Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwälte Mahr Hannen
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Wir beraten und vertreten Sie bundesweit!

Arzthaftung

Wir sind Fachanwälte für Medizinrecht und haben uns auf Arzthaftung spezialisiert. Wir vertreten ausschließlich Patienten bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Behandlungsfehlern und Aufklärungsfehlern.

Das Arzthaftungsrecht regelt Patientenansprüche, wenn der Arzt während der Behandlung einen Fehler macht oder wenn er den Patienten vor der Behandlung nicht oder nicht richtig aufgeklärt hat.

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Behandlung nicht dem zum Zeitpunkt der Behandlung gültigen Facharztstandard entspricht. Mögliche Behandlungsfehler sind: Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler, Therapiefehler, Organisationsfehler, mangelnde therapeutische Information sowie Fehler bei der Nachsorge.

Ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld besteht jedoch nur, wenn der Behandlungsfehler zu einem Gesundheitsschaden geführt hat.

Zum Aufklärungsfehler erfahren Sie hier mehr.

Geburtsschäden

Ein Geburtsvorgang ist durch eine besondere Komplexität geprägt. Während des Geburtsvorganges ist die Frau vollständig den Ärzten und dem ärztlichen Personal ausgesetzt. Sie vertraut ihnen ihr eigenes und das Leben ihres Kindes an.

Jeder Fehler kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Wenn es bei der Geburt zu einem Sauerstoffmangel kommt, kann dies zu einem dauerhaften Hirnschaden führen, der das gesamte Leben des Neugeborenen und den Eltern kennzeichnen wird.

Neben den enormen psychischen Belastungen für die gesamte Familie entstehen mit der Zeit immer höhere finanzielle Aufwendungen. Gleichzeitig können die Eltern nicht wie zuvor arbeiten, da sie ihr Kind pflegen müssen. Wird das Kind größer, müssen in der Wohnung zudem besondere und kostenintensive Umbaumaßnahmen vorgenommen werden. Viele Kosten lassen sich jedoch gar nicht vorhersehen, da die weitere Entwicklung des Kindes ungewiss ist.

Daher ist es besonders wichtig, nicht nur das Schmerzensgeldes und die materielle Entschädigung der bereits entstandenen Ausgaben in den Blick zu nehmen, sondern auch an die Absicherung der Schäden zu denken, die erst entstehen werden.

Geburtsschadenfälle gehören zu den komplexesten, die dem deutschen Schadensrecht bekannt sind. Daher sollen Sie sich ausschließlich an Spezialisten wenden, die ausreichend Kenntnisse und Erfahrung haben.

Wir sind Fachanwälte für Medizinrecht, die auf Geburtsschäden spezialisiert sind. 

 

Behandlungsfehler

Die Behandlung ist fehlerhaft, wenn sie nicht dem fachärztlichen Standard entspricht.

Wird gegen die bewährten ärztlichen Behandlungsregeln oder gegen die gesicherten medizinischen Erkenntnisse derart verstoßen, dass der Verstoß aus der objektiven ärztlichen Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH- Urteil v. 17.11.2015 – VI ZR 476/14 -; veröffentlicht in NJW 2016, S.563 [564]; BGH NJW 2001, S.2795 [2796]), spricht man von einem groben Behandlungsfehler.

Ein grober Behandlungsfehler, der geeignet ist, den eingetretenen Schaden herbeizuführen, führt grundsätzlich zur Umkehr der Beweislast für den Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden.

Die Komplexität einer Behandlung im Krankenhaus bietet ein breites Spektrum an Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Gleichzeitig eröffnet sie jedoch auch mehr Raum für mögliche Fehler durch die Ärzteschaft sowie das pflegende Personal.
Neben Organisationsmängeln, unterlassenen Untersuchungen, falschen Diagnosen, Therapiemängeln passieren auch viele Fehler im Rahmen der postoperativen Behandlung, weil Ärzte beispielsweise zu spät auf Komplikationen reagieren. Auch müssen wir immer wieder feststellen, dass trotz der Einführung von Operations-Checklisten leider weiterhin Operationsinstrumente im Bauchraum vergessen werden.

Mangel an qualifiziertem Personal und ausreichender Hygiene, zu lange Arbeitszeiten, schlechte Kommunikation zwischen den Ärzten untereinander – die organisatorischen Probleme führen zu einem erhöhten Fehlerpotential. Im Mittelpunt des Gesundheitssystems steht jedoch der Patient. Daher setzten wir die Patientenrechte durch. Nur wenn wir immer wieder auf die Fehler aufmerksam machen, wird sich die Situation im Gesundheitswesen ändern können.

Wenn Sie Opfer eines Behandlungsfehlers im Rahmen Ihrer Krankenhausbehandlung geworden sind, unterstützen wir Sie gerne. Mit uns an Ihrer Seite werden Sie sich trauen, um Ihr Recht zu kämpfen.  

Der Hausarzt hat eine besondere Rolle. Er ist der erste Ansprechpartner. Zudem begleitet er den Patienten nach einer erfolgten Krankenhausbehandlung oder während einer schweren Erkrankung. Der Hausarzt ist eine besondere Vertrauensperson. Er dient als Lotse im Gesundheitssystem.

Berichtet der Patient von bestimmten Symptomen, muss der Arzt diesen nachgehen und gezielte Untersuchungen durchführen. Gehen diese Untersuchungen über den allgemeinmedizinischen Bereich hinaus, muss er den Patienten zu einem Spezialisten überweisen. Auch trifft er die Entscheidung, ob eine Einweisung ins Krankenhaus erfolgen soll. Ignoriert der Hausarzt die geäußerten Symptome des Patienten und unterlässt die ihm möglichen Untersuchungen oder die Veranlassung der über seine Kompetenzen hinausgehenden Untersuchungen, ist er für die Folgen der verspäteten Diagnose und Therapie verantwortlich.

Berichtet der Patient von bestimmten Symptomen, muss der Arzt diesen nachgehen und gezielte Untersuchungen durchführen. Gehen diese Untersuchungen über den allgemeinmedizinischen Bereich hinaus, muss er den Patienten zu einem Spezialisten überweisen. Auch trifft er die Entscheidung, ob eine Einweisung ins Krankenhaus erfolgen soll. Ignoriert der Hausarzt die geäußerten Symptome des Patienten und unterlässt die ihm möglichen Untersuchungen oder die Veranlassung der über seine Kompetenzen hinausgehenden Untersuchungen, ist er für die Folgen der verspäteten Diagnose und Therapie verantwortlich. 

Fehler bei der Geburt wiegen am schwersten. Bei der Geburt vertraut die Frau den Ärzten ihr eigenes Leben und das Leben ihres Kindes an. Schäden bei Neugeborenen haben ein grausames Schicksal zur Folge, das die gesamte Familie sowohl emotional wie auch finanziell belastet.

Leiten die Ärzte bei Komplikationen zu spät die Not-Sectio ein, kommt es zum Sauerstoffmangel, der zu ernsthaften Schäden beim Neugeborenen führt.

Sowohl Sie als auch Ihr Kind haben Ansprüche gegen die Ärzte/ das Krankenhaus. Ihnen steht nicht nur Schmerzensgeld zu, sondern auch Schadensersatz für die notwendigen Folgebehandlungen, Therapien, Kosten für die Medikamente, medizinischen Hilfsmitteln, Betreuung

des Kindes sowie für den Mehraufwand bei der Haushaltsführung oder für den behindertengerechten Umbau des Hauses. Auch Ihren Erwerbsminderungsschaden können Sie geltend machen.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und die Ihres Kindes. Lassen Sie sich beraten und nutzen unsere kostenlose Ersteinschätzung.  

Währen der Schwangerschaft müssen zahlreiche Untersuchungen und Kontrollen durchgeführt werden, um Gefahren für die Mutter und ihr Kind möglichst auszuschießen. Die Schwangerschaftsvorsorge dient der frühzeitigen Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten, um eine ausreichende ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und bei der Geburt zu gewährleisten.

Währen der Schwangerschaft müssen zahlreiche Untersuchungen und Kontrollen durchgeführt werden, um Gefahren für die Mutter und ihr Kind möglichst auszuschießen. Die Schwangerschaftsvorsorge dient der frühzeitigen Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten, um eine ausreichende ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und bei der Geburt zu gewährleisten.

Beispielsweise wenn in der 33. Schwangerschaftswoche kein wesentliches Wachstum festgestellt werden kann, muss ein verstärktes Risiko-Management vorgenommen werden, in dem zusätzliche Untersuchungen in kurzen Abständen durchgeführt werden. Kommt es zu einem Entwicklungsrückstand des Kindes, muss die Ursache umgehend geklärt werden. Unterlässt der Arzt/ die Ärztin diese Maßnahmen, liegt ein Behandlungsfehler in Form eines Befunderhebungsfehlers vor. Bleibt die Ursache des Entwicklungsrückstandes ungeklärt und dadurch unbehandelt, kann es gravierende Folgen für die Gesundheit des Kindes haben. 

Gegenstand von Orthopädie sind Fehlbildungen und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Seit 2005 handelt es sich nicht mehr um eine separate Fachrichtung, da sie mit der Unfallchirurgie zusammengelegt wurde.

Die chirurgische Orthopädie gehört leider zum fehlerträchtigsten Bereich in der Medizin*. Fehler können bereits bei der Befunderhebung passieren, wenn der Orthopäde den durch den Patienten geäußerten Symptomen nicht oder nicht rechtzeitig nachgeht. Manchmal kommt es dazu, dass die vorliegenden Befunde grob falsch ausgewertet werden und dadurch eine falsche Therapie eingeleitet wird. Wurde dem

Patienten zur Operation geraten, obwohl die vorrangige konservative Behandlung nicht ausgeschöpft wurde, kann der Patient für die nachteiligen Folgen des Eingriffs eine Entschädigung verlangen. Wenn die an sich indizierte Operation falsch ausgeführt wurde, spricht man von einem Operationsfehler. 

* Angaben des Medizinischen Dienstes aus dem Jahr 2021; zur Grafik

Unter Chirurgie versteht man die operative Behandlung von Krankheiten und Verletzungen.
Die Behandlung beschränkt sich jedoch nicht alleine auf die Durchführung der Operation selbst. Genauso wichtig sind die präoperative Planung und die postoperative Nachsorge. Im Rahmen der präoperativen Planung entschiedet der Arzt beispielsweise über die Operationsmethode, die für die Operation von einer wesentlichen Bedeutung ist.
Nach der Operation kann es leider ebenfalls zu Behandlungsfehler kommen, etwa wenn auf postoperative Komplikationen nicht rechtzeitig reagiert wird.  

Die plastische Chirurgie beschäftigt sich größtenteils mit den sichtbaren Teilen des Körpers. Es handelt sich um formverändernde oder wiederherstellende Eingriffe mit einem funktionellen oder ästhetischen Hintergrund.
Je kleiner die medizinische Indikation für den operativen Eingriff ist, desto größer sind die Anforderungen an die Risikoaufklärung des Patienten. Leider werden die Risiken jedoch oft verharmlost, damit sich der Patient/ die Patientin für die Operation entscheidet.

Der Markt der Schönheitsoperationen wird immer größer. Nicht jeder Chirurg hat jedoch das notwendige ästhetische Feingefühl. Manchmal kommt es aufgrund eines Behandlungsfehlers zu einer ästhetischen Verschlechterung oder sogar einer dauerhaften Schädigung, für die Ihnen eine hohe Entschädigung zusteht. 

Ein Schlaganfall ist eine Durchblutungsstörung im Gehirn, die schnellstmöglich behandelt werden muss. Mit jeder Minute sterben weitere Gehirnzellen ab, wodurch es zu bleibenden Schäden oder sogar zum Tod des Patienten kommen kann. Je schneller der Schlaganfall erkannt wird, umso erfolgreicher kann er behandelt werden.

Unterlassene Befunderhebung, Diagnosefehler und organisatorische Probleme können zur Behandlungsverzögerung mit schweren Folgen führen. In dem Fall haftet der Arzt bzw. das Krankenhaus für sämtliche entstandenen Schäden. Sie haben Anspruch nicht nur auf Schmerzensgeld, sondern auch auf Schadensersatz wie beispielsweise Pflegemehraufwand, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Ersatz von Fahrt-, Therapie- und Arzneimittelkosten.

Haben Sie Fragen? Wir unterstützen Sie gerne. 

Gewisse Schmerzen und Beschwerden sind nach einer zahnärztlichen Behandlung üblich. Werden die Beschwerden jedoch immer

intensiver oder reagiert der Zahnarzt bei Komplikationen nicht entsprechend, ist ein Behandlungsfehler denkbar.

Nach Angaben des Medizinischen Dienstes Nordrhein vom Jahr 2021 belegt die Zahnmedizin direkt hinter der Orthopädie den zweiten Platz hinsichtlich der Häufigkeit von Behandlungsfehlern. Die meisten Fehler passieren bei der Wurzelspitzenresektion und Wurzelkanalbehandlung. Leider werden auch immer wieder Hygienemängel festgestellt, die zu schwerwiegenden Entzündungen führen. Falls Sie den Verdacht haben, dass Ihre Behandlung fehlerhaft war, sollten Sie sich eine Zweitmeinung eines anderen Zahnarztes oder die Einschätzung Ihrer Krankenkasse einholen. Auch wenn der Zahnarzt grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung hat, gilt dieses Recht nicht uneingeschränkt.  

Wenn der Radiologe den vorliegenden Befund, beispielsweise ein Ultraschallbild, falsch interpretiert oder auswertet, kann es dazu führen, dass die notwendigen Behandlungs- oder weitere Befunderhebungsmaßnahmen unterbleiben. War die Diagnose des Radiologen nicht mehr vertretbar oder hat er einen eindeutigen Befund übersehen, kann er für den dadurch dem Patienten entstanden Schaden in Verantwortung gezogen werden. 

Fehler in der Onkologie sind mit einem besonders hohen Risiko verbunden – es geht um Leben oder Tod.
Die meisten Fehler liegen darin, dass ein bösartiger Tumor nicht oder zu spät erkannt wird. Auch kommt es vor, dass der Tumor erkannt wird, jedoch nicht die richtige Therapie eingeleitet wird. Wird beispielsweise falsche Medikation angeordnet, spricht man von einem Therapiefehler. Auch passieren Fehler bei der Planung und Durchführung der Operation zur Entfernung der Krebszellen oder bei der postoperativen Nachsorge, wenn die notwendige Anschlusstherapie nicht oder zu spät eingeleitet wird.

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger Opfer eines Fehlers eines Onkologen geworden ist, kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung. Wir sind für Sie da. 

Urologie ist ein medizinisches Fachgebiet, das sich mit den harnbildenden und harnableitenden Organen beschäftigt. Es behandelt Erkrankungen von Nieren, Harnblase, Harnleiter und Harnröhre sowie der männlichen Geschlechtsorgane.

Behandlungsfehler im Bereich der Urologie passieren bereits bei der Befunderhebung, wenn die Symptome des Patienten nicht ernst genommen werden und keine gezielte Befunderhebung erfolgt. Auch treten Diagnosefehler auf, wenn beispielsweise ein Blasen- oder Nierentumor nicht erkannt wird. Bei operativen Eingriffen kommt es leider häufig zu Verletzungen des Harnleiters, der Harnröhre oder der Harnblase, die zudem manchmal nicht rechtszeitig behandelt werden.

Über urologische Probleme zu sprechen ist oft nicht leicht. Wir sichern Ihnen eine diskrete Beratung und schnelle Unterstützung zu. 

Ein Herzinfarkt ist eine Minderversorgung des Herzmuskels mit Blut aufgrund eines Verschlusses einer oder mehrerer Herzkranzarterien. Dadurch gerät das Herz plötzlich in Not. Es handelt sich um eine lebensbedrohliche Erkrankung, die schnellstmöglich ärztlich behandelt werden muss.

Unterlässt der Hausarzt trotz eindeutiger Symptome, wie Enge- oder Druckgefühl in der Brust, eine schnelle Krankenhauseinweisung, haftet er für die daraus resultierende Behandlungsverzögerung.

Auch das Krankenhaus haftet, wenn eine gezielte Befunderhebung unterlassen wird und der Herzinfarkt dadurch nicht rechtzeitig erkannt und behandelt wird. 

Genauso wie bei den Erwachsenen passieren Behandlungsfehler auch bei Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Oft wird die Befunderhebung unterlassen, da ein Kind meist nicht in der Lage ist, seine Beschwerden genau zu äußern und die Eltern des Kindes ungehört bleiben. Wenn die erforderliche Diagnostik unterbleibt, wird auch keine Therapie eingeleitet.
Insbesondere bei Kleinkindern kann ein Behandlungsfehler besonders gravierende Folgen haben, die manchmal nicht direkt absehbar sind. In dem Fall müssen Ansprüche des Kindes für die Zukunft rechtzeitig gesichert werden, um eine Verjährung zu verhindern.

Wir unterstützen Sie gerne und sorgen dafür, dass der Arzt für seine Fehler die Verantwortung trägt. Wir sind nicht nur Anwälte, sondern auch Eltern und können Ihre Sorgen daher besonders gut verstehen. 

Behandlungsfehler in Zusammenhang mit Implantaten und Prothesen passieren nicht nur im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung. Auch bei Herzschrittmachern, Knieprothesen, Stents, Gefäßprothesen, Sehprothesen, Hüftgelenksprothesen, Brustimplantaten u.a. passieren Fehler.

In Zusammenhang mit Implantaten/ Prothesen ergeben sich viele Fehlermöglichkeiten. Beispielsweise kann eine Operation zum Einbau einer Prothese durchgeführt werden, obwohl sie in dem individuellen Fall gar nicht indiziert war, weil andere, für den Patienten bessere Behandlungsmöglichkeiten bestanden. Auch kommt es vor, dass eine falsche Prothese oder falsche einzelne Bestandteile ausgewählt wurden, weil die individuellen Gegebenheiten des Patienten (Körpergröße, Körpergewicht, Geschlecht u.a.) nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Wurde die richtige Prothese ausgesucht, jedoch falsch eingebaut, liegt ein Operationsfehler vor.

Komplikationen mit einer Prothese sind jedoch nicht immer mit einem ärztlichen Fehler verbunden. In Betracht kommen ebenso Fehler an der Prothese selber. Handelt es sich um ein fehlerhaftes Produkt, haftet der Hersteller der Prothese. 

Befunderhebungsfehler

Von einem Befunderhebungsfehler spricht man, wenn die medizinisch gebotenen Untersuchungen nicht durchgeführt wurden.

Sind Symptome gegeben, die den Verdacht einer bestimmten Krankheit begründen, müssen Befunde erhoben werden, um diesen Verdacht zu überprüfen.

Wenn Befunde nicht erhoben wurden, die zur Abwehr schwerer Gesundheitsschäden ersichtlich erforderlich wären, liegt ein grober Befunderhebungsfehler vor, der grundsätzlich zur Umkehr der Beweislast zugunsten des Patienten führt.

Jedoch auch ein einfacher Befunderhebungsfehler kann zur Umkehr der Beweislast führen, wenn sich durch Erhebung der eines Befundes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit (mehr als 50%) ein reaktionspflichtiger Befund ergeben hätte, und sich dessen Verkennung oder die Nichtreaktion auf diesen Befund als grob fehlerhaft darstellen würde.

Diagnosefehler

Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn die vorliegenden Befunde falsch interpretiert werden und deshalb nicht die gebotene Therapie eingeleitet wird. Nicht jede fehlerhafte Interpretation der Befunde stellt jedoch einen Behandlungsfehler dar. Irrtümer bei der Diagnosestellung kommen oft vor und sind nicht immer Folge eines Fehlers des Arztes. Die Symptome einer Krankheit sind nicht immer eindeutig. Oft sind mehrere unterschiedliche Diagnosen vertretbar. Auch ist jeder Organismus anders, so dass die Anzeichen derselben Krankheit sich unterschiedlich zeigen können.

Irrtümer bei der Diagnosestellung führen zur Haftung des Arztes nur, wenn die gestellte Diagnose aus der Sicht eines anderen Arztes absolut unverständlich erscheint.

Hygienefehler

Eine Infektion lässt sich im Krankenhaus oder einer Arztpraxis nicht immer vermeiden und gehört zu dem allgemeinen Lebensrisiko. Beruht die Infektion jedoch auf einem Hygieneverstoß, haftet der Träger des Krankenhauses/ der Praxis.

Um Waffengleichheit zwischen den Parteien eines Arzthaftungsprozesses herzustellen, hat das Bundesgerichtshof Beweislasterleichterungen in Form einer verstärkten Amtsermittlung zugunsten des Patienten zugesprochen. Da dem Patienten medizinisches Fachwissen sowie Einsicht in die internen Abläufe fehlen, muss das Gericht den Sachverhalt aufklären. Dennoch hat der Patient bestimmte Tatsachen vorzutragen, die den Fehler vermuten lassen. 

Aufklärungsfehler

§ 630 c BGB regelt die Informationspflichten des Arztes. Demnach ist der Arzt verpflichtet, den Patienten zu Beginn der Behandlung, aber auch im weiteren Verlauf, falls erforderlich, über alle wesentlichen Umstände zu informieren. Dazu gehören insbesondere

– die Diagnose
– die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung
– die Therapie
– die während und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen

Nach § 630 e BGB ist der Arzt zudem verpflichtet, den Patienten über die Art, den Umfang, die Durchführung sowie über die Folgen und Risiken der in Betracht kommenden therapeutischen Maßnahme aufzuklären. Wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zur Verfügung stehen, muss der Arzt über diese Behandlungsalternativen aufklären.

Eine umfassende Aufklärung des Patienten ist die Grundlage einer Einwilligung in jede therapeutische Maßnahme. Ohne die ordnungsgemäße Aufklärung ist die Einwilligung des Patienten nicht wirksam. Da jedoch jede medizinische Behandlung ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten darstellt, muss der Patient vorher wirksam einwilligt haben. Ansonsten ist die Behandlung rechtswidrig.

Führt die mangelhafte Aufklärung zu einem Gesundheitsschaden, können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Im Gegensatz zum Behandlungsfehler ist der Arzt hinsichtlich Aufklärung beweisbelastet, d.h. der Arzt muss darlegen und beweisen, dass er den Patienten ordnungsgemäß aufgeklärt hat.

Medizinprodukterecht

Der Begriff „Medizinprodukt“ ist weit gefasst und beinhaltet unter anderen Implantate, Sehhilfen, Herzschrittmacher, Katheter, Injektionen, Operationsausrüstung, Dentalprodukte, Verbandsmaterial u.Ä..

Fehler bei Medizinprodukten können zu schweren gesundheitlichen Schädigungen oder sogar zum Tod eines Patienten führen.

Nach Angaben des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte wurden im Jahr 2021 insgesamt 32.145 Risikofälle gemeldet. Im Vergleich dazu betrug die Anzahl der Meldungen im Jahr 2020 23.120 und im Jahr 2019 17.931.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Hersteller des Medizinprodukts. Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Arzneimittelhaftung

Unter Arzneimittelhaftung versteht man die Verantwortlichkeit des Produzenten für die durch ihn hergestellten Arzneimittel. Jährlich erkranken oder sterben tausende Menschen an den Folgen einer falschen medikamentösen Behandlung. Ohne Unterstützung von Spezialisten sind Ihre Ansprüche gegen Pharmaunternehmen nur schwer durchsetzbar. Als Fachanwälte für Medizinrecht sind wir auch auf Arzneimittelhaftung spezialisiert.

Beispiele für Entschädigungen

550.000 EUR Schmerzensgeld nach schwerer hypoxischen Hirnschädigung des Kindes aufgrund Organisationsfehler der Hebamme.
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400.000 Euro Schadensersatz nach zu spät erkannter Peritonitis.
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250.000 Euro Entschädigung nach verspäteter Diagnose und Behandlung einer Hirnblutung.
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95.000 EUR Entschädigung nach einer verspäteten Tumordiagnose.
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160.000 EUR Schmerzensgeld nach Hirninfarkt.
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20.000 EUR Schmerzensgeld aufgrund unzureichender Aufklärung vor einer Kaiserschnittgeburt.
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20.000 EUR Schmerzensgeld nach einer fehlerhaften Schulteroperation.
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Gerichtlicher Vergleich in Höhe von insgesamt 65.000 EUR aufgrund von Nervenschädigung.
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250.000 EUR Schmerzensgeld nach einer fehlerhaften Bandscheibenoperation.
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Außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 573.000 EUR – fehlerhaftes Ziehen eines ZVK.
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Wie funktioniert die Online – Akte?

Die Online Akte ist ein besonderer Service, um Sie tagesaktuell über den Stand Ihres Verfahrens zu informieren. Sie können sich über unsere Internetseite mit Ihrem persönlichen und nur Ihnen bekannten Passwort anmelden und so jederzeit Einblick in Ihre Akte nehmen. Die Daten sind selbstverständlich geschützt, so dass nur Sie Zugang zu den Daten haben.

Verstehen Sie diesen Service als ein kostenloses Angebot. Sie sind keinesfalls gezwungen, das Angebot zu nutzen.

Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen“ Anwalt?

Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.

Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.