplizierter wird es, wenn ein Beleg- oder Durchgangsarzt ins Spiel kommt, oder Sie eine Zusatzvereinbarung, beispielsweise eine Chefarztbehandlung, getroffen haben.
Für einen Patienten ist dies oft unübersichtlich und schwer nachzuvollziehen. Um den richtigen Anspruchsgegner zu ermitteln, ist daher die anwaltliche Hilfe oft unerlässlich.
Wir sind Fachanwälte für Medizinrecht und haben uns auf Arzthaftung spezialisiert. Wir vertreten ausschließlich Patienten bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Behandlungsfehlern und Aufklärungsfehlern.
Als Spezialisten gehen wir gezielt vor. Wir arbeiten schnell und effizient auf Ihren Erfolg hin.
Wir nehmen Ihnen alles ab, was wir können und führen das Verfahren für Sie durch:
„Ich kann die Kanzlei auf jeden Fall weiter empfehlen. Die für mir zugewiesene Rechtsanwältin Hannen ist sehr engagiert und zeigt ein hohes Maß an fachlicher und menschlicher Kompetenz. Auch werde immer auf den aktuellen Stand gehalten, die Kommunikation lässt keinen Wunsch offen. Ich fühlte ich mich sehr gut aufgehoben und verstanden.“
ProvenExpert„Ich möchte Frau Hannen für ihr Engagement, die vertrauensvolle und professionelle Beratung/Bearbeitung danken. Ich hatte persönlich große Schwierigkeiten aufgrund eines Behandlungsfehlers und bin dankbar, dass ich mir keine Gedanken um die Schadensabwicklung machen musste. Ich würde sie jederzeit wieder beauftragen.“
ProvenExpert"Herr Daniel Mahr ist ein engagierter und kompetenter Anwalt für Medizinrecht. Er war von Anfang an zu 100 % auf meine Interessen fokussiert, zeigte mir zu Beginn die Chancen für die Situation auf, benannte aber auch ganz offen und ehrlich mögliche Risiken. Ich bin begeistert!"
Google„Nach längerer Suche habe ich mich für diese Kanzlei entschieden. Die ausschließliche Betreuung durch einen Fachanwalt war für mich ausschlaggebend. Ich bin äußerst zufrieden mit der gesamten Abwicklung und insbesondere mit der professionellen Beratung. Herzlichen Dank dafür!!!“
ProvenExpert"Sehr kompetente Anwälte. Kann ich auf jeden Fall weiterempfehlen. Nochmal vielen Dank für die Beratung"
Google„Top Beratung gleich schon im ersten Gespräch! Dazu freundlich und umgänglich. Jederzeit wieder!“
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Wie funktioniert die Online – Akte?
Die Online Akte ist ein besonderer Service, um Sie tagesaktuell über den Stand Ihres Verfahrens zu informieren. Sie können sich über unsere Internetseite mit Ihrem persönlichen und nur Ihnen bekannten Passwort anmelden und so jederzeit Einblick in Ihre Akte nehmen. Die Daten sind selbstverständlich geschützt, so dass nur Sie Zugang zu den Daten haben.
Verstehen Sie diesen Service als ein kostenloses Angebot. Sie sind keinesfalls gezwungen, das Angebot zu nutzen.
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen“ Anwalt?
Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.
Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.