Bei dem winzigen noch nicht ausgereiften Organismus des Säuglings können bereits geringfügige Behandlungsfehler schwere irreversible Schäden verursachen. Daher kann jeder ärztlicher Fehler in Zusammenhang mit der Geburt gravierende Folgen haben.
Wenn einer der vermeintlich schönsten Momente im Leben zum Ausnahmezustand wird, sind wir für Sie da. Einfühlsam und menschlich – als spezialisierte und erfahrene Anwälte für Geburtsschäden begleiten wir Sie professionell auf Ihrem Weg Schmerzensgeld und Schadensersatz zu erhalten sowie die Zukunft Ihres Kindes abzusichern.
Ein Geburtsschaden stellt eine außerordentliche emotionale Belastung für die gesamte Familie dar. Behandlungsfehler vor, während oder nach der Geburt können oftmals lebenslange Folgen haben. Neben körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen bei Ihrem Kind hat ein Geburtsschaden auch wirtschaftliche Auswirkungen, die kaum zu stemmen sind. Neben der Sorge um das eigene Kind, entstehen daher zusätzlich finanzielle Ängste.
Ihre Situation ist uns aus unserer langjährigen Tätigkeit bei der Vertretung von Kindern und deren Eltern sehr gut bekannt.
Mit unserer Fachkompetenz helfen wir Ihnen bei einem Geburtsschaden und unterstützen Sie schnell und effizient. Wir entwickeln mit persönlichem Engagement Strategien und Lösungen, damit eine angemessene Kompensation für Ihr erlittenes Leid erfolgt. Wir vertreten Sie dabei außergerichtlich und gerichtlich – bundesweit!
Schäden bei Neugeborenen kommen trotz der in Deutschland geltenden hohen Sicherheitsstandards immer wieder vor. Die Quelle der Behandlungsfehler betrifft hauptsächlich den Bereich der Gynäkologie, der Geburtshilfe, der Neonatologie und der Anästhesiologie.
Mögliche Ursachen für Geburtsschäden sind beispielsweise:
Ein Geburtsschaden stellt eine außerordentliche emotionale Belastung für die gesamte Familie dar. Neben körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen bei Ihrem Kind hat ein Geburtsschaden auch wirtschaftliche Auswirkungen, die kaum zu stemmen sind. Neben der Sorge um das eigene Kind, entstehen dadurch zusätzlich finanzielle Ängste. Daher ist es besonders wichtig, für einen finanziellen Ausgleich und eine Absicherung der Zukunft rechtzeitig zu sorgen. Die zu erwartenden Schadenssummen liegen bei schwerer Schädigung regelmäßig im Millionenbereich. Folgende Ansprüche können bestehen:
Gerade, weil ein Geburtsschaden mit lebenslangen Folgen verbunden ist und sich die weitere Entwicklung des Kindes oft nicht absehen lässt, ist es besonders wichtig, dass Sie Ihr Kind für die Zukunft finanziell absichern. Das können Sie jedoch nur, solange die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Da die Ansprüche unabhängig von den anhaltenden Folgen des Behandlungsfehlers verjähren, sollten Sie nach der Geburt Ihres Kindes nicht zu lange warten. Wenn die Ansprüche verjährt sind, kann man sie nicht mehr durchsetzen.
Wenn Sie nicht rechtzeitig handeln, besteht zudem das Risiko, dass die Behandlerseite die Beweislage durch nachträgliche Veränderungen der Behandlungsdokumentation manipuliert. Daher sollen die Beweise so schnell wie möglich gesichert werden.
Für die kostenlose Erstberatung können Sie entweder unser Kontaktformular nutzen oder uns auch direkt kontaktiaeren.
Für die kostenlose Erstberatung können Sie entweder unser Kontaktformular nutzen oder uns auch direkt kontaktieren.
Geburtsschäden zählen zu den gravierendsten und schwierigsten Schadensfällen im Bereich des Arzthaftungsrechts. Es bedarf besonderes Fachwissen und Erfahrung. Daher ist es entscheidend, dass Sie einen kompetenten und erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite haben, der Sie nicht nur bei der Durchsetzung der entstandenen Schäden unterstützt, sondern insbesondere auch für eine Absicherung der Zukunft sorgt.
Wir sind erfahrene Fachanwälte für Medizinrecht und spezialisiert auf Geburtsschadensrecht. Dabei sind wir ausschließlich auf Patientenseite tätig, was eine Interessenskollision von Anfang ausschließt. Wir helfen Ihnen nach einem Geburtsschaden und bieten Ihnen nachfolgende Leistungen an:
„Ich kann die Kanzlei auf jeden Fall weiter empfehlen. Die für mir zugewiesene Rechtsanwältin Hannen ist sehr engagiert und zeigt ein hohes Maß an fachlicher und menschlicher Kompetenz. Auch werde immer auf den aktuellen Stand gehalten, die Kommunikation lässt keinen Wunsch offen. Ich fühlte ich mich sehr gut aufgehoben und verstanden.“
ProvenExpert„Ich möchte Frau Hannen für ihr Engagement, die vertrauensvolle und professionelle Beratung/Bearbeitung danken. Ich hatte persönlich große Schwierigkeiten aufgrund eines Behandlungsfehlers und bin dankbar, dass ich mir keine Gedanken um die Schadensabwicklung machen musste. Ich würde sie jederzeit wieder beauftragen.“
ProvenExpert"Herr Daniel Mahr ist ein engagierter und kompetenter Anwalt für Medizinrecht. Er war von Anfang an zu 100 % auf meine Interessen fokussiert, zeigte mir zu Beginn die Chancen für die Situation auf, benannte aber auch ganz offen und ehrlich mögliche Risiken. Ich bin begeistert!"
Google„Nach längerer Suche habe ich mich für diese Kanzlei entschieden. Die ausschließliche Betreuung durch einen Fachanwalt war für mich ausschlaggebend. Ich bin äußerst zufrieden mit der gesamten Abwicklung und insbesondere mit der professionellen Beratung. Herzlichen Dank dafür!!!“
ProvenExpert"Sehr kompetente Anwälte. Kann ich auf jeden Fall weiterempfehlen. Nochmal vielen Dank für die Beratung"
Google„Top Beratung gleich schon im ersten Gespräch! Dazu freundlich und umgänglich. Jederzeit wieder!“
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Wie funktioniert die Online – Akte?
Die Online Akte ist ein besonderer Service, um Sie tagesaktuell über den Stand Ihres Verfahrens zu informieren. Sie können sich über unsere Internetseite mit Ihrem persönlichen und nur Ihnen bekannten Passwort anmelden und so jederzeit Einblick in Ihre Akte nehmen. Die Daten sind selbstverständlich geschützt, so dass nur Sie Zugang zu den Daten haben.
Verstehen Sie diesen Service als ein kostenloses Angebot. Sie sind keinesfalls gezwungen, das Angebot zu nutzen.
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen“ Anwalt?
Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.
Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.