Immer wieder kommt es vor, dass Hersteller ein fehlerhaftes Medizinprodukt in den Verkehr bringen und Patienten dadurch geschädigt werden. Fehlerhafte Medizinprodukte können mit erheblichen Gefahren für Leib und Leben verbunden sein. Ein fehlerhaftes Medizinprodukt kann Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, einschließlich sämtlicher Zukunftsschäden, begründen.
Medizinprodukte sind Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung, die vom Hersteller für die Anwendung beim Menschen bestimmt sind. Dazu gehören Implantate, Produkte zur Injektion, Infusion, Transfusion und Dialyse, humanmedizinische Instrumente, Software, Katheter, Herzschrittmacher, Dentalprodukte, Verbandstoffe, Sehhilfen, Röntgengeräte, ärztliche Instrumente, Labordiagnostika, Produkte zur Empfängnisregelung sowie In-vitro-Diagnostika.
Medizinprodukte sind auch Produkte, die einen Stoff oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten oder mit solchen beschichtet sind, die bei gesonderter Verwendung als Arzneimittel oder Bestandteil eines Arzneimittels (einschließlich Plasmaderivate) angesehen werden und in Ergänzung zu den Funktionen des Produktes eine Wirkung auf den menschlichen Körper entfalten können.
Anders als bei Arzneimitteln, die pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch wirken, wird die bestimmungsgemäße Hauptwirkung bei Medizinprodukten primär auf physikalischem Weg erreicht.
Sie haben ein fehlerhaftes Brustimplantat, Hüftprothese oder Gelenkprothese erhalten? Bei Ihnen kam es zum Bruch des Hüftimplantats, einer orthopädischen Schraube oder einer Claviculaplatte? Ihr implantierter Herzschrittmacher oder Defibrillator ist fehlgesteuert? Es kam bereits zu einer aufwendigen und schmerzhaften Revisionsoperation mit Austausch der fehlerhaften Produkte oder ein solcher Austausch steht noch bevor? Dann ist Ihnen aufgrund eines fehlerhaften Medizinproduktes ein Schaden entstanden.
Wir wissen um die große Belastung, die mit einem eingebrachten fehlerhaften Medizinprodukt verbunden ist. Ein fehlerhaftes Medizinprodukt kann nicht nur zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Auch die psychischen Folgen in Form von Ängsten und Unsicherheiten, die mit einem fehlerhaften Medizinprodukt einhergehen, sind uns gut aus unserer langjährigen Erfahrung bekannt. Für betroffene Patienten sind gerade fehlerhaften Medizinprodukte mit langwierigen Folgen besonders beängstigend und belastend. Auch wenn ein fehlerhaftes Medizinprodukt nach Entdeckung vom Markt genommen wird, ist oftmals die Leidensgeschichte noch nicht beendet, sondern beginnt erst.
Ist ein Medizinprodukt fehlerhaft und kommt es dadurch zu einer Schädigung des Patienten, stehen dem Patienten Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche zu.
Die Haftung der Hersteller für fehlerhafte Medizinprodukte richtet sich nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG) sowie nach deliktsrechtlichen Schadensersatzansprüchen. Es muss ein Produktfehler vorliegen. Dies ist der Fall, wenn das Medizinprodukt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner Darbietung, des zugewiesenen Gebrauchs und des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht worden ist, berechtigterweise erwartet werden kann.
Welche Ansprüche konkret aufgrund eines fehlerhaften Medizinproduktes gegen Hersteller, Aufsichtsbehörden oder Ärzte in Betracht kommen, muss stets im Einzelfall geprüft werden. Als Fachanwälte für Medizinrecht mit viel Erfahrung im Bereich des Medizinprodukterechts beraten und betreuen wir Sie bundesweit.
Wenn Sie durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt einen Schaden erlitten haben, unterstützen wir Sie kompetent und zielsicher bei der rechtzeitigen Sicherung Ihrer Ansprüche. Wir melden Ihre Schäden zügig und verbindlich gegenüber den Medizinproduktherstellern an und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Im Falle eines fehlerhaften Medizinproduktes streben wir zunächst eine außergerichtliche Lösung an. Sollte keine Einigung mit dem Hersteller des fehlerhaften Medizinproduktes möglich sein, setzten wir Ihre Rechte konsequent gerichtlich durch.
Wir begleiten Sie stets persönlich durch das gesamte Verfahren – von der Sicherung der Beweise, über eine außergerichtliche Verhandlung mit der Gegenseite bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dabei bringen wir die erforderliche Expertise als Fachanwälte für Medizinrecht sowie unsere gesamte jahrelange Erfahrung im Umgang mit fehlerhaften Medizinprodukten ein.
Für die kostenlose Erstberatung können Sie entweder unser Kontaktformular nutzen oder uns auch direkt kontaktiaeren.
Für die kostenlose Erstberatung können Sie entweder unser Kontaktformular nutzen oder uns auch direkt kontaktieren.
„Ich kann die Kanzlei auf jeden Fall weiter empfehlen. Die für mir zugewiesene Rechtsanwältin Hannen ist sehr engagiert und zeigt ein hohes Maß an fachlicher und menschlicher Kompetenz. Auch werde immer auf den aktuellen Stand gehalten, die Kommunikation lässt keinen Wunsch offen. Ich fühlte ich mich sehr gut aufgehoben und verstanden.“
ProvenExpert„Ich möchte Frau Hannen für ihr Engagement, die vertrauensvolle und professionelle Beratung/Bearbeitung danken. Ich hatte persönlich große Schwierigkeiten aufgrund eines Behandlungsfehlers und bin dankbar, dass ich mir keine Gedanken um die Schadensabwicklung machen musste. Ich würde sie jederzeit wieder beauftragen.“
ProvenExpert"Herr Daniel Mahr ist ein engagierter und kompetenter Anwalt für Medizinrecht. Er war von Anfang an zu 100 % auf meine Interessen fokussiert, zeigte mir zu Beginn die Chancen für die Situation auf, benannte aber auch ganz offen und ehrlich mögliche Risiken. Ich bin begeistert!"
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Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen“ Anwalt?
Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.
Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.