- Mahr & Hannen -
Verjährungsfrist beachten
Ansprüche verjähren in der Regel nach 3 Jahren. Handeln Sie nicht zu spät.
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Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten.
Ansprüche durchsetzen
Über 16 Jahre Erfahrung im Arzthaftungsrecht - mit nachgewiesenen Erfolgen.
Schäden bei Neugeborenen kommen immer wieder vor und stellen Familien zunächst vor eine außerordentliche emotionale Belastung. Da Geburtsschäden das betroffene..
Vielen Frauen ist es gar nicht bewusst, dass sie sich bei Beckenendlage des Kindes nicht zwingend für eine Kaiserschnittgeburt entscheiden..
Grundlagen
Geburtsschäden sind körperliche oder geistige Schäden, die ein Kind rund um Schwangerschaft, Geburt oder die erste Versorgung nach der Geburt erleidet. Sie können entstehen, wenn Ärzte, Hebammen oder Klinikpersonal Fehler machen, Risiken zu spät erkennen oder notwendige Maßnahmen nicht rechtzeitig einleiten. Das sind sogenannte Behandlungsfehler.
Typische Ursachen sind zum Beispiel ein nicht erkannter Sauerstoffmangel, ein verspäteter Kaiserschnitt, Fehler bei der Überwachung von Mutter und Kind oder Probleme bei der Nachsorge. Auch organisatorische Mängel in der Klinik können zu einem Geburtsschaden führen.
Vorgehen
Worst Case
Im späteren Leben können langfristige Folgen auftreten, wie z.B. dauerhafte Pflegebedürftigkeit, Einschränkung der Selbstständigkeit oder lebenslange Therapien.
Zum Opfer eines Behandlungsfehlers in Zusammenhang mit der Geburt kann jedoch auch die Mutter fallen, wenn zum Beispiel die Symptome einer Plazentaablösung nicht rechtzeitig erkannt werden oder Fehler bei der Versorgung der Geburtsverletzungen auftreten.
Hintergründe verstehen
Auch in Deutschland, wo während Schwangerschaft und Geburt hohe medizinische Standards gelten, kann es leider immer wieder zu Schäden bei Neugeborenen kommen. Fehler können dabei vor allem in der Frauenheilkunde, Geburtshilfe, Neugeborenenmedizin oder Narkosemedizin passieren.
Mögliche Ursachen für Geburtsschäden sind zum Beispiel:
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Ein Geburtsschaden ist für die ganze Familie eine enorme Belastung. Neben der Sorge um das eigene Kind kommen oft hohe Kosten hinzu, zum Beispiel für Behandlungen, Pflege, Hilfsmittel oder Umbauten im Alltag. Deshalb ist es wichtig, mögliche Ansprüche frühzeitig prüfen zu lassen. Gerade bei schweren Geburtsschäden können die Ansprüche sehr hoch sein, da oft eine lebenslange Versorgung und Unterstützung notwendig ist.
Nach einem Geburtsschaden können unter anderem folgende Ansprüche bestehen:
Next Steps
Da am Anfang oft noch nicht klar ist, welche Behandlungen, Therapien, Hilfsmittel oder Pflegeleistungen in Zukunft notwendig werden, ist es wichtig, den Schaden und die voraussichtlichen Kosten sorgfältig berechnen zu lassen.
Zur finanziellen Absicherung können verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Pflege, Therapien, Hilfsmittel, Umbauten und weitere Unterstützung im Alltag. Bei besonders schweren Schäden kann auch ein Anspruch auf eine lebenslange Rente bestehen.
Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen, welche Ansprüche in Betracht kommen. Anschließend beziffern wir den entstandenen und zukünftigen Schaden sorgfältig und machen die Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Arztes oder der Klinik geltend.
Unsere Leistungen
Wenn Ihr Kind einen Geburtsschaden erlitten hat, können Sie kostenlos und unverbindlich unsere Ersteinschätzung in Anspruch nehmen.
Wir überprüfen und bewerten aus medizinrechtlicher Sicht das vollständige Behandlungsgeschehen und besprechen mit Ihnen detailliert Ihre Möglichkeiten. Wir erklären Ihnen stets die einzelnen Schritte der juristischen Klärung nach einem Geburtsschaden.
Nicht immer liegt der Behandlungsfehler auf der Hand und ist sofort zu erkennen. Profitieren Sie auch von unserem Netzwerk an hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen, die uns bei der Prüfung und Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen engagiert unterstützen.
Bei uns erhalten Sie eine vollständige Kostentransparenz. Überraschende Kosten gibt es bei uns nicht.
Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir Ihre möglichen Ansprüche aus dem Geburtsschadensrecht und machen diese geltend. Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche bereits im Wege einer außergerichtlichen Einigung durchzusetzen. Doch nicht immer lässt sich ein gerichtliches Verfahren vermeiden.
Wir sind stets persönlich für Sie da und gehen alle Schritte des Verfahrens mit Ihnen gemeinsam durch. Wir beraten Sie ausführlich und individuell. Dabei gehen wir auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ein. Es ist uns ein Anliegen nah und vertrauensvoll an Ihrer Seite zu arbeiten.
Wie funktioniert die Online – Akte?
Die Online Akte ist ein besonderer Service, um Sie tagesaktuell über den Stand Ihres Verfahrens zu informieren. Sie können sich über unsere Internetseite mit Ihrem persönlichen und nur Ihnen bekannten Passwort anmelden und so jederzeit Einblick in Ihre Akte nehmen. Die Daten sind selbstverständlich geschützt, so dass nur Sie Zugang zu den Daten haben.
Verstehen Sie diesen Service als ein kostenloses Angebot. Sie sind keinesfalls gezwungen, das Angebot zu nutzen.
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen“ Anwalt?
Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.
Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.