Wurden Sie als Patient falsch behandelt? Sind Sie durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt oder Arzneimittel geschädigt worden? Sie möchten Ihre Patientenrechte von einem Fachanwalt für Medizinrecht prüfen lassen? Wir kennen uns als Fachanwälte für Medizinrecht mit den juristischen Herausforderungen der Gesundheitsbranche aus und durchschauen die Besonderheiten.
Wir unterstützen Sie im Medizinrecht bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen von den betroffenen Ärzten und Krankenhäusern bzw. Herstellern fehlerhafter Medizinprodukte und Arzneimittel Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen zu erhalten. Als Fachanwälte für Medizinrecht mit jahrelanger Erfahrung auf diesem Gebiet wissen wir, worauf es ankommt, und kennen alle juristischen Feinheiten, um eine gerechte Entschädigung erfolgreich einzufordern!
Das Medizinrecht ist ein Teilbereich der Rechtswissenschaften. Es bietet die juristische Grundlage für das Arzt-Patienten-Verhältnis. Neben dem Arzthaftungsrecht und dem Patientenrechtegesetz gehören u. a. auch das Medizinprodukterecht und die Arzneimittelhaftung zum Medizinrecht. Die hohe Relevanz des Medizinrechts ergibt sich daraus, dass die eigene Gesundheit als wohl höchstes Gut gilt und eine Schädigung dieses Rechtsgutes dramatische gesundheitliche und finanzielle Folgen haben kann.
Begeht ein Arzt einen Behandlungsfehler und führt dieser Behandlungsfehler zu einem Schaden, kann dieser juristisch zur Rechenschaft gezogen werden. Auch wenn durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt oder Arzneimittel ein Schaden verursacht wird, ist der jeweilige Hersteller verantwortlich. In solchen Situationen wird dann das Medizinrecht bemüht, das die juristische Auseinandersetzung zwischen Patient und Arzt bzw. auch zwischen Patient und Hersteller eines fehlerhaften Medizinprodukts oder Arzneimittels regelt.
Kommt es zu juristischen Problemen, ist es ratsam, einen erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht einzuschalten. Wer befürchtet, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein und mitunter nachhaltig unter der fehlerhaften Behandlung seiner gesundheitlichen Probleme leidet, sollte sich an einen Experten in Sachen Medizinrecht wenden. So sind Fachanwälte für Medizinrecht die richtigen Ansprechpartner, um eine kompetente Beratung zu erhalten. Insbesondere, wenn rechtliche und medizinische Fragen zu Haftung aufgrund eines Behandlungsfehlers bzw. fehlerhaften Medizinproduktes oder Arzneimittels im Raum stehen, steht viel auf dem Spiel. Die Klärung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen kann mitunter existenzielle Bedeutung haben. Daher sollten Sie nicht vorschnell handeln oder unvorbereitet sein. Ein erfahrener Anwalt im Bereich Medizinrecht informiert Sie über mögliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wir sind Fachanwälte für Medizinrecht mit hoher Expertise und Erfahrung im Medizinrecht. Bei uns erhalten Sie eine individuelle kompetente Beratung und können Ihre Chancen richtig einschätzen.
Als Patient fühlt man sich oft hilflos und weiß nicht genau, ob einem überhaupt eine Entschädigung zusteht, wie hoch diese ausfallen kann und ob die Chancen, dass es zu einem Ausgleich kommt, realistisch sind. Wir sind Fachanwälte für Medizinrecht und Experten auf diesem Gebiet. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir ausführlich und umfassend sämtliche Optionen und die in Betracht kommenden Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.
Ein Fachanwalt für Medizinrecht zeichnet sich durch besondere Spezialisierung in diesem Rechtsgebiet aus. Aufgrund der hohen Komplexität des Medizinrechts muss ein Fachanwalt für Medizinrecht umfassendes Fachwissen haben und sich intensiv mit allen relevanten Aspekten in diesem Gebiet auskennen. Fachanwalt für Medizinrecht darf sich nicht jeder Rechtsanwalt nennen. Dieser Titel wird nur bestimmten Rechtsanwälten durch die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen. Rechtsgrundlage dafür ist die Fachanwaltsordnung (FAO), dort insbesondere § 14b FAO. Der Titel des Fachanwalts für Medizinrecht wird nur den Rechtsanwälten verliehen, die nachweislich sowohl über besondere theoretische Kenntnisse als auch über besondere praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Medizinrechts verfügen. Außerdem muss sich jeder Fachanwalt mindestens 15 Stunden jährlich fortbilden.
Das Medizinrecht ist auch in Sachen Vorsorge von Bedeutung. Patienten können grundsätzlich selbst entscheiden, ob ärztliche Heileingriffe und medizinische Maßnahmen vorgenommen werden. Es gibt jedoch Situationen, in denen man nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Willen zum Ausdruck zu bringen. Eine medizinrechtliche Vorsorge in Form einer Patientenverfügung kann dem Patienten die Möglichkeit geben, im Voraus zu definieren, welche Behandlungen in welchen Situationen durchgeführt werden sollen. Gleichzeitig kann man mit einer Patientenverfügung also festlegen, in welchen Fällen von medizinischen Behandlungen abgesehen werden soll. Besteht keine Aussicht auf Heilung, kann das Leiden des Betroffenen so gemindert werden. Gemäß § 1901a BGB ist eine rechtskräftig errichtete Patientenverfügung in Deutschland verbindlich.
Für die kostenlose Erstberatung können Sie entweder unser Kontaktformular nutzen oder uns auch direkt kontaktiaeren.
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Medizinrecht ist der Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Wir sind Patientenanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht. Seit Jahren sind wir auf die erfolgreiche Vertretung von Patienten spezialisiert und können auf ein reichliches Spektrum an Erfahrung auf dem Gebiet des Medizinrechts zurückgreifen.
Jeder Fall ist einzigartig und wird von uns stets individuell und umfassend betreut. Wir unterstützen Sie in allen Belangen. Profitieren Sie von unserem breiten und vertrauensvollen Netzwerk an Partnern und Gutachtern, die komplizierte medizinische Sachverhalte für unsere Mandanten einschätzen können. Mit der Zusammenarbeit fachlicher Experten aus Recht und Medizin können wir Sie bestens beraten und vertreten. Wir sind die Patientenanwälte an Ihrer Seite. Rufen Sie uns an und lernen Sie uns kennen.
„Ich kann die Kanzlei auf jeden Fall weiter empfehlen. Die für mir zugewiesene Rechtsanwältin Hannen ist sehr engagiert und zeigt ein hohes Maß an fachlicher und menschlicher Kompetenz. Auch werde immer auf den aktuellen Stand gehalten, die Kommunikation lässt keinen Wunsch offen. Ich fühlte ich mich sehr gut aufgehoben und verstanden.“
ProvenExpert„Ich möchte Frau Hannen für ihr Engagement, die vertrauensvolle und professionelle Beratung/Bearbeitung danken. Ich hatte persönlich große Schwierigkeiten aufgrund eines Behandlungsfehlers und bin dankbar, dass ich mir keine Gedanken um die Schadensabwicklung machen musste. Ich würde sie jederzeit wieder beauftragen.“
ProvenExpert"Herr Daniel Mahr ist ein engagierter und kompetenter Anwalt für Medizinrecht. Er war von Anfang an zu 100 % auf meine Interessen fokussiert, zeigte mir zu Beginn die Chancen für die Situation auf, benannte aber auch ganz offen und ehrlich mögliche Risiken. Ich bin begeistert!"
Google„Nach längerer Suche habe ich mich für diese Kanzlei entschieden. Die ausschließliche Betreuung durch einen Fachanwalt war für mich ausschlaggebend. Ich bin äußerst zufrieden mit der gesamten Abwicklung und insbesondere mit der professionellen Beratung. Herzlichen Dank dafür!!!“
ProvenExpert"Sehr kompetente Anwälte. Kann ich auf jeden Fall weiterempfehlen. Nochmal vielen Dank für die Beratung"
Google„Top Beratung gleich schon im ersten Gespräch! Dazu freundlich und umgänglich. Jederzeit wieder!“
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Wie funktioniert die Online – Akte?
Die Online Akte ist ein besonderer Service, um Sie tagesaktuell über den Stand Ihres Verfahrens zu informieren. Sie können sich über unsere Internetseite mit Ihrem persönlichen und nur Ihnen bekannten Passwort anmelden und so jederzeit Einblick in Ihre Akte nehmen. Die Daten sind selbstverständlich geschützt, so dass nur Sie Zugang zu den Daten haben.
Verstehen Sie diesen Service als ein kostenloses Angebot. Sie sind keinesfalls gezwungen, das Angebot zu nutzen.
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen“ Anwalt?
Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.
Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.